Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

und ich wundere mich, dass hier welche immer noch glauben, sie würden in einer privaten umgebung posten.
 
wie sieht das gesetz die hotelbesuche an:
darf ein mann mit einer frau ein zimmer buchen, ohne mit ihr verheiratet zu sein?
müssen sie sich ausweisen ( beide )????
wird vielleicht nach "abstzhöhe" festgestellt, ob eine frau einfach eine freundin ist,
oder eine sw?
 
wie sieht das gesetz die hotelbesuche an:
§6 (2) Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, ist nur in den Räumen derjenigen Person zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.

in wie weit ein Hotelzimmer als Raum des Kunden zählt kA...

Der Rest des Posts ist Schwachsinn:
  1. Natürlich kann ich als unverheirateter mit einer Freundin ein Hotelzimmer buchen
  2. In wie weit du dich ausweisen musst hängt vermutlich vom jeweiligen Hotel ab
  3. Absatzhöhe ist ein ganz schlechtes Kriterium
 
§6 (2) Die Ausübung der Prostitution in Gebäuden, die nicht die Bedingungen des Abs. 1 erfüllen, ist nur in den Räumen derjenigen Person zulässig, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt.

in wie weit ein Hotelzimmer als Raum des Kunden zählt kA...
Du kannst davon ausgehen, dass der Kunde für die Zeit, die er das Hotelzimmer mietet, darüber verfügen kann und daher auch Besuche empfangen darf. Andernfalls dürften ja Wohnungsmieter im Gegensatz zu Wohnungseigentümern auch keine Damen zu sich nach Hause bestellen.
 
Zwischen Hotelgast und Hotel wird ein zeitlich befristeter sog. Beherbergungsvertrag abgeschlossen und zwar zu den => (allgemeinen) Österreichischen Hotelvertragsbedingungen. Sondervereinbarungen sind nicht ausgeschlossen. Wesentlichster Bestandteil eines solchen Vertrags ist die Zimmeranmietung durch den Gast, worauf hauptsächlich Bestimmungen des Mietrechts anzuwenden sind.

Bei gewerbsmäßig im Hotelzimmer erbrachten sexuellen Handlungen sind zwei Ebenen zu unterscheiden:
a) Hotel - Hotelgast - Prostituierte
b) Administrative Vorschriften, die Prostitution regeln

ad a): Wird das Entgelt für das Hotelzimmer pro übernachtender Person berechnet, ist das Übernachten dritter Personen aufpreispflichtig. Es besteht jedoch ein grundsätzliches Besuchsrecht, vor allem in höherklassigen Hotels, in denen üblicherweise auch Geschäftsbesprechungen stattfinden. Ist der Besucher des Gastes müde, darf er sich grundsätzlich ausruhen und zu diesem Zwecke auch das Bett im jeweiligen Zimmer benützen, sofern der Besuchscharakter gewahrt bleibt. Im Rahmen seines Hausrechts ist das Hotelmanagement freilich berechtigt, "sittenwidrige" Besuche zu untersagen und bestimmten Personen Hausverbote zu erteilen.

ad b): Wegen des vorliegenden Beherbergungsvertrags handelt es sich beim Hotelzimmer um "Räume derjenigen Person, welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt" im Sinne des § 6 Abs. 2 WPG.

Ausübung von Prostitution ist im Hotelzimmer also erlaubt, sofern sich das Hotel außerhalb eines einschlägigen Sperrbezirks befindet und von Seiten des Hotels dies nicht ausdrücklich untersagt ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Ausübung von Prostitution ist im Hotelzimmer also erlaubt, sofern sich das Hotel außerhalb eines einschlägigen Sperrbezirks befindet und .....

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ähh wirklich: dann müsste das hotel als einzelnes haus im wienerwald stehen, denn überall im baugebiet ist es 'verboten'

wenn ich nachdenke fällt mir da als theoretisches hotel nur das im auhof ein, aber ich glaube die jagen mich mit nassen fetzen davon :mrgreen:

ansonsten hast du die thematik sehr gut und verständlich erklärt :daumen:

garoto
 
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Ausübung von Prostitution ist im Hotelzimmer also erlaubt, sofern sich das Hotel außerhalb eines einschlägigen Sperrbezirks befindet
Sperrbezirke gibt es Deutschland und da sind auch Hausbesuche davon betroffen.
In Wien gibt es keine "Sperrbezirke" in dem Sinn und Hausbesuche sind ausdrücklich von räumlichen Beschränkungen der Prostitution ausgenommen.
 
war schon oft im Hotel Thalia (Lindauergasse ?, 1160 Wien - googeln) - Zimmer 18 (das kleine) und 19 (das eher größere). Und in der goldenen Spinne (3. Bezirk) - hier gibt es mehr Auswahl (ich war im Zimmer 11 - Dusche, WC, kleines französisches Bett).
 
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Sperrbezirke gibt es Deutschland und da sind auch Hausbesuche davon betroffen.
In Wien gibt es keine "Sperrbezirke" in dem Sinn und Hausbesuche sind ausdrücklich von räumlichen Beschränkungen der Prostitution ausgenommen.

Das heisst im Klartext, man kann in seiner eigenen Wohnung nicht mehr machen was man will??? Da sind uns ja unsere germanischen Brüder ja schon einen Schritt voraus! Wartets nur... einen Blödsinn nachmachen hat in Österreich Tradition...
 
Absatzhöhe ist ein ganz schlechtes Kriterium
"Abgabenhöhe" ist vielleicht ein gutes kriterium:

wenn die angetroffene frau vom mann mässige euro-beträge fordert (zwischen 100 und 1000), dann ist sie eine prostituierte und somit schuldig.
wenn sie anspruch auf das halbe vermögen des mannes hat, dann ist sie seine frau, und also berechtigt mit ihm sex zu haben.
 
gibt es hier neue erkenntnisse?
oder polizeieinsätze in massage-studios? der 20.te wurde ja nahezu vollständig durchkontrolliert
 
keine neuen Razzien

verstehe aber eigentlich nicht warum.
vorher wurde das gesetz so vehement angekündigt und bei der strassenprostitution (z.b.felberstrasse) auch so vehement durchgesetzt, aber bei den wohnungen ist das halbherzig
 
Ich vermute, wenns Dich nicht direkt auf der Wunde erwischen kommens irgendwie in Beweissnotstand. Nackt darf ja das Mädll dich noch massieren dürfen, oder?
 
schon froh, aber ich kann es nicht verstehen, ist da eine so große lobby dahinter oder wie machen die asiaten das

obwohl mich beim besuch ein deckel für die passende dame nicht stören würde, oder?
 
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