Sowas würde ich auch nicht bezahlen. Da würde ich alle Rechtsmittel heranziehen. Meinen Furz sollen die einmal Absicht unterstellen wenn er mir auskommt
Wie schon einst Büchner seinem Titelhelden Woyzeck in den Mund legte: "
Ja aber ... wenn einem die Natur kommt ..."
Können die juristisch Kundigen mal erläutern, was genau an einem "Schas" gegen Gesetze der Republik verstößt?
Dass ein Schas gegen die Regeln des guten Benehmens und der Höflichkeit verstößt, JA - aber
strafbar?
Wer will sich schon gern anfurzen lassen.
Die persönlichen Befindlichkeiten der Organe der Executive haben nun wirklich keine Relevanz.
Das nächste Mal findet er meinen Haarschnitt oder meine Krawatte nicht seinem Geschmack entsprechend -
werde ich dann bestraft, weil ich bei ihm Augenkrebs erregen könnte?
Man darf sie weder beschimpfen, persönlich beleidigen, körperlich angreifen, etc. ....
Es steht aber nach meinen laienhaften Kenntnissen nirgends, dass man zu denen freundlich und auch höflich sein
muss.
Klar könnte es opportun sein, im Zuge der Amtshandlung freundlich und höflich zu sein - aber
muss man das?
Ich kann mich noch gut an eine Beamthandlung in strömendem Regen erinnern.
Gut ich wusste ich war komplett nüchtern, konnte nie im Leben zu schnell gefahren sein,
das Auto war nagelneu (somit konnte auch hier nix gefunden werden) ich spannte also meinen großen Golfschirm
aus dem Kofferraum auf, um mich vorm Regen zu schützen.
Wollte der Frechling doch glatt unter den Schirm kommen und beschwerte sich, als ich einen Meter zurück wich.
Auf meine Frage, ob es denn irgendeine Verpflichtung des Bürgers gebe, Executivorgane bei Regen trocken zu halten,
konnte er keine befriedigende Antwort geben