Da stellt sich jetzt für mich allerdings die Frage, ob der Kunde nicht von seinem Aussage-Entschlagungsrecht Gebrauch machen kann
AUS "PRAXISTIPS FÜR JUNGANWÄLTE": Festnahme der/des Klientin: Jede/r Festgenommene ist bei der Festnahme (oder unmittelbar danach) von den Sicherheitsbeamten über den gegen sie/ihn bestehenden Tatverdacht zu unterrichten und darüber zu belehren, dass sie berechtigt ist, eineN AngehörigeN oder eine andere Vertrauensperson und eineN VerteidigerIn zu verständigen (§178 StPO). Nach der Verhaftung ist der Festgenommenen gegen den/die kein richterlicher Haftbefehl vorliegt ( Verhaftung z.B. auf frischer Tat) von der Sicherheitsbehörde unverzüglich zur Sache zu vernehmen (§177 Abs2 StPO). Zu diesem Zeitpunkt ist die Beiziehung einer/s RechtsanwältIn zur Befragung noch nicht möglich. (Einige) StrafverteidigerInnen empfehlen für diesen Fall, dass die/der beschuldigte die Aussage verweigern soll. Dies insbesondere bei komplizierten Fällen, bei denen mit einer Bestrafung gerechnet werden muss. Spätestens 48 Stunden nach der Festnahme ist die/der Verdächtige vom polizeilichen Gefangenenhaus in das zuständige Gericht einzuliefern. (§§176 Abs.2, 177 Abs.2 StPO). Diese Frist kann um 24 Stunden überschritten werden, wenn die/der Verdächtige außerhalb des Sprengels des zuständigen Gerichtshofes festgenommen wurde (§176 Abs.1StPO). Dort ist die/der Verdächtige unverzüglich, längstens aber binnen 48 Stunden , von der /dem U-RichterIn zu vernehmen (§179Abs.1StPO). Bis dahin gibt es für RechtsanwältInnen kein durchsetzbares Recht die/den KlientIen zu sehen.
Das gilt nur für den Fall das Du bereits als Beschuldigter befragt wirst.
Solltest Du als Zeuge befragt werden, bist Du zur Wahrheit verpflichtet.
Dann kann Dir aber auch nix passieren, - soferne Du die Wahrheit sagst.
Kannst Dir ja was ausmachen mit dem Mädl - nur für den Phall
daß
Wenn jemand gegen das Gesetz verstößt, so nimmt er im Prinzip in Kauf auch abgestraft zu werden.
Es gibt für die SW durchaus die Möglichkeit ihren Job legal zu machen.
Das Gesetz will nicht schikanieren, sondern hat Risikominmierung für die Freier im Fokus, Die Behörde möchte Überblick über die Szene haben.
Ich habe selbst erlebt wie ein Studio hochging.
Rund um das Studio auf der Gasse Polizei in zivil.
Ich wurde am Haustor von einem der "unauffälligen Herren" angesprochen, ob ich denn am Weg zu Tür sowieso wäre.
Mein überraschter Blick hat ihm alles gesagt.
Er meinte, ohne meine Antwort abzuwarten, dass es besser sei, wenn ich woanders hingehe, wo alles in Ordnung wäre, hier wäre eine nicht so gute Adresse, - besonders im Moment.
Ich hab dann das Mädl angerufen um sie vorzuwarnen. Sie wusste aber schon, dass was im Laufen war.
Das Mädl hat eine Geldstrafe wegen Geheimprostitution, die Wohnung gekündigt bekommen, Kaution verloren, an einer anderen Adresse weiter gemacht.
Dort nach ein paar Monaten das gleiche Spiel.
Es waren lt Mädl immer die gleichen Probleme:
Mitbewohner die mit der Kundenfrequenz nicht einverstanden waren und das in ihrem Haus nicht dulden wollten.
Diehaben tatsächlich einen Freier geschickt, der sich einen blasen lies, um anschließend die Anzeige zu machen.
Der Arsch hat ihr tatsächlich gesagt, nachdem sie fertig waren, daß er nun anzeigen werde.
So hat sie mir das jedenfalls erzählt. Ich habe keinen Grund es nicht zu glauben.