Mitleidsfick

Wenn eine schon freiwillig die Beine breit macht und mich blank rein lässt, muss sie auch damit rechnen, dass sie besamt wird!

:kotzen:

Wenns nicht um ein Kind ginge, würd ich dir wünschen, dass du 25 Jahr brennst wie ein Luster. :roll:
 
... das einzige, was sie nicht wollte, dass ich ihr reinspritze, dennoch hab ich es gemacht.
Hätte ich ihr nicht reingespritzt, wäre es auch Seitensprung gewesen, oder?

Es spricht ja nichts gegen eine Seitensprung - aber du hast sie missbraucht indem du ihr gegen ihrenWillen rein gespritzt hast ...
Und es spricht auch nichts dagegen dass DU EIN ARSCH BIST
 
Jetzt geht ihr mit dem Kurt aber sehr hart ins Gericht. Es war nicht in Ordnung ok, aber ich würde doch nie davon ausgehen, dass sich der Partner beim Sex im entscheidenden Moment noch derart unter Kontrollle hat, dass das zu 100% funktioniert. Wenn ich nicht möchte, dass er in mir kommt würde ich zu einem Kondom greifen oder einfach nein sagen.
 
Würde mich seeeeeehr gerne mit dir treffen - aber dann wäre es vorbei mit besamen ...
 
Eindeutige themaverfehlung. War nicht ok was er gemacht hat, aber sich jetzt gegenseitig beleidigen bringt auch nichts.wie gesagt das schicksal vergisst nie hehe
 
Und schrammt hart am Strafrecht vorbei.

Einfach nur das allerletzte. :confused:

Nein. § 202 StGB.

Ja es schrammt vorbei. Aber zutreffen tut es garnicht, weil genötigt hat er sie ja nicht... den ungeschützten Sex wollte sie und hat freiwillig mit ihm gebumst....

Und beim § 202 StGB geht es ja um "Geschlechtliche Nötigung"

(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der genötigten Person zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.


Und ich glaub fast, da würd sie jeder Richter auslachen, wenn sie gewollt ohne Gummi mit ihm fickt und dann ernsthaft vor Gericht erklären will "aber das er nicht reinspritzen soll hab ich ihm gesagt!!!" Da würde sie eher für unzurechnungsfähig erklärt, wenn sie ernsthaft klar machen will, dass ihr als Erwachsener Frau nicht bewusst ist, welche Konsequenzen u. Risiken mit unkondomiertem Sex verbunden sind.... und sie sich beim Sex freiwillig bereit erklärt, dass sie ihn nackt drinnen stecken haben will......
 
du meinst der nackte mann und so? :-D

Naja ich meinte eher, ob ihr schon mal mit einer Frau/einem Mann Sex hattet, wo ihr euch mehr dazu überreden habt lassen, als >>dass beide so scharf aufeinander waren, dass es sowieso unvermeidbar gewesen wäre<<....

Insbesondere haben mir eben auch schon öft Mädls ect. Geschichten erzählt, wo sie auf einen Typ nicht scharf waren, der sie aber so lange "angebettelt" hat, bis sie ihm einen geblasen, runter geholt oder mit ihm gefickt haben.
 
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Und ich glaub fast, da würd sie jeder Richter auslachen, wenn sie gewollt ohne Gummi mit ihm fickt und dann ernsthaft vor Gericht erklären will "aber das er nicht reinspritzen soll hab ich ihm gesagt!!!"

Sei dir nicht so sicher .......
 
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