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Zustimmung!So eine Verhalten gehört sich weder einer Person, noch dem Staat und seiner Organe, gegenüber. Somit wie bereits erwähnt eine Anstandsverletzung
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Zustimmung!So eine Verhalten gehört sich weder einer Person, noch dem Staat und seiner Organe, gegenüber. Somit wie bereits erwähnt eine Anstandsverletzung
Dort geht es Größtenteils nur gegen die Polizei und wie man die Handlung der Polizei als falsch auslegen kann.
[kann im Lichte der oben dargestellten Judikatur ein unwillkürliches Verhalten nicht strafbar sein.
dazu gab es gestern im talk im hangar7 auf servus tv einen interessanten disput zwischen einem deutschen polizeigewerkschafter und einem soziologen, nämlich über den blickwinkel des jeweiligen betrachters! den blickwinkel der polizei hast du geschildert, die richterschaft dort wird es wohl umgekehrt sehen, nämlich dass die polizei sehr oft falsch handelt! aber dass an den unis ein gewisse ideologie vorherrscht die nicht gerade pro staatsgewalt / polizei ist und auch gern an die studierenden weitergegeben wird, ist natürlich unumstritten!
und dass diverse ngo's, sozialarbeiter und co. ihr klientel, das sie ja oft gemeinsam mit der polizei haben, anders sehen als die polizei, ist ja jetzt auch nicht gerade die neugigkeit des tages, recht haben letztendlich beide!
@Mitglied #473739 Nicht böse sein, aber rechtliche Probleme diskutiere ich nur auf gleicher fachlicher Höhe. Ihre bedauerlich extrem seichten "Argumente" disqualifizieren Sie für einen ernsthaften Diskurs. Es bleibt dabei, ich habe keine Zeit für Sie. SchöWo.
Bestimmt..aber nur wenn dem kein Mageninhalt folgt!zusatzfrage: ob rülpsen wohl kostengünstiger ausfällt?
Nach der Logik wäre also jeder Benutzer eines Fahrzeuges des ÖPNV oder eines Veranstaltungsrsaumes der einen fahren lässt strafbar?Du beantwortest dir die Frage schon selbst:
Steht nämlich im WLSG. Eine Anstandsverletzung ist eine Sache die mit den Grundsätzen der allgemeinen Schicklichkeit nicht in Einklang zu bringen sind. Das trifft hier halt eindeutig zu.
So eine Verhalten gehört sich weder einer Person, noch dem Staat und seiner Organe, gegenüber. Somit wie bereits erwähnt eine Anstandsverletzung.
Klar kann es taktisch klug sein, so zu handeln wenn man irgendwas "angestellt" hat. Doch wozu soll ich "nett" sein wenn mich die aus dem Auto holen, mitten in der Nacht, bei Regen, ich bin stocknüchtern und will nur heim. Dann muss ich die Typen amtshandeln lassen - schon klar - aber freundlich muss ich ganz sicher njcht sein, und ihm auch keinen Platz unter meinem Schirm anbieten.Du musst gar nichts außer sterben. Ich bin bisher immer gut davon gekommen wenn ich höflich und freundlich war. Meinen rudimentären Opportunismus lebe ich gerne in diesem Kontext aus, um keine Strafen zu kassieren weil ich zB bei rot über die Straße gehe oder am Gesteig mit dem Fahrrad fahre
Nach der Logik wäre also jeder Benutzer eines Fahrzeuges des ÖPNV oder eines Veranstaltungsrsaumes der einen fahren lässt strafbar?
Es gebietet auch der öffentliche Anstand jemand die Hand zu geben, bzw. eine gereichte Hand zu nehmen und zu "schütteln". Mach ich das bei einem Polizisten nicht, fasse ich bis zu 700,- aus???
Klar kann es taktisch klug sein, so zu handeln wenn man irgendwas "angestellt" hat. Doch wozu soll ich "nett" sein wenn mich die aus dem Auto holen, mitten in der Nacht, bei Regen, ich bin stocknüchtern und will nur heim. Dann muss ich die Typen amtshandeln lassen - schon klar - aber freundlich muss ich ganz sicher njcht sein, und ihm auch keinen Platz unter meinem Schirm anbieten.
Der soll durchgeweicht sein bis auf die Unterwäsche.
Nach der Logik wäre also jeder Benutzer eines Fahrzeuges des ÖPNV oder eines Veranstaltungsrsaumes der einen fahren lässt strafbar?
Es gebietet auch der öffentliche Anstand jemand die Hand zu geben, bzw. eine gereichte Hand zu nehmen und zu "schütteln". Mach ich das bei einem Polizisten nicht, fasse ich bis zu 700,- aus???
Und wo steht geschrieben, dass man keinen Schas lassen darf?Wo steht geschrieben, dass man fremde Pfoten schütteln muss? Das machte ich vor Corona schon extrem selten und jetzt gar nicht mehr. Ich glaube, dieses Großformat ist tot.
Äpfel mit Birnen Vergleich. Du musst dir schon ansehen wie die Situation war.
Hände schütteln ist keine öffentliche Handlung bzw öffentlicher Anstand.
Wenn der Richter seine Ideologie und die Abneigung gegen die Polizei in die Urteilsbegründung mit einfließen lässt, kann man nicht sagen sie Polizei hat falsch gehandelt.
was ja wohl eher ausnahme als regel sein wird denke ich mal!
aber wenn anzeigen aus dem ärmel gebeutelt werden, die das verkehrsamt dann mit gepflegten 150 euro wertet, die aus einer reinen spekulation des beamten entstanden sind, hört sich für mich der spaß eben auf!
Und wo steht geschrieben, dass man keinen Schas lassen darf?
Pfurzen verletzt den öffentlichen Anstand?
Also so klar ist die Situation ja ganz offensichtlich nicht, wenn man sich zuvor die Ausführungen von @Mitglied #37845 durchgelesen hat.
Es wäre einfacher wenn man nicht nur die Hälfte liest..
Pfurzen alleine verletzt den Anstand noch nicht.
Wenn dies aber im Zuge einer Amtshandlung passiert, derjenige bewusst das Gesäß hebt, in Richtung der Beamten dreht, diese provokant Anblickt und die Luft mit Gewalt rausdrückt dann sehrwohl. Vor allem wenn man die Amtshandlung lang schon provokant und unkooperativ gegenüber der Beamten war.
AUf Grund der detailreichen Schilderung wahrscheinlich eher der "Angepupste" -Warst du der Pupser oder spekulierst du lediglich vor dich hin?
Warst du der Pupser oder spekulierst du lediglich vor dich hin?
Anyhow: wenn es straffrei ist, Polizisten die bei einer Demo zur Sicherung abkommandiert sind zu verletzen,
kann es wohl nicht sein, dass "ein Schas" 500,- kostet.
Nein aber ich kann die Pressemitteilung der LPD lesen
Und das nimmst du für bare Münze.
Wie naiv kann man sein .........
... wenn es straffrei ist, Polizisten die bei einer Demo zur Sicherung abkommandiert sind zu verletzen...