Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Nein aber dieser § wurde am Beginn der Diskussion oft genug zitiert...

Auch haben einige davon gesprochen immer einen extra 500er mitzuführen um einer Anzeige möglicherweise zu entgehen und das gleich vor Ort bezahlen zu können.

Mittlerweile dreht sich die Diskussion aber "nur" mehr um die Studios und nicht die Kunden.
 
Nach meiner Sommerpause lese ich mich "hier" wieder schön langsam ein.
Dabei überkam mich folgende Melancholie:

Anderswo gestalten die Menschen ihre sexuellen Interaktionen viel mehr nach ihrem Gefühl. Gschnackselt wird, wo es gefällt. Bei uns hingegen schreibt die Obrigkeit im neuen Prostitutionsgesetz z.B. genau vor, wie groß der Raum sein muss, in dem der Lust gefrönt werden darf. Außerdem müssen zwei WCs zur Verfügung stehen. Es spielt absolut keine Rolle, dass sich Männlein und Weiblein beim Sex vereinen und ihre Körpersäfte austauschen – nein, gemäß WPG könnten sich die SW und ihr "Freier/in" ausgerechnet am Klo anstecken!

Während es in unserem Land so gut wie keine wirksamen Antikorruptionsmaßnahmen gibt und sich bald die halbe Regierung hinter "Unschuldsvermutungen" wird ducken müssen, wachen künftig amtliche Ziviltechniker darüber, in welchem Winkel im Puff eine Häuseltür auf- und zuzumachen ist.

Jaja!
Mutig in die neuen Zeiten,
Frei und gläubig sieh uns schreiten...
 
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Während es in unserem Land so gut wie keine wirksamen Antikorruptionsmaßnahmen gibt und sich bald die halbe Regierung hinter "Unschuldsvermutungen" wird ducken müssen, wachen künftig amtliche Ziviltechniker darüber, in welchem Winkel im Puff eine Häuseltür auf- und zuzumachen ist.

Gefällt mir sehr gut!
 
Interessant. Zeig einmal!
Ein vom Ziviltechniker "abgenommenes" Lokal kannst du nur in natura bewundern.
Nach dem 1. November sollte es eigentlich gar keine anderen mehr geben.

An den (zwei) Klos werdet ihr sie erkennen...
Natürlich nicht die Ziviltechniker, sondern die Puffs, denn soviel Platz hätten erstere in ihren Hosen auch wieder nicht :haha:
 
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Ein vom Ziviltechniker "abgenommenes" Lokal kannst du nur in natura bewundern.
Uninteressant. Ich will die Stelle im neuen Prostitutionsgesetz sehen, wo die Obrigkeit genau vorschreibt, wie groß der Raum sein muss, in dem der Lust gefrönt werden darf..
 
Uninteressant. Ich will die Stelle im neuen Prostitutionsgesetz sehen, wo die Obrigkeit genau vorschreibt, wie groß der Raum sein muss, in dem der Lust gefrönt werden darf..
WPG neu, § 7. (1) lit. b):
Pläne und Beschreibungen des Prostitutionslokals, die mit einer im Rahmen ihrer bzw. seiner Befugnis ausgestellten Bestätigung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung versehen sind, aus denen hervorgeht, dass das Prostitutionslokal den Anforderungen dieses Gesetzes und der Verordnung gemäß § 6 Abs. 3 entspricht;

WPG neu, § 6 Abs. 3:
Die näheren Vorschriften über die in Abs. 1 lit. d) und e) vorgesehenen Einrichtungen und Vorkehrungen sind von der Behörde durch Verordnung zu erlassen.

WPG neu, § 6. (1):
Gebäude oder Gebäudeteile dürfen zur Ausübung der Prostitution als Prostitutionslokale (§ 2 Abs. 5) nur verwendet werden, wenn
a) sie einen unmittelbaren und gesonderten Zugang zur öffentlichen Fläche aufweisen;
b) über sämtliche zugehörenden Räume Personen Verfügungsgewalt haben, die Prostitution ausüben;
c) es sich dabei nicht um Bahnhöfe oder Stationsgebäude handelt;
d) sie über ausreichende Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen verfügen, die einer Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen sowie dem Entstehen von Bränden vorbeugen und dem Schutz der Prostituierten dienen;

Die hier angesprochene Verordnung => ABL 45/2011
Der Rest ist ständig geübte Verwaltungspraxis bzw. analoge Anwendung der für die Materie als relevant erachteten Bauvorschriften.

Übrigens:
Man sollte nicht immer nur "wollen", sondern auch bereit sein, selbst etwas beizutragen!
Daher ein Vorschlag – du könntest die VO und die damit zusammenhängende Verwaltungspraxis sowie die daraus resultierenden Konsequenzen für die "Prostitutionslokale" studieren, allenfalls mit einem Ziviltechniker reden, und hier darüber kompetent referieren...
 
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Anderswo gestalten die Menschen ihre sexuellen Interaktionen viel mehr nach ihrem Gefühl. Gschnackselt wird, wo es gefällt. Bei uns hingegen schreibt die Obrigkeit im neuen Prostitutionsgesetz z.B. genau vor, wie groß der Raum sein muss, in dem der Lust gefrönt werden darf.

Wobei dich da wirklich a bissal die Melancholie und die rosa Brille geleitet haben ;)

Denn natürlich darf privat jeder/jede überall und mit jedem/jeder schnackseln, vöglen, rummachen.....Aber JEDES Gewerbe unterliegt nunmal Regeln. Ob sie gefallen oder nicht. Ich musste für meine selbstständigen Tätigkeiten (die ich wohlgemerkt neben einer vollen angestellen Tätigkeit mache) sogar DREI (!!!) Gewerbe erlangen, mich an die Regeln halten, dafür zahlen, etc. etc. Darum versteh ich nicht ganz - bei aller Verwunderung darüber, was derzeit politisch passiert, bei aller Verwunderung über die möglichen neuen Regeln im Prostitutionsgesetz, warum gerade bei Prostitution eine Ausnahme gemacht werden sollte?

Und die guten anderen Länder? In vielen Ländern ist Prostitution verboten. Bestraft werden entweder FreierInnen (im Norden) oder die Prostituierten (in konservativeren Ländern). Also, soooooo suuuupa ist es anderswo wohl auch ned ;)
 
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WPG neu, § 7. (1) lit. b) ...

Hast du also die Stelle im WPG auch nicht gefunden, wo angeblich stehen soll, wie lang und breit ein Verrichtungsraum zu sein hat?

Bei uns hingegen schreibt die Obrigkeit im neuen Prostitutionsgesetz z.B. genau vor, wie groß der Raum sein muss, in dem der Lust gefrönt werden darf.

Demnach entspringt obige Behauptung nur deiner Phantasie.
 
Während es in unserem Land bla bla bla ..., wachen künftig amtliche Ziviltechniker darüber, in welchem Winkel im Puff eine Häuseltür auf- und zuzumachen ist.
Was ist ein amtlicher Ziviltechniker?

Ein vom Ziviltechniker "abgenommenes" Lokal kannst du nur in natura bewundern.
Nirgendwo im WPG steht etwas von einer Abnahme eine Lokals durch einen Ziviltechniker.

Ich helf dir lesen:
WPG neu, § 7. (1) lit. b):
Pläne und Beschreibungen des Prostitutionslokals,
Die Behörde will also Pläne und Beschreibungen des Lokals im Akt haben. Diesen Wunsch würde ich als legitim einstufen.

die mit einer im Rahmen ihrer bzw. seiner Befugnis ausgestellten Bestätigung einer Ziviltechnikerin oder eines Ziviltechnikers über die bewilligungsgemäße und der Bauordnung für Wien entsprechende Bauausführung versehen sind,
Damit sich die Damen und Herren Beamten darauf verlassen können, dass

1) die Pläne mit der Wirklichkeit übereinstimmen und
2) die Wirklichkeit sowohl der Bauordnung als auch der Baubewilligung entspricht,

was beides sowieso auch bei jedem anderen Plan, der einer Behörde vorgelegt wird, der Fall zu sein hat, lassen sie sich diese zwei Punkte durch einen Ziviltechniker bestätigen.

aus denen hervorgeht

Also aus den Plänen und Beschreibungen, nicht aus der Bestätigung des Ziviltechnikers. Sonst hätte hier nämlich zu stehen: "aus der hervorgeht"

, dass das Prostitutionslokal den Anforderungen dieses Gesetzes und der Verordnung gemäß § 6 Abs. 3 entspricht;
Der ZT braucht gar nicht wissen, welchem Zweck das Objekt dienen soll.
 
Ich helf dir lesen...
Ich habe wahrlich Interessanteres zu tun, als mich durch die Wiener Baubestimmungen zu wühlen. Zumal diese ein paar Kilometer weiter, in Niederösterreich, größtenteils ohnehin keine Geltung haben.

Ein mir bekannter Ziviltechniker äußert sich zur Sache so: In Wien ist es wichtiger, "die richtigen Leit" zu kennen als die "richtigen Vurschriften". Anhand eines Stahlträgers in einer Dachgeschosswohnung erklärt er mir diese Situation: An sich darf es in der Wohnung aus Brandschutzgründen keinen offenliegenden blanken Stahlträger geben. Er müsste recht umständlich entweder mit Gips verkleidet oder mit einem speziellen und teuren Anstrich behandelt werden, so dass er am Ende so ähnlich aussieht wie eine Stehle im AKW. Das verlangen die geltenden Vorschriften. Wandern diese hingegen durch die Hände und Stempel der "richtigen Leit", darf der Träger zu guter Letzt doch "nackert" und unbehandelt bleiben.
So ähnlich, meint er, wird es wohl auch mit den Prostitutionslokalen sein.

Eine Antwort, was wirklich alles verlangt wird, dürfte am schnellsten ein ressortzuständiger Beamter erteilen können. Dessen Aussagen sollten freilich von einem erfahrenen, kompetenten und kritischen Ziviltechniker überprüft werden.

@Stalk
Sorry, wenn ich dir auf den Schlips getreten bin. Wenn du Beamter in der Bauabteilung oder Ziviltechniker bist, so sei versichert, dass ich weder gegen den einen noch gegen den anderen etwas habe.
Es geht mir auch nicht darum, dass ein "Verrichtungsraum" um den einen oder anderen qm größer oder kleiner sein müsste. Was mich stört, ist die Omnipotenz der Bürokratie in unserem Lande und dass sie ihre Nase in sämtliche unserer Lebensbereiche steckt.
Ich will auch annehmen, dass du dich nicht deswegen emotionalisierst, weil ich fehlende Antikorruptionsmaßnahmen angeprangert habe.

Es ist gut, wenn du dich ins Zeug legst!
Je mehr Info hier zusammen getragen wird, desto besser...
Dagegen hab ich gar nix. Im Gegenteil!

Wenn du freilich bloß stänkern möchtest, darfst du das natürlich auch, aber ich steh für so etwas definitiv nicht zur Verfügung. Da gehe ich lieber zum nächsten Würstelstand, denn dort ist es viel origineller.
 
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Wobei dich da wirklich a bissal die Melancholie und die rosa Brille geleitet haben ;)


Du schreibst schön und originell, durchwoben mit Esprit! :)
Aber verstehe, dass ich in einem liberalen Land aufgewachsen bin, welches mit einem Drittel der Bürokratie auskommt, die einem unser Obrigkeitsstaat aufbürdet.

Trotzdem bricht dort nix zusammen und alles funktioniert bestens.
Freilich gibt es auch weit weniger Münder, die vom großen Staatslöffel gefüttert werden.
Und logischerweise auch viel niedrigere Beiträge jener Bevölkerungsmehrheit, die diesen großen Löffel füllen muss...
 
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Was Prostitution betrifft, sehe ich nicht, dass es in Australien soooo viel besser wäre. :)

Siehe dazu die Übersicht hier.

Eine allgemeine breite Debatte, ob ein Sozial- und Steuersystem, wie wir es haben sinnvoll ist oder nicht, würde wohl nicht unbedingt hierher passen ;)
 
Ich habe wahrlich Interessanteres zu tun,
Du diskutierst wie meine Ex:

. Zuerst eine unhaltbare Behauptung in den Raum stellen,
. auf mehrfache Nachfrage Belege präsentieren, die den eigenen Standpunkt eher untergraben als unterstützen,
. nach Widerlegung der eigenen Argumente beleidigt sein,
. dem anderen unlautere Motive unterstellen,
. alles mit einem Schwall von Worten, die nichts mit dem Thema zu tun haben, zudecken
. und schließlich die selbst losgetretene Diskussion für uninteressant erklären.

:haha:
 
Also Stalk, ich wundere mich wahrlich nicht, dass dich deine "Ex" verlassen hat...
Was willst du eigentlich?
Wozu tobst du hier herum?
Durch dein "Papierln" wird weder ein Problem gelöst noch wird jemand von uns "gescheider".

Es ging doch lediglich darum, dass die Wohnungsprostitution amtlicherseits als "Problem" betrachtet wird, welches durch das neue WPG ohne ausreichende Einbeziehung der Betroffenen (SW + Kunden) "gelöst" werden soll.

Meines Erachtens ist der gewählte Lösungsansatz des WPG verfehlt.
Das ist auch die in mehreren Monaten geäußerte überwiegende Ansicht der EF-user.
 
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