Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Ich muss und werde hier nicht das letzte Wort haben, aber den Vorwurf, dass es keine Informationen gibt, kann ich so einfach nicht gelten lassen. Auch gibt es genug Informationen im Netz, auch mit den vorstehend verlangten Servicenummern.

Z.B. http://www.wien.gv.at/verwaltung/prostitution/pdf/infofolder-betreiberinnen-prostitutionslokale.pdf

Auch auf wien.gv.at gibt es ALLE dazu notwendigen Informationen http://www.wien.gv.at/verwaltung/prostitution/pdf/infofolder-betreiberinnen-prostitutionslokale.pdf

Ich verstehe natürlich, dass es teilweise sehr umfangreich ist, aber wenn man sich für das Thema interessiert, sollte das kein Problem sein.

So, damit beende ich meine Beiträge zu diesem Thema und überlasse das Feld dem gefährlichen Halbwissen! :cool:
 
Also nach eingehendem Studium der in den letzten Tagen verfassten Postings kann man feststellen dass hier jeder der Schreiber seine eigene Auffassung der Rechtslage kundtut und das ist wiederum für den unbedarften Kunden der sich hier Informationen erhofft ja wahnsinnigen zielführend - zurück bleibt ein schaler Geschmack an Unsicherheit und Hilflosigkeit und das wieder wird viele verschrecken solche Lokale überhaupt aufzusuchen.

Auch der lezte Post von "HAKBART" ist natürlich gut gemeint (Hinweise auf wien.gv.at) dort werden jedoch nur die Pflichten des Lokalbetreibers abgehandelt. Was letztendlich fehlt ist eine verbindliche Info für den Kunden - muß dazu sagen ich weis auch keine.....!
 
Ich sehe auch ein Problem dahingehend dass viele "Masseure/Innen" eben keine Prostituierte sein wollen und sich auch nicht als solche fühlen und daher in "Massagestudios" arbeiten (wollen) wo zB. nur erotische Massage oder Tantramasssage angeboten wird....und viele distanzieren sich auf ihrer HP ja deutlich von der klassischen Prostitution.....dh. diese Anbieter befinden sich im sogenannten "Graubereich" wobei vom Gesetzgeber zu definieren bzw. genau zu klären wäre ob eine (erotische) Massage eben Prostitution ist (im klassischen - gesetzlichen--Sinne ist es das nämlich)
 
wobei vom Gesetzgeber zu definieren bzw. genau zu klären wäre ob eine (erotische) Massage eben Prostitution ist (im klassischen - gesetzlichen--Sinne ist es das nämlich)
das ist doch aber geklärt, sobald sexuelle Handlungen ausgeführt werden, ist es so.
 
...damit auch der letzte Bürger versteht worum es geht?
Ja, warum nicht.
Die Behörde ist ja für alle Bürger da! Nicht nur für jene, die sich einen rechtskundigen Berater leisten können...

Sonst tritt genau das ein, was Kollege Merkur zu Recht beklagt:
Was letztendlich fehlt ist eine verbindliche Info für den Kunden - muß dazu sagen ich weis auch keine.....!
 
das ist doch aber geklärt, sobald sexuelle Handlungen ausgeführt werden, ist es so.

Wenn eine Frau durch Streicheln ihrer Schenkeln oder vlt durch Streicheln der Wirbelsäule durch einen "Masseur" an einer bestimmten Stelle zum O. kommt und dafür (gewerblich) bezahlt ist das dann eine sexuelle Handlung?? ....
 
Zu unterscheiden ist zwischen erheblichen und nicht erheblichen sexuellen Handlungen.
Das WPG verbietet auch die unerheblichen.

Streng genommen wäre daher auch eine "Entsamung" durch bloßes Anstarren verboten, sofern jemand dazu im Stande wäre. Verboten freilich nur, sofern sie "gewerblich" in einem nicht genehmigten Prostitutionslokal erfolgt.
Das habe ich bereits => hier ganz genau erklärt.
 
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Was erheblich und was unerheblich ist, muss von der zuständigen Behörde im Einzelfall eruiert werden.

Versuchtes Einwirken auf sekundäre Geschlechtsmerkmale ist grundsätzlich unerheblich und auch nicht strafbar (als unerlaubte sexuelle Handling). Zielen unerhebliche sexuelle Handlungen jedoch bewusst darauf ab, beim "Opfer" einen Samenerguss herbeizuführen bzw. wird deren Vornahme geduldet, können sie sehr wohl Strafbarkeit begründen.

Also: Bloße Umarmungen und Streicheln außerhalb der Sexualorgane ist erlaubt. Wird jedoch z.B. der Penis im bekleideten Zustand durch Fremdeinwirkung derart "behandelt", dass er ejakuliert, liegt eine erhebliche sexuelle Handlung vor. Erfolgt sie gewerbsmäßig und in einem nicht genehmigten Prostitutionslokal, ist gemäß WPG zu verfahren.

Freilich: Eine Ejakulation, die von Dritten gewerbsmäßig herbeigeführt wird, ist rechtlich keineswegs immer "problematisch". Man denke z.B. an die von einem Urlogen aus therapeutischen oder diagnostischen Gründen herbeigeführte Prostatamassage. Bei tantrischen Lingam- bzw. Yonimassagen ist - im Zweifel - eine schlüssige Argumentation bzw. Beweiswürdigung entscheidend.
 
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Ich möcht mich hier nochmal zu Wort melden. Es gibt meines wissens nur zwei solcher Etablissements in Linz die sich eindeutig als "Behördlich genehmgt" deklarieren. Dort also "no problem". Alle anderen "Pseudomassagestudios" bewegen sich sicher in einem Graubereich. Wobei hier festzuhalten sei dass die meisten Mitarbeiterinnen von "Massagestudios" nicht die geringste Ahnung von Massage haben und deren Handlungen gezielt auf einen sexuellen Lustgewinn des Kunden ausgerichtet sind.
Meiner Meinung gäbe es nur zwei Möglichkeiten um Sicherheit für den Kunden zu gewährleisten.

1) Das Lokal als behördlich genehmgt zu deklarieren - was dann dort tatsächlich angeboten wird wäre dann Vereinbarungssache zwischen Kunden und SW (straffreier Rahmen für alle Beteiligten)

2) Lokale die ausschließlich Massage anbieten, das wiederum erfordert jedoch eine fundierte Ausbildung in Massage, muß jedoch nicht zwingend in den medizinischen Bereich einzuordnen sein. Der Kunde weis dann auch hier gibt es eben nur Massage. (Bei vorliegen eine entsprechenden Gewerbeberechtigung auch hier straffreier Rahmen)

Fazit - es wäre jeder Betreiber gut beraten seine Angebote eindeutig zu deklarieren - und nicht so vage Umscheribungen wie......."alles ist möglich, nichts muß sein" bekannt zu machen. Eben diese Vorgangsweise rückt einen solchen Betreibe,r gewollt oder ungewollt, in den schwammigen Graubereich der Prostitution und gibt auch den "Ordnungshütern" alle Möglichkeiten nach ermessen einzuschreiten (und der Ermessenspielraum ist groß).
Also vielleicht gibts mal eine Art "Produktinformation" oder "Produktdeklaration" um im die Fachsprache der Industrieartikel bzw. Lebensmittelindustrie zu verwenden.

Bis dahin viel Spaß beim erforschen der Studios - genehmigt oder nicht.
 
Generell schreiben wir hier von dem WIENER Prostitutionsgesetz (wieder so ein Schwachsinn wo jeder Landeskaiser sein eigenes Süppchen kochen kann)...
kA wie die rechtliche Situation in Linz aussieht..vermutlich ist das LINZER PG ähnlich, da es auch dort einen roten Bürgermeister gibt
 
kA wie die rechtliche Situation in Linz aussieht..vermutlich ist das LINZER PG ähnlich, da es auch dort einen roten Bürgermeister gibt

Irrtum!
Für die Erlassung von Prostitutionsgesetzen ist nicht der Bürgermeister zuständig, sondern der Landeshauptmann (der Wiener ist ja nicht nur Oberfiaker, sondern auch LH).
Dieser ist in OÖ zwar schwarz, nur deswegen ist das dortige Prostitutionsgesetz aber einen Schmarrn besser...

Was diesbezüglich von den politischen Parteien zu halten ist, habe ich => hier in einer Tabelle zusammengefasst.
 
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