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Gast
(Gelöschter Account)
...na das wird ne lange und komplizierte Diagnose...
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Zeigefreudigkeit ist ja nichts schlimmes, solange niemand gegen bestehende Gesetze verstößt, in der Regel Belästigung von Frauen.
Einige bislang unerfüllte wünsche sind:
bei geöffneter Tür in einer Wichskabine Total Nackt
An einem öffentlichen Pissoir
Zudem würde es mich reizen einmal "unverschuldet" bzw. "versehentlich" in einer für mich Peinlichen Situation Nackt bzw. mit Heruntergelassener Hose in der Öffentlichkeit (zB Stadt zu sein)
Gibt es auch "Belästigung" des Mannes als Grundlage des Strafgesetzes. Oder ist der Niederschlag im Gesetz noch Strategie der feministischen Juristerei? Die Zeiten, als man im Englischen Garten in München ungestraft alles zeigen konnte, sind leider vorbei. In einer glorreichen Zukunft sehe ich Frauen schon im Tschador, damit Frauen nicht als Sexobjekte betrachtet werden können.
Da München in Deutschland liegt, ist dort nur der männliche Exhibitionismus unter Strafe gestellt. Das ist aber keine Folge des Feminismus, sondern eher ein Relikt typisch männlicher Denkweise.
Wenn dieses "Relikt männlicher Denkweisen" überwunden sein wird, wird dann auch weiblicher Exhibitionismus strafbar sein? Das habe ich in meinem Beitrag ja gemeint, dass die Beleidigung der Frau auch schon beim Herzeigen eines Dekoltees angeregt sein kann.
Der Satz ist klasse, ein Wiederspruch in sich!Menschen wie du sind
so eingeschränkt in ihrem Denken das sie keine anderen Ideen oder Vorlieben zulassen können ohne zu motzen.
aber offensichtlich konnt sich bisher keiner der Herren Gesetzgeber dazu durchringen, in einer masturbierenden Frau eine Belästigung zu sehen. Zudem ist das ein Delikt, welches nur auf Antrag verfolgt wird. Und welcher Mann würde schon eine Frau anzeigen, die ihm den Genuss den Zusehens gönnt?
Exhibitionismus ist ja auch für Männer nur strafbar im Falle einer Belästigung oder wenn dadurch vorsätzlich ein öffentliches Ärgernis entsteht.
Diese Ungleichheit vor dem Gesetz wird ja schon lange bemängelt, aber offensichtlich konnt sich bisher keiner der Herren Gesetzgeber dazu durchringen, in einer masturbierenden Frau eine Belästigung zu sehen. Zudem ist das ein Delikt, welches nur auf Antrag verfolgt wird. Und welcher Mann würde schon eine Frau anzeigen, die ihm den Genuss den Zusehens gönnt?
Na ja, wenn jemand mit ein paar Zeilen mehr zustande bringt, als nur permanent mit drei Worten auf "was machst du gerade" zu antworten, wird er sich schon was dabei gedacht haben und sicher auf Antwort warten.
Niemand outet sich grundlos. Dafür ist dieses Forum schließlich auch da.
Vielleicht solltest du besser ihm antworten und nicht mir.
Dabei vergisst du aber die FRAU
Zumindest hier in Deutschland gäbe es eine Menge Frauen, die eine andere Frau anzeigen würden, die irgendwo in der freien Landschaft herummasturbiert.
Aber auch so einige Männer gäbe es bestimmt. Nicht die Masse, aber so ein paar wären darunter.
Ich denke, solche Männer hätten es dabei ungleich schwerer, sich als Opfer glaubwürdig darzustellen.
Diese Ungleichheit ähnelt der Vorstellung, dass eine Frau einen Mann nicht vergewaltigen kann.
Hier kommt eben der Unterschied der Geschlechter auch rechtlich zum Ausdruck.
Ich finde das auch gut so, da die Frau per se ein höheres Schutzbedürfnis hat als ein Mann.
Das stimmt.
.. Aber es kommt immer drauf an, WELCHER Mann die Anzeige macht und WIE er Argumentiert.
Nehmen wir als Beispiel einen Bürgermeister. Oder ein Polizist. Wenn die damit erstmal anfangen würden, dann käme der Ball genau so ins rollen, wie sie es gerne hätten.
Naja, solange es kein Gesetz gibt, wonach Frauen wegen einer exhib. Belästigung bestraft werden können, wird nichts passieren.
Polizisten können nicht einmal eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses machen, weil in ihrem Job der Umgang mit solchen Ärgernissen zu ihren täglichen Aufgaben gehört, sie also persönlich gar nicht betroffen sind.
Hinter dieser Art von Exhibitionismus/Tagträumen steckt oft ... der Wunsch, sich von etwas befreien zu wollen.
Naja, solange es kein Gesetz gibt, wonach Frauen wegen einer exhib. Belästigung bestraft werden können, wird nichts passieren.
Polizisten können nicht einmal eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses machen, weil in ihrem Job der Umgang mit solchen Ärgernissen zu ihren täglichen Aufgaben gehört, sie also persönlich gar nicht betroffen sind.