Heute hat sich "FFF" (Frauenstadtrat Frau Frauenberger), gewissermaßen die oberste "Puffjägerin" Wiens, beehrt, eine offizielle Statistik zur aktuellen Paysex-Lage bekannt zu geben.
Der Stand per Ende 2012:
- 76 Lokale wurden bewilligt
- 191 Lokale werden "noch geprüft"
- 3 Lokale wurden bereits behördlich dicht gemacht
Da es in Wien kolportierte ca. 650 "einschlägige Lokale" geben dürfte, wird nicht einmal in 12% ein behördlich anerkannter Geschlechtsverkehr angeboten.
In knapp 30% der Fälle wird der Austausch von Körperflüssigkeiten behördlich wenigstens vorübergehend teilweise geduldet (bis die Prüfung abgeschlossen ist).
Das bedeutet: Fast 60% der rot belichteten Lokalitäten sind bisher behördlich weder genehmigt, noch wurden sie der Behörde gemeldet. Sie agieren also zumindest in einem rechtlichen Grau-, wenn nicht sogar Schwarzbereich.
Welche Schlüsse lässt dies für die Praxis zu?
Aus der Sicht mathematischer Wahrscheinlichkeit ist die Gefahr sehr hoch (fast 60%), dass ein gewerbliches Betthupferl unangenehme Folgen haben könnte.
Zur Erinnerung: Liegen gewisse Indizien vor, muss nicht die Behörde beweisen, dass unerlaubte Prostitution stattfindet, sondern es muss die SW bzw. der Studioverantwortliche den Nachweis erbringen, dass das Studio "clean" ist bzw. im konkreten Falle nicht unerlaubt gesexelt wird (sog. Umkehr der Beweislast).
Kommt es zu unerlaubtem gewerblichen Sex, kann nunmehr auch der Kunde mit bis zu 500 EUR bestraft werden. Außerdem werden gem. §19 WPG seine Daten EDV-mäßig erfasst.
Ich schreibe dies, weil verschiedentlich versucht wurde, die ungünstige tatsächliche Situation durch Verzapfen rechtlich groben Unfugs teilweise zu verharmlosen und zu verwässern.
Für den Kunden gilt allerdings nicht die Umkehr der Beweislast! Es muss also nicht er beweisen, dass er "schön brav" gewesen ist, sondern die Behörde muss ihm beweisen, dass er ein "bad boy" ist...
Ein Hinweis: Wenn in einem nicht genehmigten Studio ein Paar "inflagranti" erwischt wurde, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass die im Nachbarzimmer angetroffenen Männlein und Weiblein ebenfalls ungenehmigten Sex hatten. Sogar ein offensichtlich gebrauchtes Kondom, das von der Behörde neben dem Bett sichergestellt wird, ist nicht notwendigerweise ein Beweis dafür, dass die Angetroffenen miteinander sexuell verkehrt haben.
Auf den Kunden bezogen lässt sich pauschal und automatisch nichts sagen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an