Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Das WPG spricht nicht von "Wohnung", sondern von nicht genehmigten Prostitutionslokalen.
entschuldige, hab mich wohl schlecht ausgedrückt.

90% der Inserate sind aus illegalen Wohnungen, das war verboten und bleibt verboten. Aber es gibt Neuigkeiten, wenn sie ausgereift sind, werde ich berichten, falls ihr wollt.

Anhaltspunkte für genehmigt :
Gasseneingang
Notausgang muss sein und der muss auch beschriftet und beleuchtet sein
Feuerlöscher sichtbar
Rauchmelder in den Zimmern
Alarmanlagen in den Zimmern, welche NICHT vom Zimmer aus abstellbar sind

niemand kann dann sagen, das hätt er nicht sehen können.

Ob in einem "Lokal", das einschlägig inseriert, eine, mehrere oder gar keine SW wohnt, kann der Kunde eher nicht erkennen.
das spielt auch überhaupt keine Rolle.
 
Manon, das was du schreibst, ist richtig!
Aber das sind Kriterien, die ein Lokal erfüllen muss, um als Prostitutionslokal genehmigt zu werden.
Inwieweit dies erfüllt wird, haben bautechnische Experten zu beurteilen.
Mit dem Kunden hat das nur sehr am Rande etwas zu tun, denn er ist ja in der Regel kein Ziviltechniker.
Er darf jedenfalls "blöder" sein ;)

Mir ging es um was anderes: Wann kann dem Kunden ein - strafrelevanter - Vorwurf gemacht werden?
Das heißt: Wann ist es ihm unmöglich, unwissend zu sein; die Behörde ihm also vorwerfen kann: "Das hätten sie aber wissen MÜSSEN!"

Und diesbezüglich gilt, was ich => hier geschrieben habe.
 
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Anhaltspunkte für genehmigt :
Gasseneingang
Notausgang muss sein und der muss auch beschriftet und beleuchtet sein
Feuerlöscher sichtbar
Rauchmelder in den Zimmern
Alarmanlagen in den Zimmern, welche NICHT vom Zimmer aus abstellbar sind
Beim separaten Eingang von der öffentlichen Fläche aus sollte es im Allgemeinen offensichtlich sein, ob es ihn gibt oder nicht. Anders gesagt: Was eine Wohnung ist, versteht jeder.

Bei den anderen Punkten trifft den Kunden aber sicher keine Sorgfaltspflicht sich danach umzusehen. "Sorgfaltspflicht" ist hier das Stichwort: Es geht nicht darum, was ein Kunde erkennen könnte, wenn er wollte, sondern darum, inwieweit man von einem bloßen Kunden erwarten kann, bestimmte Sachverhalte festzustellen. Von einem bloßen Kunden ist sicher nicht zu erwarten, dass er sich umsieht nach Feuerlöschern und Rauchmeldern etc. In erster Linie obliegt es der Behörde, Lokale, die nicht den Vorschriften entsprechen, zu schließen. Der Kunde kann also auch bis zu einem gewissen Grad darauf vertrauen, dass das Prostitutionslokal legal ist, wenn es nicht von der Behörde geschlossen wurde.
 
Der Kunde kann also auch bis zu einem gewissen Grad darauf vertrauen, dass das Prostitutionslokal legal ist, wenn es nicht von der Behörde geschlossen wurde.
Sie sind ja nun erst am Beginn der Schließungen, fest steht, wenn ein Gast in eine Wohnung geht, weis er, das das kein genehmigtes Prostitutionslokal ist.
Im Moment haben von den vorhandenen etwa 180 Lokalen, noch nicht mal 40 die Genehmigung beantragt, es wird also noch ewig so weitergehen.
Eine mir bekannte genehmigte "Wohnung" ist das Sauna Royal.

Was eine Wohnung ist, versteht jeder.
hab nicht den Eindruck.
 
Beim separaten Eingang von der öffentlichen Fläche aus...
Was eine "öffentliche Fläche" ist, sagt uns das WPG selbst nicht!
Also gibt es diesbezüglich einen Ermessensspielraum. In der Anfangsphase dieses Threads habe ich mich bereits einmal damit befasst, was damit alles gemeint sein könnte.

Der juristische Laie ist in der Rgel damit überfordert, feststellen zu können, was eine "öffentliche Fläche" ist und was nicht.
Das ist nicht immer nur eine Straße oder ein frei zugänglicher Hof. Es kann solche oder andere Regelungen geben, von denen der Kunde unmöglich etwas wissen kann, die eine bestehende Fläche zu einer nicht-öffentlichen oder doch-öffentlich machen.

Dass ein Kammerl im Dachgeschoß am Ende eines verwinkelten Ganges doch nicht von einer "öffentlichen Fläche" aus zugänglich ist, wird aber zu vermuten sein. Da hilft dann kein "Blödstellen"...
 
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Laut HP ists gemeldet.
Genehmigt nach Prostitutionsgesetz.... ich war nie dort, aber lt Hp, Halbstock, 1. Türe rechts... hört sich für mich nicht nach Gasseneingang an, und das ist ja eine Grundvoraussetzung
 
Der juristische Laie ist in der Rgel damit überfordert, feststellen zu können, was eine "öffentliche Fläche" ist und was nicht.
Das ist nicht immer nur eine Straße oder ein frei zugänglicher Hof. Es kann vertragliche Regelungen geben, von denen der Kunde unmöglich etwas wissen kann, die eine Fläche zu einer nicht-öffentlichen oder doch-öffentlich machen.

vermutlich würde es dazu erst dann Klarheit geben, wenn solche Dinge mal bis ganz oben ausjudiziert werden.

Ein Location, die aus meiner Sicht diesbezüglich eine Art "Grauzone" gewesen sein könnte, war die Ullmannstraße.
 
Von einem bloßen Kunden ist sicher nicht zu erwarten, dass er sich umsieht nach Feuerlöschern und Rauchmeldern etc
Auch hier weis ich wie Du es meinst, aber da der Notausgang ja sichtbar und beleuchtet sein muss, fällt einem das doch auf oder ned ?

Es geht mir eher ums verharmlosen mit den Wohnungen.
 
vermutlich würde es dazu erst dann Klarheit geben, wenn solche Dinge mal bis ganz oben ausjudiziert werden.
Die zuständige Behörde könnte viele "Sympathiepunkte" sammeln, wenn sie nicht nur als böse und strafend in Erscheinung träte, sondern sich als moderne Serviceeinrichtung präsentieren würde.
Zum Beispiel könnte sie einen Folder auflegen (ins Internet stellen), in dem sie bestimmte Grundinformationen zum neuen WPG bekannt gibt:
  • Was versteht sie unter öffentlicher Fläche
  • Bedarf es wirklich eines Eingangs direkt von der Gasse?
  • Wie erkennt der Kunde ein genehmigtes Lokal?
  • ...

Wenn es mittlerweile zu jedem Unsinn eine Service-Hotline gibt, warum nicht auch zu dieser Frage...
 
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Die zuständige Behörde könnte viele "Sympathiepunkte" sammeln, wenn sie nicht nur als böse und strafend in Erscheinung träte, sondern sich als moderne Serviceeinrichtung präsentieren würde.
Das ist sie Heli, der verantwortliche dort ist sehr sehr freundlich, hilft wo er kann, gibt Tipps, hilft die Unterlagen vorzubereiten.

Was versteht sie unter öffentlicher Fläche
ich werd ihn fragen, ok ?
 
Zum Beispiel könnte sie einen Folder auflegen (ins Internet stellen), in dem sie bestimmte Grundinformationen zum neuen WPG bekannt gibt:
  • Was versteht sie unter öffentlicher Fläche
  • Bedarf es wirklich eines Eingangs direkt von der Gasse?
  • Wie erkennt der Kunde ein genehmigtes Lokal
    Wenn es mittlerweile zu jedem Unsinn eine Service-Hotline gibt, warum nicht auch zu dieser Frage...
 
@Hakbart
Nix für ungut, aber dieser Paragraf hat schon einen so langen Bart, dass er nicht nur diesen Thread, sondern das gesamte EF dreimal umwickeln könnte ;)
Ich selber habe ihn schon mindestens zehn Mal zitiert...

Hier geht es doch um etwas anderes: Kunden ihre Verunsicherung zu nehmen und ihnen leicht verständliche - eben kundenorientierte - Erklärungen und Informationen zur Verfügung zu stellen!
 
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Also was wills du noch mehr als einen durchformulierten Gesetzestext? Dagegen ist ja die StVO eine Doktorarbeit! Soll der Gesetzgeber einen Comic malen, damit auch der letzte Bürger versteht worum es geht?
 
Zwischen einem in Behördenchinesisch abgefassten Text und einem Comic ist relativ viel Platz für eine Information, die auch ein normaler Mitteleuropäer versteht.
Für dich ist es offensichtlich immens wichtig, das letzte Wort zu haben.
 
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