Auch kann ich mir durchaus vorstellen, dass die "neue" Regelung bzw. die erhöhte Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit dazu führt oder geführt hat, dass einige Hausvermieter ein paar Wohnungsstudios rausgeschmissen haben.
Das sich die Sache nicht in Wohlgefallen aufgelöst hat merkt man auch daran, dass
- etliche Studios (verzweifelt) (Rechts)Beratung an den dubiosesten Stellen suchen
- einige Seiten umgestaltet werden (weniger einschlägige Bilder und Texte, Adresse entfernt,...)
- ...
Was die Rechtsberatung betrifft - die Sache ist die:
Bis November 2012 müssen ALLE Wiener Prostitutionslokale eine Genehmigung erhalten haben. Das beinhaltet:
1.: Ziviltechniker
2.: Baupolizeiliche Genehmigung
3.: Widmung.
Die Baupolizeiliche Genehmigung betrifft einige größere Lokale (ich glaube die Grenze liegt bei 75 m2, bin aber nicht absolut sicher), die über ein 2. WC verfügen müssen, sonst gibt´s keine Genehmigung als Prostitutionslokal. Dito: etwaige Umbauten müssen selbstverständlich genehmigt werden (zumindest nachträglich) wie Durchbrüche, Zimmer-Zusammenlegungen etc. Sicherheitsvorschriften (Fluchtwege, Notausgänge) müssen eingehalten werden.
Dazu braucht´s eben den Ziviltechniker, der das Lokal besichtigt, Plan zeichnet, bei der Baupolizei einreicht.
Die Krux ist: Hostessenlokale benötigen ab November 2012 eine WIDMUNG. D.h.: der Inhaber/Vermieter muss sein Einverständnis geben, dass das Lokal auch als Prostitutionslokal GEWIDMET wird. Das ist ein größerer Knackpunkt als es so manchem erscheint, denn zwischen "Zustimmung geben", dass in einem Mietlokal im Haus Prostitution ausgeübt wird, und dem Einverständnis einer Eintragung im Grundbuch als gewidmetes Prostititutionslokal - da wird´s vermutlich doch die eine oder andere Hemmschwelle geben.
Die Änderung des Wiener Prostitutionsgesetzes hat relativ wenig mit "rot-grün" zu tun, sondern im Wesentlichen mit Zweierlei:
1. Will man die Basis dafür schaffen, dass eine neu eingerichtete Finanz-Truppe hinkünftig die Abführung von Steuern überwachen will (und wird). Die darf auch, was die Polizei nicht darf: Inserate lesen, Anrufe machen (wo bist du), falls die angegebene Adresse ein Ort ist, der nicht behördlich registriert ist, hinfahren, strafen, und schließen.
Falls die angegebene Adresse ein Ort ist, der SCHON registriert ist, auch hinfahren, Buchhaltung überprüfen, in Relation zu den anwesenden Damen setzen - ob die Buchhaltung stimmen kann - anwesende Damen auf Steuernummer prüfen - wenn nicht vorhanden - strafen - falls keine Aufenthaltsgenehmigung vorhanden - Polizei einschalten - für Ausweisung sorgen.
In Wien gibt es nach Schätzungen ca. 6.000 Prostituierte, von denen ca. 600 Einkommenssteuer bezahlen - das will man ändern.
2. Im nächsten Schritt will man Prostititution zu einem Gewerbe machen. Wesentlicher Vorteil: alle Prostituierte sind SVA pflichtversichert, die Kontrolle der "Gewerbetätigkeit" ist noch einfacher, als es ab November 2012 nach der Lokal-Genehmigung und Widmung ohnedies schon sein wird.
Ob es tatsächlich soweit kommt kann ich nicht sagen, denn da gibt es einen wesentlichen Unterschied: Prostitutionsgesetze sind Landessache - jedes Bundesland kann machen, was es will. Gewerbegesetze sind Bundessache - um einen Beruf zu einem Gewerbe zu machen, muss es eine Übereinkunft der Länder geben. Angeblich gibt´s diese Übereinkunft schon - das kann ich aber weder bestätigen noch falsifizieren.
Irgendwo ist die Frage eines Lokalbesitzers "im Hinterhof" aufgetaucht, ob sein Lokal "in Ordnung" ist: derzeit ja, aber für solche Lokale wird es keine Genehmigung im Sinne des neuen Prostitutionsgesetzes geben, da kein Zugang zur "öffentlichen Fläche" vorhanden ist. Im Gegensatz zur Ullmannstraße - da führt der Eingang/Ausgang in den Hausflur - das ist de facto der verlängerte Eingangs-/Ausgangsbereich - da sesollte es eigentlich kein Problem einer Genehmigung (Zustimmung des Hausinhabers zur Widmung als Prostitutionslokal vorausgesetzt) geben.