wie ist das jetzt mit dem Anscheinsbeweis? Gehn wir davon aus, ein informant steckt der Polizei, der ironimus massiert die Damen und die Polizei kommt zu mir und sieht das foto von der nackten Frau an der Wand und sagt, das ist ein Puff.
Die schaun dann, ob der Durchlauferhitzer eh gewartet ist und finden dann die Schweinerei, die davon kommt, dass meine Haushälterin nicht ordentlich putzt und mich nur verarscht. Die Behörde wird dann weiter feststellen, die Behörde hat meine Meldung noch nicht rechtskräftig zur Kenntnis genommen. Also, dass ich in meiner Wohnung ein Prostitutionslokal betreiben will. Dass sie in meiner alleinigen Verfügungsgewalt steht auch, das will ich dann aber unter keinen Umständen abstreiten. (Ist meine Haushälterin Verwalterin iS des §2 Abs6?)
Und wenn ich dann einen Strafbescheid bekomm, kann ich dann sagen: Unschuldsvermutung und ausserdem, gilt ja nur für die Vorschriften für die Räume und nicht für die Strafen? Dann beruf ich also und der UVS sagt: was ausschaut wie ein Puff und riecht wie ein Puff, das ist auch ein Puff und der Herr Ironimus war nicht recht glaubwürdig, sogar die Schriftführerin hat die ganze Zeit gekichert und wollt beim Händeschütteln gar nicht mehr loslassen. Und dann gehts zum egmr und was sagt der?
Und dann das selbe bei der Haushälterin, die nicht gscheit putzt, und die sagt dann, aber das zahlns ma alles. weil die ist nicht nur dreckig, die ist auch rotzfrech. Und verarschen tuts mich auch immer.