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Gast
(Gelöschter Account)
Massagestudios sind aus dem WPG ausgeklammert.
Die sind "per definitionem" keine Prostitutionslokale.
Wenn bewiesen wird, dass in einem Massagestudio
Sex praktiziert wird, dass gilt dann als Verletzung
der Gewerbeordnung, dafür kriegt man eventuell Strafe,
aber die Studio kann weiter tätig bleiben.
(Wenn du falsch parkst, wird dein Auto
auch nicht eingezogen). Nur in auffälligen Problemfällen,
(Belästigung der Mitbewohner) wird ein Studio gesperrt.
Mit der Möglichkeit der Kontrolle, ist gesichert, dass die
Exekutive eingreifen kann, sollte die Sache ausufern.
Die sind "per definitionem" keine Prostitutionslokale.
Wenn bewiesen wird, dass in einem Massagestudio
Sex praktiziert wird, dass gilt dann als Verletzung
der Gewerbeordnung, dafür kriegt man eventuell Strafe,
aber die Studio kann weiter tätig bleiben.
(Wenn du falsch parkst, wird dein Auto
auch nicht eingezogen). Nur in auffälligen Problemfällen,
(Belästigung der Mitbewohner) wird ein Studio gesperrt.
Mit der Möglichkeit der Kontrolle, ist gesichert, dass die
Exekutive eingreifen kann, sollte die Sache ausufern.