Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

@Helikon:

Gab es bereits reale Polizeiaktionen,
die diese allerseits spührbare, ziemlich
betrübte Endzeit-Stimmung im Massage-Thread
rechtfertigen würden?
 
@tarantini
Ich bin schon im Aufbruch und mach eine längere EF-Pause.
Mein Rat: Immer die Vorschriften einhalten, dann kann das Auge des Gesetzes ruhig stieren.
 
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Also ich hätte da einen ganz einfachen Vorschlag, damit die Kunden wissen, dass sie sich in einem genehmigten Studio befinden:
Der Genehmigungsbescheid muss sichtbar für den Kunden im Eingangsbereich an der Wand hängen. Wenn das eine verpflichtende Auflage wäre, dann hätte der Kunde auch eine gewisse Sicherheit. Hängt dort nichts, kann man ja wieder gehen.
 
Offizielle Fangprämien gibt es jedenfalls keine.

Ob der Titel "Hurenkarniefler" karrierefördernd wäre, wage ich zu bezweifeln.
Denn so einer kann ja nie wissen, ob die Oberen nicht "gerade dort" verkehren.
Und dann gibt's garantiert heiße Ohren! Ein Grund dafür lässt sich immer finden... :haha:

Diese Lebensweisheit war zu allen Zeiten die beste Existenzversicherung der SW.
Freilich erfordert eine "Bestandsgarantie" dieser Art ein gewisses Ambiente und auch Niveau der Damen.
 
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Ich versuche mal eine kurze Zusammenfassung der Entwicklung seit 1.11. 2012:
1. Viele HPs von Massagestudios wurden von den Betreibern "entschärft" dh. keine (weniger) Bilder vom Team, weniger Adressen, insgesamt weniger Information....
2. Es gibt bis dato keinen Bericht eines EF-lers über eine persönlich miterlebte Polizeikontrolle bzw Vorladung bei Gericht aber
3. Es gibt jedoch Erzählungen über solche Kontrollen mit schon erfolgten Konsequenzen zB. LP, und div. aufgelassene Studios
4. Andererseits eine gewisse Anzahl von Studios dürften mittlerweilen Genehmigungen haben (Sauna Royal??)

So, nun zu meinen Fragen an die Community:
Gibt es juristische Experten in der EF-Gemeinde oder kennt ein EF-ler jemanden der mir Anweisungen geben kann wie Mann sich im Falle einer persönlich miterlebten Kontrolle in einem (womöglich nicht genehmigten) Massagestudio idealerweise verhalten soll?
dh. was sage ich im konkreten Fall um einer eventuellen Bestrafung , bzw. Vorladung bei Gericht zu entgehen.
Oder besser was darf ich nicht oder auf keinen Fall sagen oder machen !!!
Wobei ich jetzt mal ausser Streit stelle dass ich mich als Kunde drum kümmern muss ob ein Massagestudio die entsprechende Genehmigung besitzt um die im Internet angepriesenen Leistungen zu erbringen....ich gehe davon aus dass ein Betrieb der in Österreich im Internet seine Leistungen bewirbt die dementsprechenden Genehmigungen besitz! Welcher Kunde eines Gasthauses etc. erkundigt sich ob der Betrieb seine "Pflichten" dahingehend erfüllt hat.....
Also was sage ich im konkreten Fall?
zB "ich bin zu ersten Mal da??"
oder: "ich bin hier Stammkunde"--"kenne die Masseurin persönlich" ---"sie ist meine Freundin"....
"ich habe mich "nur" massieren lassen" oder besser "ich habe nur meine Aura feinstofflich "behandeln lassen" und dann mir selbst einen runtergewutzelt" ....
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt!!
Ich sehe das ähnlich wie bei Versicherungsverträgen!
Meist geht es im Schadensfall nur um die "genaue wörtliche Formulierung" ob man nun einer Strafe entgeht oder nicht....
weil sooooo eindeutig dürfte die Sache ja juristisch auch nicht sein (hinsichtlich der Bestrafung des Kunden meine ich jetzt)
KONKRET: einem fachkundiger Jurist sollte/müsste es möglich sein mir als Kunde die entsprechenen Verhaltensmassnahmen im Falle einer "in flagranti" Kontrolle mitzugeben
Wenn es jemanden gibt der das kann und es nicht unentgeltlich anbieten will bin ich auch gerne bereit dafür im Rahmen eines Beratungsgespräches dafür zu bezahlen
Kontaktaufnahme via PN bitte
 
gehe davon aus dass ein Betrieb der in Österreich im Internet seine Leistungen bewirbt die dementsprechenden Genehmigungen besitz
Nicht Dein ernst, oder ?

zB "ich bin zu ersten Mal da??"
ja

nur" massieren lassen"
ja

sie ist meine Freundin"....
nein

ich bin hier Stammkunde
nein

. Vorladung bei Gericht zu entgehen.
gibt es nicht

in einem (womöglich nicht genehmigten) Massagestudio idealerweise verhalten soll?
hat es die Genehmigung, ist es egal, weil es ist dann ehh ein Prostitutionslokal
hat es keine, dann auf jeden Fall, das sexelln abstreiten, also kein NF, keine HE, nix !!!!
 
Oder besser was darf ich nicht oder auf keinen Fall sagen oder machen !!!
nichts zugeben, Du warst zur Massage, basta
es gab keine sexuellen Handlungen !!!
Höflich bleiben, aber keine Angst zeigen bitte.

ich weis ned, ob es Dir hilft, aber kleine Tipps, wer eine Genehmigung hat, der hat (lustiges deutsch)

einen SICHTBAREN, beleuchteten Notausgang
Feuerlöscher
Lüftungen in Räumen ohne Fenster
Alarmanlagen in den Zimmern, der sogenannte Notknopf
Rauchmelder an der Decke
 
hallo, hab's vorhin auch in nem anderen Thread gepostet - aber das passt's besser. Und bitte nicht bös sein, wenn' schon mal wo gestanden hat, aber fallen nun Wellness for you und Wellness Lounge ebenfalls in dieses ominöse Gesetz? Ich kenne zwar beide nicht (weswegen ich das mit den Notausgängen und Feuerlöschern nicht beurteilen kann), aber wollte sie demnächst irgendwann mal besuchen. Und irgendwie ist das alles höllisch undurchschaubar...
 
Aktuell fällt JEDE sexuelle Handlung..Also beispielsweise auch eine bloße Handendtspannung darunter.
In wie weit es da bald Milderung durch Verordnung oder Weisung gibt kA.

Auch sehe ich die Chancen für eine "Ausnahmegenehmigung" für TantraanbieterInnen sehr klein, da die "Szene" sehr zerstritten ist und sich allerlei Scharlatane darin bewegen. Außerdem sehe ich nicht ein warum eine Tantrikerin ausgenommen werden sollte und eine B2B-Künstlerin nicht

Gerade in der Wellness Lounge wurde zumindest bis vor einiger Zeit ein SEHR umfangreiches Service angeboten und von dort tätigen Mädels ua auch hier im Forum beworben.(Deutlich mehr als Hakbart hier schreibt und ua von mark_twain bestätigt wird)
 
Gerade in der Wellness Lounge wurde zumindest bis vor einiger Zeit ein SEHR umfangreiches Service angeboten und von dort tätigen Mädels ua auch hier im Forum beworben.(Deutlich mehr als Hakbart hier schreibt und ua von mark_twain bestätigt wird)

Ich habe ja auch nur meine sehr angenehmen und positiven Erfahrungen beschrieben. Wenn angeblich mehr möglich ist, kann ich dies aus meiner Erfahrung nicht bestätigen.
 
Aktuell fällt JEDE sexuelle Handlung..Also beispielsweise auch eine bloße Handendtspannung darunter.
In wie weit es da bald Milderung durch Verordnung oder Weisung gibt kA.

Auch sehe ich die Chancen für eine "Ausnahmegenehmigung" für TantraanbieterInnen sehr klein, da die "Szene" sehr zerstritten ist und sich allerlei Scharlatane darin bewegen. Außerdem sehe ich nicht ein warum eine Tantrikerin ausgenommen werden sollte und eine B2B-Künstlerin nicht.

Die Ausnahmen (offiziell!) wird es sicher nicht geben, weil sie de facto nicht überprüfbar sind! Da würden sich doch dann alle nicht einschlägig Deklarierten als Ausnahme (=Tantra) titulieren und das Gesetz wäre ad absurdum geführt!

Jedes Gesetz (siehe Straßenverkehr) wird doch nur durch die Häufigkeit und Orte von Kontrollen gesteuert und nicht durch Ausnahmen, die nur über die Aussage des Betroffenen überprüfbar sind.
 
Die Ausnahmen (offiziell!) wird es sicher nicht geben, weil sie de facto nicht überprüfbar sind!
Deswegen ja mein Hinweis auf die eher unterentwickelte Tantra-Landschaft in at, die von halbseidenen Gestalten durchzogen ist.
So wie ich die Lage einschätze sind sie nicht in der Lage eine starke Interessenvertretung aufzustellen, die nach AUßEN hin ÜBERPRÜFBARE Zertifikate (Die auch ein Mindestmaß an Ausbildung erfordern) vergibt.
 
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