... wie ihr schreibt, dann war die Meldung in der HEUTE - Postille zumindest irreführend. Was ich aber nicht glaube .... denn auch in dem von dir geposteten Link steht:
Und: Migrantinnen müssten nach dem Ausstieg legal im Land bleiben dürfen.
Das verstehe ich eben so, dass sie nach dem Ausstieg ganz legal eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.
Ja, das stimmt auch. Besser trifft es aber die umgekehrte Formulierung: Durch den Ausstieg sollen sie nicht die Aufenthaltsbewilligung verlieren.
Dass für erbrachte Leistungen Anspruch auf das vereinbarte Honorar besteht, das steht für mich sowieso ausser Frage.
Da Verträge über sexuelle Handlungen sittenwidrig und daher nichtig sind, gibt es im rechtlichen Sinn kein
vereinbartes Honorar. Die Vereinbarung ist rechtlich nichtig.
Das ist für mich völlig unverständlich .... Warum sollen Gesundheitskontrollen nicht vorgeschrieben sein?
Derartige Verpflichtungen zu "Zwangsuntersuchungen" bestehen auch für andere Berufsgruppen.
Warum keine polizeiliche Meldepflicht?
Kritisiert wird:
- dass es sich um eine
polizeiliche Meldepflicht handelt und nicht etwa um die Anmeldung bei einer Gewerbebehörde.
- dass die Untersuchung amtsärztlich durchgeführt werden muss und dass die Untersuchung beim STD-Labor auf Grund von Personalmangel mühsam ist. (Stundenlage Wartezeiten.)
Oder soll Prostitution künftig auch vor Kirchen und Kindergärten stattfinden??
Natürlich soll es keinen Straßenstrich unmittelbar vor Kirchen oder Kindergärten geben. Der 150-Meter-Radius um solche Schutzobjekte für jede Form der Prostitution und andere per Verordnung festgelegte Verbotszonen sind aber wenig zweckmäßig. Zum Beispiel Kindergärten: In 150 Meter Umkreis Luftlinie darf Prostitution nicht ausgeübt werden, aber in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern, in denen Familien mit Kindern leben, ist Prostitution erlaubt.
Fortbildungskurse:
Wenn jemand einen guten Job hat und sich fortbildung will, um sich beruflich noch weiter zu verbessern, dann kann er diese Investition in seine Karriere selbst tragen. Wahrscheinlich wird er dabei vom Arbeitgeber unterstützt oder es gibt sogar öffentliche Zuschüsse. Zumindet kann er es von der Steuer absetzen.
Wenn es aber bei Menschen überhaupt an der Ausbildung mangelt und sie daher auf dem Arbeitsmarkt kaum unterzubringen sind, ist es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, diesen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, nicht nur bei Prostituierten.
Zweifel sind angebracht, dass die "Girls of easy living" dieses Engagement mitbringen.
Allein die Bezeichnung drückt schon aus, wie sehr Dein Bild von Prostituierten von Klischees geprägt ist. Das Angebot, den Ausstieg durch Fortbildungsmaßnahmen zu erleichtern, richtet sich an jene, die aussteigen wollen. "Girls of easy living" werden davon sowieso keinen Gebrauch machen.
Im Umkreis von Schulen sollte mMn die Sperrzone jedenfalls bestehen bleiben. Ich habe zu den Paysexkunden nicht so viel Vertrauen, als dass ich sicher bin, dass sie nicht frühreife 14 Jährige auf der Straße anquatschen würden. Nach dem Motto: Fragen kostet nix....
Dass diese Gefahr ausgerechnet bei Pay-Sex-Kunden besteht und dass eine Schutzzone das verhindern könnte, halte ich für eine komische Annahme. Tagsüber Straßenstrich direkt vor der Schule muss natürlich nicht unbedingt sein. Aber die Vorstellung, dass Kunden, die mit hochgeschlagenem Mantelkragen bei einem Hostessenstudio anläuten, sich auch an vorbeikommende Schülerinnen heranmachen könnten, kommt mir nicht plausibel vor. Menschen die Prostituierte aufsuchen, sind im allgemeinen keine hemmungslosen, notgeilen Perversen.
für Verbote muss es einen guten Grund
Was ein guter Grund ist, muss aber nicht von allen gleich gesehen werden. Gesetz müssen nicht gerechtfertigt werden in dem Sinn, dass die Rechtfertigung für
alle einsichtig ist. Bei vielen gesetzlichen Bestimmung ist die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit umstritten.