Hi,
ich nehme mal an das die rechte von filmen doch irgendwie geklärt sind!?
ja, was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Und: man kann nicht etwas erlauben, was man nicht kennt.
Das Problem haben alle Verträge im Bereich des geistigen Eigentums.
Überleg: ab den 1930er Jahren gab es Heimvideo in Form der 8mm Filme, meist ohne Ton oder mit eigenem Audioband.
Ab den 1960er Jahren gab es Super8, ab den 1980er Jahren VHS (inklusive Beta Max und anderen wie PictureDisc) ab Mitte der 1990erJahre dann DVD, mit der gleichzeitig entstandenen Möglichkeit was digital zu kopieren und im Internet zu verbreiten, und ab 2000 bis 2005 dann Streaming.
Wenn es reine Audio Wiedergabe geht hatten wir diverse Schallplattenatandards, ab den 1980ern CDs, ab 2000 Streaming. Dazu noch Kassetten unterschiedlicher Formate und Verbreitung.
Nimm einen Schauspieler (oder auch Kameramann, etc.) der in den 1950er Jahren in einem Film mitspielt. Der Film - vorgesehen für Kinos - wurde auch auf 8mm bzw. später auf Super8 rausgebracht, nur das kaum wer einen 8mm Projektor hatte. Mit Video änderte sich das, auf einmal hatte nahezu jeder Haushalt einen Videorecorder und das Geschäft mit Kauf Kassetten und Videotheken boomte. Jedes Mal, wenn so eine neue Verwertungsquelle aufkam, mußte mit den Beteiligten neu verhandelt werden, und die Tantiemen neu verhandetl werden. In den USA z.B. die Screen Autors Guild für Schauspieler oder die Gewerkschaften der Drehbuchautoren, Stuntmen, etc.
Wenn Du heute auf Amazon Prime einen Film aus den 1960er Jahren streamst, dann nur deshalb, weil die Verträge schon 5 mal neu verhandelt wurden.
Für Musikaufnahmen war es noch schlimmer, bis in die 1980er Jahre galten für die meisten Musiker Verträge, wonach sie für das Einspielen des Titels bezahlt wurden, und nichts für den Tonträger Verkauf bekamen. In den 1980er Jahren führte das dazu, dass viele Jazz- und Bluesmusiker irgendwo auf der Straße lebten, und sogar ihre Instrumente verkaufen mussten, obwohl sich die Plattenfirmen dumm und dämlich verdienten. Da gab es dann einen Streik von Musikern, der auch alte Verträge änderte.
Wenn Du das aus Sicht einer jungen Frau siehst, die in den 1960er Jahren mal Pornos gedreht hat, die ist davon ausgegangen, dass das "schmutzige Filmchen" bei privaten Parties oder mal in einem Pornokino gezeigt wird. Die ist maximal davon ausgegangen, dass paar hundert Leute das sehen werden. Entsprechend wenig wird sie dafür bekommen haben.
Dass das mal auf VHS mit tausenden Sehern veröffentlicht wird, oder gar weltweit im Internet, hat ja niemand ahnen können. Und wenn da jetzt nicht mal das UrhG greift, was soll sie machen? Hoffen dass sie keiner erkennt.
Rechtlich ist es schon klar, die Filmchen hätten nie im Internet auftauchen dürfen. Juristisch dagegen vorzugehen ist eine andere Sache
LG von