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Unser guter alter Philo!
Was war eigentlich mit ihm, weiß das wer?
Ist mit der Marlene durchgebrannt.
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Unser guter alter Philo!
Was war eigentlich mit ihm, weiß das wer?
Der Lenker,...
Das Auto wurde geblitzt. Er hätte aber auch beinspruchen können. Dann wären wir beim Lenker.Ich wurde mal geblitzt. Post bekam dann aber der Herr Papa.
Der Papa wird's scho richten...….. Dann wären wir beim Lenker.
Beide...weißt eh: Pflichten des Zulassungsbesitzer und Pflichten des Lenkers....
Das Auto wurde geblitzt. Er hätte aber auch beinspruchen können.
Gute Frage. Wird ins Medienrecht fallen....ziemlich biestiges Recht.Um das weiterzuspinnen: was sind ganz allgemein die Pflichten eines Account-Besitzers?
nein, tut es de jure nicht. und da es eine gesetzeslücke ist muss man diese politisch diskutieren.Indem man erkennt, dass es hier primär um sexuelle Belästigung und nicht um Politik geht.
Stimmt!nein, tut es de jure nicht. und da es eine gesetzeslücke ist muss man diese politisch diskutieren.
Und der Keim ist erstickt!nicht nur wenn möglich, sondern sogar ganz sicher ohne hick-hack ...
Und der Keim ist erstickt!
Und der Keim ist erstickt!
und da es eine gesetzeslücke ist muss man diese politisch diskutieren
was sind ganz allgemein die Pflichten eines Account-Besitzers?
War ned leicht: grob gesprochen haben nur Institutionen eine gewisse" journalistische Sorgfaltspflicht", wenn sie über Social Media Accounts Nachrichten verbreiten. Bei Privatpersonen ist es schwieriger. Das kann man ned eins zu eins, wie beim Kraftfahrgesetz umsetzen. Da würde es eine Verfassungsbestimmung benötigen. Da der Besitzer des Accounts ja tatsächlich nicht der Verfasser der Nachricht sein könnte, müsste sich der Accountbesitzer sich selbst oder auch z.B. andere belasten.Werde versuchen mich schlau zu machen.
politisch ist für mich nicht "[farbe einsetzen] ist gacki" sondern ein thema das zb nur eine politische lösung haben kann. und dieses thema ist einfach zu ca. 100^100% politisch. und im endeffekt ist das ergötzen an der maurer ja sogar politisch in dem sinne wie oben erwähnt. so oder so, die regel ist ein inkonsequenter käse.Nicht zwingend. Zumindest nicht so, wie es hier gemeint ist, wenn es heißt Diskussionen über Politik seien unerwünscht. Immerhin hätte diese Gesetzeslücke jeden treffen können, egal ob grün, schwarz oder blau.
War ned leicht: grob gesprochen haben nur Institutionen eine gewisse" journalistische Sorgfaltspflicht", wenn sie über Social Media Accounts Nachrichten verbreiten. Bei Privatpersonen ist es schwieriger. Das kann man ned eins zu eins, wie beim Kraftfahrgesetz umsetzen. Da würde es eine Verfassungsbestimmung benötigen. Da der Besitzer des Accounts ja tatsächlich nicht der Verfasser der Nachricht sein könnte, müsste sich der Accountbesitzer sich selbst oder auch z.B. andere belasten.
Wobei im gegenständlichem Fall ja keine strafrechtliche relevante Aussage vom Account des Biertandlers kam.
Da er aber im Prozess eben als Zeuge aussagte und ned als Angeklagter, stand er unter Wahrheitspflicht. Da die Aussage "I woars ned" völlig unplausibel ist, ist der Verdacht, dass er als Zeuge gelogen hatte, gegeben.
...geh komm...…Die Unlogik deiner Ausführung ist dir nicht klar? Lies nochmals.
Um das weiterzuspinnen: was sind ganz allgemein die Pflichten eines Account-Besitzers?