Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Wer zählt schon den ganzen Tag mit wieviel Männer einen Massagesalon aufsuchen. Es können schließlich auch Freunde zu besuch kommen.
Ich bin der Meinung, dass die Schließungen oft banalere Gründe haben. Vielleicht weil die Miete nicht bezahlt wurde, Kündigung wegen Eigengebrauch usw....

An das Christkind glaubst du zufällig nicht auch noch, oder?
Wobei ich nicht sage, dass es keines geben kann!
 
Ja, hat es!
Mit mehreren Inflagranti-Erwischungen, Vorladungen der betroffenen Damen und Einvernahmen der Kunden.
Wenn ich dies bis nach Amerika herüber mitbekomme, müssten das in Wien eigentlich die Spatzen von den Dächern pfeifen.
Wow, vielen Dank für die Info, bin leider nicht sehr intensiv damit beschäftigt... und wenn du in Amerika das mitbekommen hast, wohne ich wohl hinter dem Mond (nicht physisch, aber sonst).... :)
 
Heute hat sich "FFF" (Frauenstadtrat Frau Frauenberger), gewissermaßen die oberste "Puffjägerin" Wiens, beehrt, eine offizielle Statistik zur aktuellen Paysex-Lage bekannt zu geben.

Der Stand per Ende 2012:
  • 76 Lokale wurden bewilligt
  • 191 Lokale werden "noch geprüft"
  • 3 Lokale wurden bereits behördlich dicht gemacht
Da es in Wien kolportierte ca. 650 "einschlägige Lokale" geben dürfte, wird nicht einmal in 12% ein behördlich anerkannter Geschlechtsverkehr angeboten.
In knapp 30% der Fälle wird der Austausch von Körperflüssigkeiten behördlich wenigstens vorübergehend teilweise geduldet (bis die Prüfung abgeschlossen ist).

Das bedeutet: Fast 60% der rot belichteten Lokalitäten sind bisher behördlich weder genehmigt, noch wurden sie der Behörde gemeldet. Sie agieren also zumindest in einem rechtlichen Grau-, wenn nicht sogar Schwarzbereich.

Welche Schlüsse lässt dies für die Praxis zu?
Aus der Sicht mathematischer Wahrscheinlichkeit ist die Gefahr sehr hoch (fast 60%), dass ein gewerbliches Betthupferl unangenehme Folgen haben könnte.

Zur Erinnerung: Liegen gewisse Indizien vor, muss nicht die Behörde beweisen, dass unerlaubte Prostitution stattfindet, sondern es muss die SW bzw. der Studioverantwortliche den Nachweis erbringen, dass das Studio "clean" ist bzw. im konkreten Falle nicht unerlaubt gesexelt wird (sog. Umkehr der Beweislast).

Kommt es zu unerlaubtem gewerblichen Sex, kann nunmehr auch der Kunde mit bis zu 500 EUR bestraft werden. Außerdem werden gem. §19 WPG seine Daten EDV-mäßig erfasst.

Ich schreibe dies, weil verschiedentlich versucht wurde, die ungünstige tatsächliche Situation durch Verzapfen rechtlich groben Unfugs teilweise zu verharmlosen und zu verwässern.

Für den Kunden gilt allerdings nicht die Umkehr der Beweislast! Es muss also nicht er beweisen, dass er "schön brav" gewesen ist, sondern die Behörde muss ihm beweisen, dass er ein "bad boy" ist...

Ein Hinweis: Wenn in einem nicht genehmigten Studio ein Paar "inflagranti" erwischt wurde, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass die im Nachbarzimmer angetroffenen Männlein und Weiblein ebenfalls ungenehmigten Sex hatten. Sogar ein offensichtlich gebrauchtes Kondom, das von der Behörde neben dem Bett sichergestellt wird, ist nicht notwendigerweise ein Beweis dafür, dass die Angetroffenen miteinander sexuell verkehrt haben.

Auf den Kunden bezogen lässt sich pauschal und automatisch nichts sagen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an ;)
 
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Sogar ein offensichtlich gebrauchtes Kondom, das von der Behörde neben dem Bett sichergestellt wird, ist nicht notwendigerweise ein Beweis dafür, dass die Angetroffenen miteinander sexuell verkehrt haben.

wobei ich aber sicher bin, daß die Behörden dies auf alle Fälle als "corpus delicti" heranziehen und die vorgesehene Strafe (für SW und Kunde) aussprechen würden. Womit es dann den Bestraften obliegt, den Fall bis zum Höchstgericht auszujudizieren. War vermutlich keiner macht. Womit das Kalkül der Behörden dann voll aufgeht :mad:
 
In knapp 30% der Fälle wird der Austausch von Körperflüssigkeiten behördlich wenigstens vorübergehend geduldet (bis die Prüfung abgeschlossen ist).

Dies ist nicht richtig! Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Bewilligung beim Betrieb des Lokales bzw. zum Zeitpunkt einer eventuellen Kontrolle bereits rechtskräftig vorliegen (seit dem 1.11. 2012 ist die Schonfrist für bereits vor dem 1.11.2011 bestehende Lokale abgelaufen) - Wir kennen Fälle, wo BetreiberInnen Anzeigen erhalten haben, obwohl sie die Bewilligung eingereicht haben (und Diese noch nicht bearbeitet, oder eine Nachbesserung verlangt wurde (2. Termin für eine Begehung)). Zwar wurde bei der Anzeige darauf hingewiesen, dass das Verfahren (angeblich) bei Erteilung der Genehmigung eingestellt wird - hierfür gibt es jedoch keinerlei Bestätigung. Es ist nicht absehbar, ob dem tatsächlich so sein wird - speziell wenn das Verwaltungsstrafverfahren schneller abgeschlossen wird, als die Betriebsbewilligung selbst..... Bei den genannten Anzeigen geht es eindeutig um das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung für den Betrieb eines Prostitutionslokales bei der durchgeführten Kontrolle.

Wir kennen auch Fälle, wo bei gleicher Faktenlage keine Anzeige verhängt wurde (mit Hinweis auf die bereits eingereichten Unterlagen) - es ist also blanke Willkür, ob es zu einem Verfahren kommt, oder nicht. Von einer Duldung, auf die man sich verlassen kann, sind wir allerdings weit entfernt.

Christian
 
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In knapp 30% der Fälle wird der Austausch von Körperflüssigkeiten behördlich wenigstens vorübergehend geduldet (bis die Prüfung abgeschlossen ist).
Dies ist nicht richtig!...
Es ist richtig und nicht richtig!
Du gibst ja selbst zu, dass
...bei gleicher Faktenlage keine Anzeige verhängt wurde (mit Hinweis auf die bereits eingereichten Unterlagen) - es ist also blanke Willkür, ob es zu einem Verfahren kommt, oder nicht...
Etwas anderes behaupte ich nicht!

Von einer Duldung, auf die man sich verlassen kann, sind wir allerdings weit entfernt.
Auf eine bloße "Duldung" kann man sich nie verlassen! Ihr Wesen besteht darin, dass sie gnadenhalber auf unbestimmte Zeit gewährt wird.
In einem Rechtsstaat dürfte es so etwas eigentlich nicht geben.
Aber was wäre die Alternative? Konsequente Schließung aller säumigen Lokale? Das kann's ja auch nicht sein...

Die Vorgangsweise ist eben österreichisch: "Es kommt drauf an..."

Genau so (oder noch mehr) "österreichisch" ist es, ob gegen den Kunden eine Strafe verhängt wird und ob er Post nach Hause bekommt – Ma koa nix sogn: "Es kummt drauf an" ;)
 
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Es hängt von der Willkür von Beamten ab ist für mich nicht gleichbedeutend mit "geduldet"

Wahrscheinlich halte ich persönlich, dass es von der Art des Beweggrundes für die Kontrolle abhängt. Wurde eine Anzeige von netten AnrainerInnen oder etwa MitbewerberInnen gemacht? In den Fällen denke ich, dass die Wahrscheinlichkeit des Verwaltungsstrafverfahrens gegen den/die BetreiberIn höher ist, als bei einer Routinekontrolle.

Das KundInnen wegen des Nichtvorliegen einer Genehmigung für den Betrieb eines Prostitutionslokales bestraft worden wären ist uns nicht bekannt (naturgemäß sind wir keine Beratungsstelle für KundInnen - trotzdem denke ich, dass es uns zu Ohren gekommen wäre)
 
Es hängt von der Willkür von Beamten ab ist für mich nicht gleichbedeutend mit "geduldet"
"Österreichisch" bedeutet a bisserl wos ondars: Es kummt drauf an, wer man is und wen man kennt...
Die outgroup spricht von "Willkür", die ingroup lacht sich eins ins Fäustchen.
 
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Ein Tipp: Wenn in einem nicht genehmigten Studio ein Paar "inflagranti" erwischt wurde, muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass die im Nachbarzimmer angetroffenen Männlein und Weiblein ebenfalls ungenehmigten Sex hatten. Sogar ein offensichtlich gebrauchtes Kondom, das von der Behörde neben dem Bett sichergestellt wird, ist nicht notwendigerweise ein Beweis dafür, dass die Angetroffenen miteinander sexuell verkehrt haben.

Ich bin zwar selber im Moment nicht aktiv zu dem Punkt aber was interessantes gehört:
Mittlerweile sperren angeblich viele Mädels die Tür zu wenn sie mit dem Gast am Zimmer sind um im Falle einer Kontrolle die entscheidende Zeit zu haben den Eindruck "normaler" Massage zu erwecken. Ob das in der Praxis hinhaut kA. BTW weiß wer ob es im SPH noch die nebulösen Hinweisschilder (Im Sommer selber gesehen) gibt oder ist das jetzt endgültig genehmigt?

Zu den versperrbaren Zimmern und Anschein: Angeblich dürfen neu errichtete "seriöse" Massagesalons so was nicht haben. Im 23 Bezirk bestand angeblich das Magistrat (was haben die damit zu tun :fragezeichen:; kann auch ein Verständigungsproblem sein, da meine Thai Kentnisse doch sehr limitiert sind und Google Translate viel Mist baut) darauf das die Trennung der Massagekabinen lediglich durch Vorhänge zu erfolgen hat
 
Im 23 Bezirk bestand angeblich das Magistrat... darauf das die Trennung der Massagekabinen lediglich durch Vorhänge zu erfolgen hat
Aus (bau)rechtlicher Sicht dürfte dies in den Bereich der Legende gehören.
Es gilt zwar die Umkehr der Beweislast. Diese darf jedoch nicht unbegründet und aus heiterem Himmel effektuiert werden.
Ein pauschaler Vorwegverdacht gegenüber Thaistudios ist auf jeden Fall unzulässig.

Wichtig ist, dass als Berater kompetente Fachleute beigezogen werden und nicht irgendwelche dilettantischen Dampfplauderer.
 
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: Fast 60% der rot belichteten Lokalitäten sind bisher behördlich weder genehmigt, noch wurden sie der Behörde gemeldet. Sie agieren also zumindest in einem rechtlichen Grau-, wenn nicht sogar Schwarzbereich.

Welche Schlüsse lässt dies für die Praxis zu?
Aus der Sicht mathematischer Wahrscheinlichkeit ist die Gefahr sehr hoch (fast 60%), dass ein gewerbliches Betthupferl unangenehme Folgen haben könnte.

lustig...
ist es also am sichersten draußen am straßenstrich? dys kann doch nicht der ernst der verantwortlichen sein!
 
...die Trennung der Massagekabinen lediglich durch Vorhänge zu erfolgen hat
Völlig normal bei klassischer Massage,oder?
Das ist absurd!
Die interne Raumaufteilung und -gestaltung des Betriebslokals obliegt der freien Disposition eines jeden Unternehmers!
Ein bloßer Vorhang als Raumtrenner genügt in einem "seriösen" und auf Qualität Wert legenden Massagestudio keinesfalls. Wen interessieren denn die Ausdünstungen des Nachbarn, sein Stöhnen und Knarren seiner Knochen? Mag sein, dass sich so etwas in fließbandmäßigen Massenabfertigungen à la "Krankenkassenmassage" durchsetzt. Mit qualitativer Entspannung hat es nichts zu tun!

Gekannt hat man es aus den Ländern hinter dem Eisernen Vorhang.
Bei der jetzigen Rathausriege würde es mich freilich auch nicht wirklich wundern...
 
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Gekannt hat man es aus den Ländern hinter dem Eisernen Vorhang.
Heli, es ist in jedem zweiten Massagebetrieb in Wien so.
Bei der jetzigen Rathausriege würde es mich freilich auch nicht wirklich wundern...
dann wunder Dich einfach, aber es ist so.

Die interne Raumaufteilung und -gestaltung obliegt der freien Disposition eines jeden Unternehmers!
Ned ganz, da spielen schon noch ein paar andere mit, Brandschutzbestimmungen z.B. um nur mal eins zu nennen.
 
Eine gemauerte Trennwand fängt also leichter Feuer als ein gewöhnlicher Vorhang?
Nein, es geht um die verschliessbaren Türen, gemauerte Trennwände gibt es ehh nicht, eher so "aufgestellte Pappwände" mit Vorhang als Tür.
Erwartest Du von Beamten Logik?
 
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