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In Österreich sind die Gesetze Geschlechtsneutral, es werden Frauen wie Männer gleichermaßen behandelt, die primären Geschlechtsteile müssen verhüllt sein in der Öffentlichkeit, eine Badehose z.B. reicht als Bekleidung aus, Frauen dürfen genauso wie Männer quasi überall oben ohne sein.
Der TE dürfte sich also in Ö mit einer Badehose bekleidet z.B. in eine Strassenbahn setzen.
Es ist eben ein gewaltiger Unterschied, ob jemand nur unbeobachtet oder unter Gleichgesinnten nackt ein möchte, oder dadurch andere ärgern und auf sich aufmerksam machen möchte, oder dadurch gleichzeitig seine sexuelle Lust befriedigen möchte, oder gar jemand anderes zum Opfer seiner Lust macht.
Die Spanne der möglichen Ahndungen geht von straffrei, Ordnungswidrigkeit, Sexuelle Belästigung, Nötigung bis zum Missbrauch von Kindern.
Deshalb ist dem TE nur zu empfehlen, sich genau zu überlegen, was er macht, um nicht durch pure Unwissenheit und Leichtsinn zum Sexualstraftäter zu werden.