Meinungsfreiheit - das höchste Gut

Solang's nur Hendl'n befreien ist's ja kein allzugrosses Drama, aber wenn's dann beginnen Häuser zum abfackeln ist's eher unlustig ...

Warum werden VGT-Mitglieder observiert, wenn sich der MFAH zu einem Attentat bekannt hat? Sippenhaft aller Tierschützer? Geht wohl nicht.

Und die mit Auflebern "EATING ANIMALS" zu einer Kampfansage an alle Schnitzelesser unfunktionierten STOP - Schilder ..... alles gesetzeskonform? :hmm:

Die kann man wohl nicht einmal ansatzweise als "schwerwiegende strafbare Handlung" bezeichnen.

Die Verschwörungstheoretiker sind hier sicher sehr aktiv, fragt sich nur auf welcher Seite die zu finden sind. Wenn sogar einer Richterin unterstellt wird, sie würde mit den bösen Tierschützern unter einer Decke stecken, weil sie es wagt, Tierschützer freizusprechen...

Derart panische "Rechtssicherungs"-aktionen sind sicher angemessen, wenn das Leben mehrerer Menschen bedroht ist, also mafiöse oder terroristische Vereinigungen am Werk sind. Dafür wurde die Vorschrift ja gemacht. Es zeigt sich aber immer wieder, das die Exekutive jede Vorgehensermächtigung auch in wesentlich harmloseren und vor allem nicht gemeinten Fällen ausnützt. Dieser Fall ist nur einer von vielen, die die seit 9/11 aufkeimende Generalpanik aufzeigt, mit der der zunehmende Rechteabbau der Bürger und der Aufbau des Überwachungsstaates einhergeht (siehe zB Platters Begründung zur Anschaffung und Legalisierung von IMSI-Catchern)

Um den Bezug zum Originalthema wieder herzustellen: angesichts der zunehmenden Einschränkung der Persönlichkeitsrechte im Allgemeinen ist es verwunderlich, warum sich Rosenkranz und andere Grundrechteverteidiger ausgerechnet um die Meinungsfreiheit sorgen.

Und interessanterweise ist auch ihr Interesse an den Menschenrechten der Asylwerber nicht so ausgeprägt...


@Mike-Tanja: in diesem Licht hast du durchaus Recht, allerdings glaube ich dennoch, dass die gewählten Repräsentanten eine höhere Affinität zum politischen Diskurs haben als die politisch inaktive Bevölkerung. Wie gesagt, es steht jedem frei, sich politisch zu betätigen.
Die Entscheidungsqualität wird meiner Ansicht nach nicht besser, wenn Uninteressierte mit zu vielen Detailfragen konfrontiert werden.
 
Kriminelle Organisation​

§ 278a.

Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),

1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,

2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und

3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht,

ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

§ 278 Abs. 4 gilt entsprechend.

Quelle: RIS
Das ist doch ein Gummi§ par excellence.
Ich könnte dir nun genauso aufs Aug drücken, dass das politische System eine mafiaartige Organisation ist/wäre (als erster Punkt: "Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt"):
Und sich hier: "die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen" strafbar macht. Die körperliche Unversehrtheit ist halt insofern total schwammig, weil der "Staat" das Exekutivmonopol besitzt (theoretisch) und es da in der Hinsicht immer wieder zu "Problemen" kommt. Schlimmer und schwerwiegender (und wirklich besorgniserregend) finde ich aber die andauernden Versuche die "Freiheit" einzuschränken und Vermögen faktisch umzuverteilen (und zwar von unten nach oben)! Diese Versuche werden und müssen von den VfGH immer wieder eingedämmt werden.

Ja bei: "2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluß auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und" kann ich eigentlich so stehen lassen... Wir bekommen im Grunde e tagtäglich mit wie Politik und Wirtschaft querverbunden sind...

Bei "3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht," siehe Lobbyismus und Immunität...
Und: "ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." gilt: wird höchstens bestraft mit Versetzung in die Wirtschaft (oder umgekehrt)...
 
wunderbare idee so eine anpassung dieser gesetze

ich wäre dafür eine klausel einzufügen die es jemandem ermöglicht siene meinung zu diesem thema an einem strafrechtlich neutralen platz zu äussern wo es anderen möglich ist unter einer eingefügten reationsklausel seine meinung darauf mit nicht untödlichen mitteln zu entgegnen.

so kann jeder tun wonach ihm ist :winke:


So einfach ist es nicht.
Revisionisten versuchen ja durch das Argument der Meinungsfreiheit mit krausen Argumentationswindungen, x- mal erforschte, gut belegte und von Zeugen bestätigte, Tatsachen abzuschwächen oder zu leugnen. ( John Gudenus, ex FPÖ Abgeordneter: Im Deutschen Reich gab es keine KZ. Die gab es nur in Polen.....).
Warum heute auch soviel bekannt ist, liegt an der "deutschen Gründlichkeit" mit der wirklich alles aufgezeichnet wurde.
Beim Zusammenbruch hat man dann nicht geschafft alles zu vernichten.

Zum hier immer wieder zitierten Bilden der eigenen Meinung nach Themenbetrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln: Wer nimmt sich schon wirklich die Zeit dazu? Diesbezüglich hab ich hohe Ansprüche an mich. Leider muß ich immer wieder zur Kenntnis nehmen diesen nicht zu genügen.
Ich merk es wenigstens.

Im täglichen Leben begegnen mir allerdings viele, deren, Zitat aus dem Forum, Horizont den Radius 0 besitzt.
Ihre Wortmeldungen, es g'herat eh wieda ana hea..., de scheiß Tschuschn san schuid, das ma ka hockn hom.... , de krise kummt vo de Judn wos domois vagessn hom...., und so weiter.

Lesen? Wenn überhaupt die Krone. Informationen: Ferdl wia hom de Greanan gspüt? Aha, und de Judn ? (Austria)

Alles selbst gehört. Auch das Absingen diverser verbotener Lieder am Geburtstag Hitlers in einem Wirtshaus. Zivilcourage meinerseits? Hätte mir den Job gekostet.

Wegen all dieser Dinge, Marte, darf an diesem Verbotsgesetz nichts geändert werden.

Gruß, Pernot
 
Lesen? Wenn überhaupt die Krone. Informationen: Ferdl wia hom de Greanan gspüt? Aha, und de Judn ? (Austria)

Die Krone ist sicher nicht jedermanns Sache. Aber dass sie antisemitische Gedankengut verbreitet, das kann man ihr nicht vorwerfen. Dass die Wiener Austria als "die Juden" bezeichnet wird, das verwundert mich ebenfalls. Ich kenne nur den Ausdruck "Zuckerbäcker". Der Fussballverein der Juden in Wien ist ......

http://www.hakoah.at/

Die Geschichte der Wiener HAKOAH

Die Wiener HAKOAH (auf hebräisch "Kraft") zählt zu den traditionsreichsten und erfolgreichsten Sportvereinen Österreichs. In seiner Geschichte spiegelt sich aber auch die Geschichte der Wiener Juden des 20. Jahrhunderts.
....................

Der Enthusiasmus der Hakoahner der Zwischenkriegszeit wurde mit zahlreichen nationalen und internationalen Titeln (auch bei den Olympischen Spielen) belohnt.

Legendär sind vor allem die Erfolge der Fußball- und Wasserballmannschaft, der Ringer und der Schwimmer.
............................

Heute interessiert sich die jüdische Jugend in Wien wieder verstärkt für den Sport. Die HAKOAH registriert starken Zulauf und blickt optimistisch in die Zukunft.
 
So einfach ist es nicht.
Revisionisten versuchen ja durch das Argument der Meinungsfreiheit mit krausen Argumentationswindungen, x- mal erforschte, gut belegte und von Zeugen bestätigte, Tatsachen abzuschwächen oder zu leugnen.
So einfach ist es schon, oder hast Du Marte nicht verstanden?
..... wo es anderen möglich ist unter einer eingefügten reationsklausel seine meinung darauf mit nicht untödlichen mitteln zu entgegnen.
so kann jeder tun wonach ihm ist :winke:
Das heißt im Klartext, dass er solche Leute einfach umbringen würde, eine Meinung, welche sich von selbst disqualifiziert, und deshalb keiner weiteren Erwähnung wert ist.
Aber für Dich wär's insoferne praktisch, als es dafür keiner Zivilcourage bedarf. :)

Dass die Wiener Austria als "die Juden" bezeichnet wird, das verwundert mich ebenfalls. Ich kenne nur den Ausdruck "Zuckerbäcker".
Das dürfte meines Wissens nach seine Wurzeln auch in der damaligen "geschichtsträchtigen" Zeit haben. 1938 hat die Wiener Austria nicht nur unter Sportfreunden für Aufregung gesorgt. Nach der Annektion Österreichs hat sich nämlich herausgestellt, dass ein großer Teil des damaligen Austria-Vorstandes jüdischen Glaubens war, was bis dahin eigentlich niemanden interessiert hatte, aber für die NS-Ideologie naturgemäß ein Dorn im Auge war.
Auswirkungen hat es zum Glück keine gehabt, die betreffenden Funktionäre haben es dank internationaler sportlicher Beziehungen geschafft, unbeschadet ins Ausland zu gelangen. Der Verein wurde für einen kurzen Zeitraum unter die Obhut der NS-Sportstellen gestellt und während dieser Zeit in "F.K. Ostmark" umbenannt, das hat aber nur wenige Monate gedauert. Allerdings war nach diesen wenigen Monaten das Vereinsvermögen "aufgebraucht", was aber bei den damaligen Machthabern nicht zu verwundern vermag. :roll:
 
... alles gesetzeskonform?
Das behautptet niemand und das ist nicht das Thema. Niemand stellt in Frage, dass Personen, die ein Verbrechen begangen haben, genau für dieses Verbrechen bestraft werden sollen.

Was man sich vor Augen halten sollte:
Der Mafiaparagraph 278a StGB ermöglicht es, Menschen zu verurteilen und zu bestrafen, die kein Verbrechen begangen haben.
Es genügt, dass sie beteiligt sind an einer Vereinigung, in der Verbrechen begangen werden.

Wenn man vor dem Problem steht, dass man bei organisierter Kriminalität immer nur die kleinen Fische erwischt, die sich selbst die Hände schmutzig machen, aber keine Handhabe hat gegen die Köpfe der Organisation, die im Hintergrund leitend und organisierend tätig sind und denen man keine direkte Beteiligung an Verbrechen nachweisen kann, dann mag das gerechtferigt sein.
Wenn man so ein mächtiges rechtliches Werkzeug extensiv anwendet, wird es problematisch. Und darum geht es in der Diskussion um den Tierschützerprozess.
 
Das dürfte meines Wissens nach seine Wurzeln auch in der damaligen "geschichtsträchtigen" Zeit haben. 1938 hat die Wiener Austria nicht nur unter Sportfreunden für Aufregung gesorgt. Nach der Annektion Österreichs hat sich nämlich herausgestellt, dass ein großer Teil des damaligen Austria-Vorstandes jüdischen Glaubens war, was bis dahin eigentlich niemanden interessiert hatte, aber für die NS-Ideologie naturgemäß ein Dorn im Auge war.

Danke Steirer, das war mir nicht bekannt. In meiner Schul- und Jugendzeit war ich bekennender Rapidfan und wenn Rapid gegen Austria spielte, dann war ich selbstredend als Zuschauer dabei. Die Auseinandersetzungen zwischen den Fans damals waren auch ohne große Polizeipäsenz fast fast immer nur verbal, oft sehr lautstark. An antisemitische Sprüche kann ich mich allerdings nicht erinnern.

Und damit zurück zum Thema und zum Verbotsgesetz. Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, dass die erste Fassung des Verbotsgesetzes bereits 1945 in Kraft trat und äusserst drastische Strafen für nationalsozialistische Wiederbetätigung vorsah:

http://www.nachkriegsjustiz.at/
Verbotsgesetz 1945:
§ 3 VG (Wiederbetätigung)

Obwohl fast alle Paragraphen des Verbotsgesetzes in Österreich nach wie vor in Kraft sind, ist § 3 der einzige, der lebendiges Recht ist. Er wurde seit 1945 mehrfach novelliert, zuletzt 1992 – mit einer deutlichen Herabsetzung der Strafe für strafbare Handlungen gegen § 3g (die exorbitant hohe Strafandrohung hatte Geschworene zu zweifel-haften Freisprüchen veranlasst).
In der ursprünglichen Fassung des Verbotsgesetzes vom 8. Mai 1945 – d.h. zu einer Zeit, als die NS-Herrschaft in Teilen Österreichs noch andauerte und die Provisorische Regierung "Werwolf"-Aktivitäten fanatischer National-sozialisten fürchtete – lautete § 3 VG:

Es ist jedermann untersagt, sich, sei es auch außerhalb dieser Organisation, für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen.

Wer weiterhin dieser Partei angehört oder sich für sie oder ihre Ziele betätigt, macht sich eines Verbrechens schuldig und wird hierfür mit dem Tode und dem Verfall des gesamten Vermögens bestraft. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann statt auf Todesstrafe auf schweren Kerker in der Dauer von zehn bis zwanzig Jahren erkannt werden.

Auch das Verbotsgesetz 1947 in der Fassung von 1992 ist nicht unumstritten. Und es sind nicht nur Rechtsextreme oder FPÖ´ler, die Teile des Verbotsgesetzes, betreffend das Verbot von Meinungsäusserungen kritisieren.

Und:
Wikipedia
Auch manche Befürworter des Verbotsgesetzes kritisierten den Strafrahmen als im Verhältnis zu anderen Delikten zu hoch.[12][13]. Beispielsweise plädiert der Jurist Richard Soyer, Sprecher der Vereinigung der Strafverteidiger, für eine Senkung der Höchststrafe von zehn auf drei Jahre.[14]
 
meine erfahrung mit sogenannter meinungsfreiheit zeigt: wenn man sich zu irgendeinem thema, egal in welcher form äußert wird man sofort schubladisiert.

tritt man tür tiere ein ist man grün, ggf sogar "links"
tritt man für sicherheit ein ist man mindestens "blau"
hinterfragt man das verhalten von inländern ist man "gutmensch"
hinterfragt man das verhalten von zuwanderern ist man "ausländerfeindlich"
hinterfragt man das verhalten von vorgesetzten ist man "sozi"
hinterfragt man das verhalten von mitarbeitern ist man "ausbeuter"
usw usw

wie soll bitte freie meinungsäußerung funktionieren wenn man aufgrung einer meinung zu einem bestimmten thema, einer konkreten situation immer gleich klassifiziert wird?
das selbe passiert leider auch hier im forum, täglich nachzulesen, was ich besonders schade finde.

wenn zb. jemand erzählt, er wäre von dem fahrer eines silbernen fahrzeuges geschnitten worden sagen wir doch auch nicht, dass er ein rassist ist und auf ALLE fahrer silberner autos losgeht.
warum passiert es dann wenn jemand erzählt er wäre von einer blonden, brünetten oder schwarzhaarigen person angerempelt worden?

ich könnte das jetzt auch weniger kryphtisch formilieren, aber dann hab ich möglicherweise einen neue PN, soviel zur freien meinungsäußerung.
 
Weil er dort der Kellner ist :mrgreen:
Danke für's Einspringen.:)
Nicht ganz. Ich war in meinem früheren Leben für die großen Flüssigkeitsgebinde zuständig. Daher ständig bei Wirten und in Cafe's anzutreffen.
Beim Kunden mit Gästen rum zu streiten kommt nicht gut.

Gruß, Pernot
 
Die Krone ist sicher nicht jedermanns Sache. Aber dass sie antisemitische Gedankengut verbreitet, das kann man ihr nicht vorwerfen.

Das hab ich auch nicht behauptet. Der Onkel Hans wird sich hüten. Wenn wir von dem "Poeten" Wolf Martin" absehen.
Ich meinte damit die von diesem Blatt betriebenen Meinungsmache. Egal zu welchem Thema.
Die Art und Weise wie Berichte präsentiert werden. Oft sehr auf der Gefühlsebene. Mit Unwichtigem wird Platz gefüllt. u.s.w.

Aus eigener Erfahrung weiß ich wie leicht man sich die Blattmeinung aneignet. Das ist schon lange her, ich hab dazugelernt und mich nach einer Zeitung umgesehen in der auch der Gegenrede Raum gegeben wird.

Gruß, Pernot
 
So einfach ist es schon, oder hast Du Marte nicht verstanden?

Das heißt im Klartext, dass er solche Leute einfach umbringen würde, eine Meinung, welche sich von selbst disqualifiziert, und deshalb keiner weiteren Erwähnung wert ist.
Aber für Dich wär's insoferne praktisch, als es dafür keiner Zivilcourage bedarf. :)

Danke für's Helfen Steirer. :)
Jetzt hab ich's.

Gruß, Pernot
 
ich hab nirgends hingeschrieben das ich jemanden töten würde

in anbetracht des terrors, des bodycounts und aller negativen folgen welche das NS-regime verursacht hat ist das einzige was sich und die befürworter sowie alle infragesteller und andenker sich selbser komplett disqualifiziert und auch zur rechenschaft gezogen werden muss die bloße infragestellung des NS-verbotsgesetzes mit allem was rund ums thema existiert.

dies und nix anderes

wer sowas tut der soll auch mit unmittelbaren für die jeweilige person äusserst herben und nachhaltigen konsequenzen belegt werden.

die oberfrechheit ist wenn dann no ein süffisantes grinsen hinterhergeschoben wird.
 
ich hab nirgends hingeschrieben das ich jemanden töten würde
Du hast geschrieben:
ich wäre dafür eine klausel einzufügen die es jemandem ermöglicht siene meinung zu diesem thema an einem strafrechtlich neutralen platz zu äussern wo es anderen möglich ist unter einer eingefügten reationsklausel seine meinung darauf mit nicht untödlichen mitteln zu entgegnen.
so kann jeder tun wonach ihm ist :winke:
Damit bringst Du zum Ausdruck, dass Du das Töten eines andersdenkenden Menschen auf jeden Fall billigst und für angemessen ansiehst. Das reicht schon aus.

wer sowas tut der soll auch mit unmittelbaren für die jeweilige person äusserst herben und nachhaltigen konsequenzen belegt werden.
Und nachdem Du das noch bekräftigst, fällt es mir schwer, daran zu glauben, dass das nur eine unbedachte Äußerung oder eine einmalige Entgleisung war, sondern dass Du eine solche Vorgangsweise offenbar bewusst befürwortest und begrüßt.

Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
 
leider hab ich keinen einfluss darauf inwieweit der verstand der lesenden entwickelt ist.

was ich nicht gut finde ist das man versucht das NS-gedankengut und damit in weiterer folge in Zerredungsgespräche zu bringen bis man die leute dann soweit hat das "eh alles wurst" is oder war.

ich mach den gegenvorschlag, bestehende gesetze gegen dieses ständige kriminelle herumgekratze bzw die leute daran gewöhnen das es 'eh' nimmer zeitgemäß ist usw und es is alles scho so lang her und eigentlich kann ich mir ned sicher sein ob die schulbücher ned alles fehldrucke waren weil heut steht dort ka vergasungskammer und der herr XY hat gesagt das dort aber sicher nicht rückstände von hinigen und/oder vernichtungsmitteln mehr zu finden sind - diese gesetze gehören verschärft und ein schnellerer aburteilungsprozess installiert.
ja ich stimme mit den herrschaften überein in diesem land die strengere gesetze fordern und genau dieses thema ist dafür besser geeignet als jedes andere denn ohne profit den die agierenden personen sich zu ziehen erhoffen würden sie es nicht tun.
und wer das volk in richtung gedankenguts bewegen will das die in meinem post von oben angeführten resultate liefert und obendrein auch das einge gebiet in schutt und asche hinterlässt usw soll eben unmittelbar konsequenzen spüren die hart genug sind das es jeden versuch dahingehend erstickt.
 
ich mach den gegenvorschlag, ........ soll eben unmittelbar konsequenzen spüren die hart genug sind das es jeden versuch dahingehend erstickt.
Was eierst Du so herum?

Aus Deinen Postings geht klar hervor, dass Dir das Töten andersdenkender Menschen gerechtfertigt erscheint. Eine diesbezügliche Nachfrage kann man einfach mit Ja oder Nein beantworten, dazu braucht es keine Romane.

Und wenn Du am Verstand der Lesenden zweifelst, dann erkläre mir doch bitte in einfachen Worten, was ich mir unter einer "Entgegnung mit nicht untödlichen Mitteln" vorstellen kann, wenn es keine Tötung sein soll. Dazu reicht mein Verstand nämlich wirklich nicht aus.

Hoffentlich reicht Deiner aus, es zu erklären.
 
in anbetracht des terrors, des bodycounts und aller negativen folgen welche das NS-regime verursacht hat ist das einzige was sich und die befürworter sowie alle infragesteller und andenker sich selbser komplett disqualifiziert und auch zur rechenschaft gezogen werden muss die bloße infragestellung des NS-verbotsgesetzes mit allem was rund ums thema existiert.

Wie meinen ?????

Und wenn ich´s noch so oft durchlese, ich kapier den Sinn der Zeilen nicht ganz.:fragezeichen: Und auch Beistriche wären zuweilen recht nützlich.:mrgreen: Aber wie mir scheint, du willst jeden, der die Verbotsgesetze in Frage stellt zur Verantwortung ziehen. Aber ein Gesetz in Frage zu stellen ist nirgendwo in unserer Verfassung verboten :lehrer:

Wikpedia
Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist die Meinungsfreiheit in Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gewährleistet:

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Für die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard für die Meinungsfreiheit.

Innerhalb der Europäischen Union ist die Meinungs- und Informationsfreiheit in Artikel 11 der noch nicht in Kraft getretenen Charta der Grundrechte niedergelegt.
 
Und ich frage mich, wen du hier laut schreienden, die NS Lemminge verdammenden, linksintellektuell orientierten Multi-Kulti Befürworter nennst und warum diese Bezeichnung gerade so abfällig rüberkommt.

Und ich frage mich, als was du dich siehst, wenn du wohl kein laut schreiender, die NS Lemminge verdammender, linksintellektuell orientierter Multi-Kulti Befürworter bist.

als STAATSBÜRGER ?????

dann muss ich nicht laut schreien,
ich brauch nicht links-intelektuell zu sein
und multi-kulti muss ich auch nicht (immer und überall) gut heissen.

wenn ihr beispiele haben wollt, dann redet mit mir
posten werd ich das alles hier nicht ;)
 
wenn ihr beispiele haben wollt, dann redet mit mir
posten werd ich das alles hier nicht ;)

Beispiele wofür? Dafür, dass man jeden, der potentiell straffällig werden könnte, prophylaktisch überwachen sollte? VDS ist der Weg dahin. Der nächste Schritt ist dann die vorsorgliche Verwahrung und dann kommt schon die gezielte Tötung von Terroristen und die Internierung von Gefährdern (=Verdächtigen, nicht Tätern!).

Bitte bring mir die Beispiele, die das rechtfertigen. Ich bin gespannt.
 
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