K
Gast
(Gelöschter Account)
Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast! Wie schon erwähnt, war sie nicht mehr Gebärfähig und ging auch recht geil ab. Warum sollte ich da nicht einsamen.Ja es schrammt vorbei. Aber zutreffen tut es garnicht, weil genötigt hat er sie ja nicht... den ungeschützten Sex wollte sie und hat freiwillig mit ihm gebumst....
Und beim § 202 StGB geht es ja um "Geschlechtliche Nötigung"
(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der genötigten Person zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Und ich glaub fast, da würd sie jeder Richter auslachen, wenn sie gewollt ohne Gummi mit ihm fickt und dann ernsthaft vor Gericht erklären will "aber das er nicht reinspritzen soll hab ich ihm gesagt!!!" Da würde sie eher für unzurechnungsfähig erklärt, wenn sie ernsthaft klar machen will, dass ihr als Erwachsener Frau nicht bewusst ist, welche Konsequenzen u. Risiken mit unkondomiertem Sex verbunden sind.... und sie sich beim Sex freiwillig bereit erklärt, dass sie ihn nackt drinnen stecken haben will......