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Hi,
da geht es nur um die Haftung des Forenbetreibers. Um nicht selbst geklagt zu werden und eventuell Schadenersatz zahlen zu müssen, muss er schnell handeln.
Ich kenne die spezielle Problematik nicht, ich kann nur vermuten, dass da eine Ex Probleme verursacht hat.
Juristisch ist das risikobehaftet. IdR. hat man in der Partnerschaft keinen Vertrag wie mit einem z.B. Erotikverlag, in dem festgehalten ist, dass der das Veröffentlichungsrecht hat (und da gibt es Probleme, wenn der Verlag z.B. ehemalige Druckausgaben ins Internet stellen will, eine Einverständnis kann nicht auch für künftige Technologien gewährt werden, wenn also z.B. die Kronenzeitung eine Druckausgabe von1975 in ein Onlinearchiv stellen will, wird das schwer ohne explizite Zustimmung der damaligen Seite 3 Oben Ohne Models gehen).
Aber schon Paarphotos ohne erotischen Hintergrund sind rechtlich problematisch, darf der Ex-Partner nach der Scheidung noch Hochzeitsphotos mit dem anderen Partner online auf Facebook haben? Die Zustimmung wird entweder konkludent erfolgt sein (der Ehepartner weiß, dass die gemeinsamen Photos auf Facebook gepostet wurden) oder mündlich ("Stört es Dich eh nicht, dass ich die Photos auf Facebook stelle?").
Kann man daraus eine Zustimmung wie bei einem Verlag ableiten, ein quasi immerwährendes Veröffentlichungsrecht?
Muss der Ex nach der Scheidung/Trennung alle diese Photos auf Facebook &Co. löschen? Man kann annehmen, dass nachträglich keine neuen Photos mit dem Ex veröffentlicht werden dürfen, also kein "Da war ich vor 2 Jahren in Südamerika auf Urlaub, mit meiner damaligen Partnerin".
Mir ist keine entsprechende Judikatur bekannt, ich hab auch auf die Schnelle nix gefunden. Ein Graubereich ist es. Damit ein Risiko für den Forenbetreiber.
LG Tom
und nochmal: Moderation in diesem Umfang völlig ohne Rücksprache halte ich für fragwürdig. es geht da nicht um Einzelheiten, kleine Dinge. aber da sticht halt das Recht des Hausherrn.
da geht es nur um die Haftung des Forenbetreibers. Um nicht selbst geklagt zu werden und eventuell Schadenersatz zahlen zu müssen, muss er schnell handeln.
Ich kenne die spezielle Problematik nicht, ich kann nur vermuten, dass da eine Ex Probleme verursacht hat.
Juristisch ist das risikobehaftet. IdR. hat man in der Partnerschaft keinen Vertrag wie mit einem z.B. Erotikverlag, in dem festgehalten ist, dass der das Veröffentlichungsrecht hat (und da gibt es Probleme, wenn der Verlag z.B. ehemalige Druckausgaben ins Internet stellen will, eine Einverständnis kann nicht auch für künftige Technologien gewährt werden, wenn also z.B. die Kronenzeitung eine Druckausgabe von1975 in ein Onlinearchiv stellen will, wird das schwer ohne explizite Zustimmung der damaligen Seite 3 Oben Ohne Models gehen).
Aber schon Paarphotos ohne erotischen Hintergrund sind rechtlich problematisch, darf der Ex-Partner nach der Scheidung noch Hochzeitsphotos mit dem anderen Partner online auf Facebook haben? Die Zustimmung wird entweder konkludent erfolgt sein (der Ehepartner weiß, dass die gemeinsamen Photos auf Facebook gepostet wurden) oder mündlich ("Stört es Dich eh nicht, dass ich die Photos auf Facebook stelle?").
Kann man daraus eine Zustimmung wie bei einem Verlag ableiten, ein quasi immerwährendes Veröffentlichungsrecht?
Muss der Ex nach der Scheidung/Trennung alle diese Photos auf Facebook &Co. löschen? Man kann annehmen, dass nachträglich keine neuen Photos mit dem Ex veröffentlicht werden dürfen, also kein "Da war ich vor 2 Jahren in Südamerika auf Urlaub, mit meiner damaligen Partnerin".
Mir ist keine entsprechende Judikatur bekannt, ich hab auch auf die Schnelle nix gefunden. Ein Graubereich ist es. Damit ein Risiko für den Forenbetreiber.
LG Tom