Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Trotzdem ich selber in der letzter Zeit 2-mal
im 20. Bez. in Bedrängnis geraten bin, behaupte
ich weiterhin, dass bezüglich chinesischer
Wohnungpuffs nicht viel ändern will.
(Bin ungeschoren davongekommen)

Es schaut so aus, dass dieser Bezirk etwas stärker
von Kontrollen geplagt wird und dort die Exekutive
ziemlich bissig auftritt. Sie sind aber genauso
rat- und machtlos, wie anderswo. Ohne Beweise
können sie nämlich nichts tun. Abkassieren möchten
sie aber auf jedem Fall. Die Raffael-Lisi wurde einmal
deswegen auf 600 Eur verdonnert,weil die Masseurinnen
keine weissen Kitten getragen haben, "wie es gehört".

Ich glaube es wird in Zukunft eher darum gehen,
diese Etablissements als eine Art Geldquelle zu
erschliessen, nicht aber darum, sie zuzuschliessen.
In diesem Sinne werden sie zwar toleriert,
aber ein gewisses Restrisiko schwebt für uns
immer in der Luft. Mit der Zeit kehren dann die
alte Gewohnheiten und Routine zurück, hoffe ich.
 
Die Raffael-Lisi wurde einmal
deswegen auf 600 Eur verdonnert,weil die Masseurinnen
keine weissen Kitten getragen haben, "wie es gehört".

Bei meinem letzten Besuch hat die Raffael-Lisi beim Empfang und bei der Verabschiedung doch "ordnungsgemäß" einen weissen Kittel getragen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meinem letzten Besuch hat die Raffael-Lisi beim Empfang und bei der Verabschiedung doch "ordnungsgemäß" einen weissen Kittel getragen. ;)

also daß dieser berühmte weiße Kittel so dermaßen über Wohl oder Weh einer Location entscheidet, kann ich mir nicht ganz vorstellen
 
. . . im 20. Bez. in Bedrängnis geraten . . . Es schaut so aus, dass dieser Bezirk etwas stärker
von Kontrollen geplagt wird und dort die Exekutive ziemlich bissig auftritt.
Na ja, die Rossauer Kaserne / Deutschmeisterplatz liegen ja im 9. Bezirk. Und da gibt es nicht viel zu holen. Darum weichen sie auf den Nachbarbezirk (20.) aus. Ist irgendwie verständlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber so ein hübsches Mädchen im weißen Kittel bis zu den Knien ;) - leicht geöffnet :) - und nichts drunter ........ :oops:

Habe nicht gewußt, daß die Polizei so gut meinen Geschmack trifft! :mrgreen: :undweg:
 
Die Kontrolle der Wohnungpuffs ist auch für
die Exekutive peinlich bis lächerlich, eine Art
"mission impossible".
Sie wissen schon vorhinein, dass sie nichts finden werden,
sie können ja nicht in die Verrichtungszimmer düsen.
Sie können nur Fragen stellen und Dokumente prüfen,
sonst nichts. Verdeckte Kontrolle sind (Gott sei Dank)
in Österreich nicht erlaubt. (in der Schweiz schon)
Die Exekutive versucht irgendwelche Unregelmässigkeiten
zu finden und ein bisschen Bammel zu verbreiten und das
war es, sie treten ab.
Ohne Beweise ist das ganze nur Theater.
Wenn du in die Situation kommst, bleib ruhig, kooperativ,
höflich, weil du deine schlechteren Karten so kompensieren
kannst. Denk daran, dass er dich von vornherein beneidet,
so fängst du ja mit Handycap an.
 
Sie wissen schon vorhinein, dass sie nichts finden werden,
sie können ja nicht in die Verrichtungszimmer düsen.

§ 15.
(5) Die Zutrittsbefugnis gemäß Abs. 1 kann mit angemessener unmittelbarer Zwangsgewalt durchgesetzt werden. Die Behörde und Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen physische Gewalt gegen Sachen anwenden, wenn es unerlässlich ist und diese Maßnahme vorher angedroht und angekündigt wurde. Dabei haben sie alles daran zu setzen, dass es zu keiner Gefährdung von Menschen kommt.


Verdeckte Kontrolle sind (Gott sei Dank)
in Österreich nicht erlaubt.

(6) Der Einsatz von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die ihre amtliche Stellung oder ihren Auftrag weder offen legen noch erkennen lassen, ist nur zulässig, wenn und soweit dies zur Ermittlung oder Aufklärung einer strafbaren Tat gemäß § 17 Abs. 1 lit. b) oder Abs. 2 erforderlich ist


Die Exekutive versucht irgendwelche Unregelmässigkeiten
zu finden und ein bisschen Bammel zu verbreiten und das
war es, sie treten ab.
Ohne Beweise ist das ganze nur Theater.


§ 14. (1) Besteht auf Grund konkreter Tatsachen der begründete Verdacht einer Verwaltungsübertretung nach § 17 Abs. 1, 2 oder 4 lit. c), und ist anzunehmen, dass der gesetz- oder bescheidwidrige Betrieb des Prostitutionslokals fortgesetzt wird, so hat die Behörde ohne vorausgegangenes Verfahren und vor Erlassung eines Bescheides das gesamte der Rechtsordnung nicht entsprechende Prostitutionslokal an Ort und Stelle zu schließen.


§ 15. (1) Liegt der begründete Verdacht vor, dass entgegen den Bestimmungen in diesem Gesetz die Prostitution angebahnt oder ausgeübt oder ein Prostitutionslokal betrieben wird, so ist der Behörde und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes jederzeit der Zutritt auf Grundstücke, zu Gebäuden, Containern, Fahrzeugen und allen ihren Teilen, in denen die rechtswidrige Anbahnung oder Ausübung der Prostitution oder der rechtswidrige Betrieb eines Prostitutionslokals mit Grund vermutet wird, zu gewähren.
 
Liebe EF Herren!
Die Polizei bedankt sich bei euch für die zahlreichen Infos:hurra:!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Liebe EF Herren!
Die Polizei bedankt sich bei euch für die zahlreichen Infos:hurra:!

Ich denke nicht, daß die RBs von irgendwelchen Infos aus dem EF abhängig sind, das kannst mir glauben. Die beziehen ihre diversen Infos schon von anderswo, zum Teil sogar effizienter!
 
plastic: einige lesen schon lange im ef mit! kennen auchso manchen kollegen! geht aber schon 2-3 jahre zurück ! konnte mich mit einem forumskollegen durch zufall davon überzeugen !
 
Aber vielleicht können wir mal ein bisschen weniger blödeln und zum ursprünglichen Thema zurückkehren:
  • In wie weit sind Kunden nun tatsächlich von der Strafe bedroht

Die Kunden sind zwar im Prinzip strafbar, falls sie in einem illegalen Lokal erwischt werden.
Aber es wird schwierig werden, dem Kunden nachzuweisen, dass er von dieser Illegalität wusste.
Denn niemand kann angezeigt werden, nur weil er sich z.B. in einem nicht genehmigten Restaurant aufhält, dass aber augenscheinlich allen Normen entspricht...
 
Die Behörden werden aber eher nach dem Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gehen

Das tun sie nur, wenn eine Verwaltungsübertretung begangen wurde und der "Übertreter" behauptet von einem Gesetz nix gewusst zu haben, denn in Ö gilt der Grundsatz, dass sich jeder mündige Staatsbürger über die, für ihn, maßgeblichen Gesetze informieren muss.

Ansonsten gilt für Behörden, speziell im Verwaltungsstrafverfahren, der Grundsatz, dass die Behörde dem Beschuldigten seine Schuld beweisen muss.
 
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