Privat Diverses Naht das Ende der erotischen Massage Studios?

Da muss aus rechtlicher Sicht überhaupt nix ausjudiziert werden

ich bin sehr wohl der Ansicht, daß diese Gesetzespassage der Beweislastumkehr ausjudiziert gehört. Denn meiner Meinung nach machen die es sich damit zu leicht.
Meine Meinung zählt natürlich nicht. Die eines Höchstgerichtes aber sehr wohl!
 
Die beschuldigende Seite muß es beweisen können, oder? ist das nicht eines der Hauptprinzipien unserer Rechtsordnung?
NEIN!
Dem Kunden muss es die Behörde beweisen. Es gibt nur die gewiefte => Hintertür im WPG, von der ich gesprochen habe.
Und hier liegt der juristische Knackpunkt des WPG: Es ist unzulässig, ein garantiertes Recht durch die Einschränkung eines anderen Rechts auszuhebeln - das ist verfassungswidrig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die beschuldigende Seite muß es beweisen können, oder? ist das nicht eines der Hauptprinzipien unserer Rechtsordnung?
Dieses Prinzip dient dazu, Unschuldige vor falschen Vermutungen zu schützen. Wenn aber die Vermutung eh richtig ist, ergibt sich dieses Problem nicht.
 
Wenn aber die Vermutung eh richtig ist, ergibt sich dieses Problem nicht.

nochmals: ob die Vermutung tatsächlich zutrifft, kann ja nur durch einen eindeutigen Beweis hieb- und stichfest verifiziert werden, oder?
Selbst wenn ich etwas noch so vermute, es aber nicht beweisen kann, hab ich schlechte Karten. Zumindest gilt das so für mich als Privatperson.
Für Amt und Behörden ist das nicht so?
 
dass unzulässigerweise gesexelt wurde.
Das wäre meine nächste Frage.. Was gilt als "sexuelle Handlung"?
Gerüchteweise ist Handentspannung ok bzw. gibt es eine interne Anordnung das zu dulden?!

auf diese Dinge systematisch eingehen.
Die rechtliche Situation ist eigentlich recht eindeutig und sowohl für Masseurin als auch Kunde sehr ungünstig.
Interessant wäre wie in der Praxis tatsächlich verfahren wird. Manches wird ja schon Jahrzehnte lang geduldet.

Aber nicht alles auf einmal,
Vielleicht macht es Sinn hier (zusätzliche) Fragen zu sammeln damit in dem anderen Thread alles an einer Stelle ist.
Überhaupt würde ich mir einen Thread an oberster Stelle mit "offiziellen" Antworten wünschen.

Wurden einmal Personalien aufgenommen wie hoch ist dann die Chance noch mal von der Polizei zu hören?

daß eine derart belangte Anbieterin weder den Mumm noch das Geld haben wird, die Sache bis zum Höchstgericht durchzufechten.
Da muss man noch mal unterscheiden zwischen Masseurin und Betreiber.

Wird eine einzelne Dame wegen illegaler Prostitution das erste Mal erwischt so ist die Strafe nicht besonders hoch. Auch wissen die Behörden schon genau WEN sie anklagen. Besteht die Chance, das Widerspruch eineglegt wird und der auch nur einen Funken einer Chance hat lassen sie das lieber bleiben. Zumindest ist das die Version die mir eine Einzelkämpferin mal vor einiger Zeit erzählt hat. Überhaupt scheinen Damen, die das allein in einer (ihrer) Wohnung machen und nicht primär mit Sex werben relativ sicher zu sein so lange sie sich nicht den Unmut von anderen Hausparteien zuziehen. Bei einer chinesischen Oma, die kaum ein Wort deutsch kann und mit Touristenvisum hier ist und Angst vor der Abschiebung hat kannst dir hingegen sicher sein, dass sie keine rechtlichen Schritte unternimmt.

Die Strafen für Betreiber sind deutlich höher. Auch werden die dann angeblich wegen anderer Dinge (Steuern) ebenfalls unersucht. Es gibt das Gerücht, dass eine sehr bekannte Location kontrolliert wurde. Dabei wurde ein nacktes Mädel mit Kunde erwischt. Mädel wegen Prostitution verurteilt und auch Strafe für Studio (war eine Zeit lang geschlossen). Daten von Kunden wurden aufgenommen. Über das was mit ihm passiert ist gibt es viele unterschiedliche Versionen. ABER das Lokal besteht nach wie vor an selber Adresse OHNE eigenen Zugang zur öffentlichen Fläche.

Und mich würde gar nicht wundern, wenn Rot-Grün letztendlich sich mit diesem Gesetzesfetzen des Hintern auswischen könnte
Deinen Optimismus kann ich leider absolut nicht teilen.
Auch fürchte ich, dass er nicht "mehrheitsfähig" ist.
Die meisten Leute sympatisieren eher mit den anderen Hauspartein als den erotischen Masseurinnen.
Selbst wenn das Gesetz in seiner aktuellen Fassung nicht verfassungskonform ist kann man das leicht ändern und immer noch den gleichen Effekt erzielen.
 
Gerüchteweise ist Handentspannung ok bzw. gibt es eine interne Anordnung das zu dulden?!
also verlassen würd' ich mich darauf keinesfalls - weder als Betreiber(in), noch als Masseurin, noch als Gast

Deinen Optimismus kann ich leider absolut nicht teilen.
Auch fürchte ich, dass er nicht "mehrheitsfähig" ist.
Die meisten Leute sympatisieren eher mit den anderen Hauspartein als den erotischen Masseurinnen.

mir ging's aber nicht darum, wer da jetzt mit wem sympathisiert, sondern klar um die rechtliche Situation. Und wenn Du dazu sagst:
Selbst wenn das Gesetz in seiner aktuellen Fassung nicht verfassungskonform ist kann man das leicht ändern und immer noch den gleichen Effekt erzielen.

Sollte bei einer höchstgerichtlichen Anfechtung die Beweislastumkehr aus dem Gesetz rausfliegen (was ich gar nicht für so unwahrscheinlich halte), dann wird es wohl keine so einfache Änderung geben, um genau den gleichen Effekt zu erzielen. Wie denn?
 
Als verheirateter Mann schätze ich es wenn Etablissements nicht von außen als solche erkennbar sind

Wird das WPG vollzogen, werden also einige Massagestudios in Parterrelokale umziehen müssen. Aber es steht nirgends, dass ein diskreter Zweitzugang übers Stiegenhaus verboten wäre. Das WPG fordert nur einen Zugang zum öffentlichen Bereich, nicht aber, dass dieser als Kundeneingang genutzt werden muss.
 
Kannst vergessen... sh § 6 Abs 1 lit e WPG.
Dass diese Gesetzesstelle einen diskreten Hintereingang verbietet ist zumindest nicht eindeutig.
§ 6. (1) Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
e) sie so ausgestaltet sind, dass der Schutz von Jugendlichen gewahrt bleibt und Anrainerinnen und Anrainer keinen unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt sind. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung der Kennzeichnung als Prostitutionslokal sowie jener Bereiche des Gebäudes, die für Anrainerinnen und Anrainer einsehbar sind.
 
Und genau da wirds haken...
Wie gesagt, für mich ist das nicht eindeutig. Einem Anrainer ist der Parteienverkehr von Arztpatienten im Stiegenhaus auch zumutbar. Die Gesetzesstelle zielt mMn vorwiegend auf eine aufdringliche, schrille Kennzeichnung des Lokales ab, nicht aber auf diskrete Kundeneingänge.
 
Einem Anrainer ist der Parteienverkehr von Arztpatienten im Stiegenhaus auch zumutbar

das ist halt bei uns in Wien der große Unterschied: die Parteien eines Wohnhauses dürfen nix dagegen haben, wenn z.B., wie Du es als Beispiel bringst, tagtäglich soundsoviele Patienten auf dem Weg zum Arzt das Stiegenhaus und den Lift benützen; und oft genug mit dabei, wie es ja bekanntermaßen immer wieder vorkommt, gleich die halbe Familie mit mehreren lärmenden Gschrappn.

Auf der anderen Seite: Gäste von SWs sind den Parteien eines Wohnhauses schon nicht mehr zumutbar, haben die etwa alle die Pest, oder Syphilis, oder AIDS, oder sonstige Schäden, sodaß man die Allgemeinheit vor ihnen schützen muß?
 
Einem Anrainer iist der Parteienverkehr von Arztpatienten im Stiegenhaus zumutbar.

Aber dass Arztpatienten a weng was anders sind als Freier, darüber können wir uns schon einigen... ;)

Die Gesetzesstelle zielt mMn vorwiegend auf eine aufdringliche, schrille Kennzeichnung des Lokales ab, nicht aber auf diskrete Kundeneingänge.

Hast ned unrecht, jedoch heißt, wenn etwas "vorwiegend" auf etwas abziehlt, ned "ausschließlich"... ;)
 
Aber dass Arztpatienten a weng was anders sind als Freier, darüber können wir uns schon einigen...

inwiefern eigentlich? Bitte um nähere Erklärung, die diese Unterscheidung logisch rechtfertigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben