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Gast
(Gelöschter Account)
Ich stimme dem Beitrag vom Steirer zwar überwiegend nicht zu, aber in dem Punkt schon. Macht ./. Ohnmacht sind nur zwei Parteien eines Vertrags (nicht auf meinem Mist gewachsen, aber die Sichtweise gefällt mir) - sobald eine Seite sich nicht an die Vertragsbedingungen hält, wird dieser "Vertrag" unwirksam.
Entweder versteh ich's nicht ganz oder wir sind eh einer Meinung. Zwei Parteien eines Vertrags: ist der Vertrag dann nicht das was ich als Macht bezeichne? Und wenn dieser Vertrag unwirksam wird ist das ja auch innerhalb der Macht, oder? Bzw. können Vertragsüberschreitungen nur dadurch stattfinden, dass es so etwas wie Macht gibt, oder?