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entschuldige, hab mich wohl schlecht ausgedrückt.Das WPG spricht nicht von "Wohnung", sondern von nicht genehmigten Prostitutionslokalen.
90% der Inserate sind aus illegalen Wohnungen, das war verboten und bleibt verboten. Aber es gibt Neuigkeiten, wenn sie ausgereift sind, werde ich berichten, falls ihr wollt.
Anhaltspunkte für genehmigt :
Gasseneingang
Notausgang muss sein und der muss auch beschriftet und beleuchtet sein
Feuerlöscher sichtbar
Rauchmelder in den Zimmern
Alarmanlagen in den Zimmern, welche NICHT vom Zimmer aus abstellbar sind
niemand kann dann sagen, das hätt er nicht sehen können.
das spielt auch überhaupt keine Rolle.Ob in einem "Lokal", das einschlägig inseriert, eine, mehrere oder gar keine SW wohnt, kann der Kunde eher nicht erkennen.