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Gast
(Gelöschter Account)
Wer also auf „Nummer sicher“ gehen möchte, organisiert sich rechtzeitig einen Wachdienst, der dann in angemessener Entfernung um den Vollzugsort Schmiere steht und rechtzeitig vor Ordnungshütern warnt!?Bin gerade zufällig auf einen Report mit nachfolgend zitierten Aussagen gestoßen - hat da wer bessere Links mit Infos?
Grundsätzlich gilt in Deutschland wie in Österreich, die Erregung öffentlichen Ärgernisses als Bedingung für eine Strafe. Bedeutet: wer sich bei seinen frivolen Spielchen beobachten lässt, spielt mit dem Feuer. Fühlt sich nämlich jemand davon gestört und erstattet Anzeige, kann es durchaus saftige Strafen geben. Sex in der Öffentlichkeit ist in Deutschland zwar nur dann strafbar, wenn man angezeigt wird, dann aber kann die Frischluftnummer teuer werden: Im schlimmsten Fall drohen Geldstrafen von einigen hundert Euro.
In Österreich gilt der § 218 Strafgesetzbuch, dem gemäß eine öffentlich geschlechtliche Handlung, die Ärgernis erregt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (abhängig vom Einkommen je 2.- bís 500.- EUR) bestrafen ist.
Allerdings gilt zu berücksichtigen dass diese Strafen nur (theoretische) Anwendung finden können, wenn die Liebenden mit Vorsatz (beobachtet zu werden) gehandelt haben, nicht aber wenn sie sich unbeobachtet fühlten.
Davon überhaupt ausgenommen sind zudem natürlich die Szene-Treffs, Autobahn-Rastplätze usw. wo es Teil der erotischen Spiels ist, sich von anderen beim Liebesakt zusehen zu lassen. Bei allen anderen Plätzen un Gelegenheiten aber gilt: Lasst Euch nicht erwischen, oder seid flink! ;o)