Ich versuche mal eine kurze Zusammenfassung der Entwicklung seit 1.11. 2012:
1. Viele HPs von Massagestudios wurden von den Betreibern "entschärft" dh. keine (weniger) Bilder vom Team, weniger Adressen, insgesamt weniger Information....
2. Es gibt bis dato keinen Bericht eines EF-lers über eine persönlich miterlebte Polizeikontrolle bzw Vorladung bei Gericht aber
3. Es gibt jedoch Erzählungen über solche Kontrollen mit schon erfolgten Konsequenzen zB. LP, und div. aufgelassene Studios
4. Andererseits eine gewisse Anzahl von Studios dürften mittlerweilen Genehmigungen haben (Sauna Royal??)
So, nun zu meinen Fragen an die Community:
Gibt es juristische Experten in der EF-Gemeinde oder kennt ein EF-ler jemanden der mir Anweisungen geben kann wie Mann sich im Falle einer persönlich miterlebten Kontrolle in einem (womöglich nicht genehmigten) Massagestudio idealerweise verhalten soll?
dh. was sage ich im konkreten Fall um einer eventuellen Bestrafung , bzw. Vorladung bei Gericht zu entgehen.
Oder besser was darf ich nicht oder auf keinen Fall sagen oder machen !!!
Wobei ich jetzt mal ausser Streit stelle dass ich mich als Kunde drum kümmern muss ob ein Massagestudio die entsprechende Genehmigung besitzt um die im Internet angepriesenen Leistungen zu erbringen....ich gehe davon aus dass ein Betrieb der in Österreich im Internet seine Leistungen bewirbt die dementsprechenden Genehmigungen besitz! Welcher Kunde eines Gasthauses etc. erkundigt sich ob der Betrieb seine "Pflichten" dahingehend erfüllt hat.....
Also was sage ich im konkreten Fall?
zB "ich bin zu ersten Mal da??"
oder: "ich bin hier Stammkunde"--"kenne die Masseurin persönlich" ---"sie ist meine Freundin"....
"ich habe mich "nur" massieren lassen" oder besser "ich habe nur meine Aura feinstofflich "behandeln lassen" und dann mir selbst einen runtergewutzelt" ....
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!!
Ich sehe das ähnlich wie bei Versicherungsverträgen!
Meist geht es im Schadensfall nur um die "genaue wörtliche Formulierung" ob man nun einer Strafe entgeht oder nicht....
weil sooooo eindeutig dürfte die Sache ja juristisch auch nicht sein (hinsichtlich der Bestrafung des Kunden meine ich jetzt)
KONKRET: einem fachkundiger Jurist sollte/müsste es möglich sein mir als Kunde die entsprechenen Verhaltensmassnahmen im Falle einer "in flagranti" Kontrolle mitzugeben
Wenn es jemanden gibt der das kann und es nicht unentgeltlich anbieten will bin ich auch gerne bereit dafür im Rahmen eines Beratungsgespräches dafür zu bezahlen
Kontaktaufnahme via PN bitte