Privat Diverses Neues Prostitutionsgesetz: Strafe droht auch Kunden von Studios

Ich glaube, die Berichte in EF sind schon eine
Anhaltspunkt für die Behörden.
Da man "in flagranti" so gut wie sicher
ausschließen kann, wenn nicht als Beweis,
aber als Indizien kommen die Berichte schon
in Frage. Und Indizien können schon ausreichen
in Fällen, wo Beweis schwierig ist.
Sogar in Strafrecht haben Indizien einen gewissen Gewicht.
 
Ja,das stimmt.
Sie inserieren Massageservice und das ist erlaubt.


:hmm: soll das bedeuten, daß dann der Kunde eh wieder völlig aus dem Schneider ist? Er braucht ja nur sagen, daß er zu einer normalen Massage gekommen ist.
Ich hätt das neue Gesetz so verstanden, daß der Kunde automatisch dran ist, wenn er in einem Wohnungsstudio ertappt wird.:hmm:
 
Sie inserieren Massageservice und das ist erlaubt.

jep. gleich neben den laufhaus-kontakten, etc. - gerne auch als "clubmassage" liebevoll umschrieben.

so auf der nudelsuppe dahergeschwommen sind die beamten auch nicht dass sie solches nicht als indizien sehen könnten von denen du sprichst.

aber vielleicht glaubst du ja auch, dieselben beamten haben exklusiv aus dem EF erfahren, dass es peepshows gab bei denen in der solo schon mal die scheibe ausgehängt wurde.
 
Ja, aber nur dann, wenn annehmbar ist,
dass in der Wohnung geschäftsmäßige sexuelle Handlungen
stattfinden. In disem Fall wird die Wohnung automatisch zu
einer (illegalen) "Prostitutionslokal".
Wenn dort Prostitution nicht anzunehmen ist,
(keine Indizien vorhanden) bist du aus dem Schneider,
das Studio auch.
 
gibt sich zuerst als Kunde aus und wenn sexuelle Handlungen angeboten werden stellt er gleich eine Strafe von 7000.- Euro an das Studio aus
sehr fraglich weil, erstens verboten, zweitens sind die Beamten IMMER zu zweit.

Sie inserieren Massageservice und das ist erlaubt.
NEIN, das ist nicht erlaubt in privaten Wohnungen.
 
NEIN, das ist nicht erlaubt in privaten Wohnungen.

Gesundheitsmassage ist schon erlaubt in Wohnungsstudios.
Und inserieren dürfen sie das auch.
Die Damen haben normalerweise Gewerbeschein,
alles ist ganz korrekt gemeldet, zahlen Steuer und
Soz.vers. Die Tätigkeit selber ist eine andere Frage.
 
sehr fraglich weil, erstens verboten, zweitens sind die Beamten IMMER zu zweit.

Das 2 Personen kommen müssen, stimmt 100%-ig.
Die Damen können sogar durch die Türspion guckend
einen Verdacht schöpfen, wenn zwei Persohnen
vor der Tür stehen. (mit gewissen Ausnahmen halt...)
 
Ja, aber nur dann, wenn annehmbar ist,
dass in der Wohnung geschäftsmäßige sexuelle Handlungen
stattfinden. In disem Fall wird die Wohnung automatisch zu
einer (illegalen) "Prostitutionslokal".
Wenn dort Prostitution nicht anzunehmen ist,
(keine Indizien vorhanden) bist du aus dem Schneider,
das Studio auch.


:hmm: Ob das wirklich so einfach ist? Dann bräuchten ja alle "Massagewohnungen" nur in den Zimmern je eine Massageliege und eine Matratze haben und alle wären aus dem Schneider.:hmm:
 
Wenn die Kundenfrequvenz den Mitbewohnern nicht auffällt,
in EF nichts berichtet wird, und der Zufall nicht
gegen die Dame arbeitet, dann ja.
Ich meine, dann kann es in WSTu funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein ziemlich junger Beamter ermittelt verdeckt, gibt sich zuerst als Kunde aus und wenn sexuelle Handlungen angeboten werden stellt er gleich eine Strafe von 7000.- Euro an das Studio aus.

hab ich auch schon gehört, daß das vorgekommen sein soll.
Kann mir aber nicht vorstellen, daß diese Vorgangsweise rechtmäßig ist (und darum machen sie's offenbar bei den Chinesinnen, die schon mal aufgrund der Sprachschwierigkeiten etc. sich nicht richtig dagegen zu wehren wissen) - denn: der Einsatz eines "Agent Provocateur" ist in Österreich den Behörden verboten.
 
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