Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

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Ich schildere den Fall, um aufzuzeigen, wie schnell man in dieser Gegend 100 Euro los sein kann.
Ich wurde gestern Montag am frühen Abend im Stuwerviertel von einem südländischen Mädchen mit zwei prägnanten Reizworten an den Gehsteig gewunken. Eine eher triste und nicht sehr gepflegte Frau. Ich war mit dem Fahrrad auf dem Weg in einen Gastgarten, aber andererseits war ich doch neugierig, wie/wo sie sich das vorstellt – ohne Auto – und es war ja noch total hell. Sie sprach von Klo oder Park. Ich schüttelte den Kopf und in dem Moment hält ein Auto, Ausweis bitte, Anbahnung, bla bla. Ich hätte sagen sollen, die Frau hat sicher nicht genug Geld eingesteckt, um mich zu überreden, mit ihr Sex zu haben, aber man ist in solchen Momenten leider nie sehr schlagfertig. Stattdessen diskutierte ich ein wenig herum, und habe mich darüber aufgeregt, warum sie nicht einfach dreißig Sekunden gewartet haben, ich wäre ja gleich wieder weiter gefahren. Die Frau im Zivil meinte: Egal, trotzdem strafbar.
Die Ironie der Geschichte: Ich habe noch nie am Straßenstrich Sex gehabt. Ich gehe zwar ab und zu in ein Studio, aber Straßenstrich ist für mich eine völlig fremde Welt und sicher auch in Zukunft nicht interessant. Aber dass man so leicht zu einer Verwaltungsstrafe kommt, ohne irgendeine nachweisbare einschlägige Handlung, ja sogar ohne eine Absicht, finde ich traurig. Im Klartext: Wir leben in einem Land, in dem es strafbar ist, sich auf der Straße ansprechen zu lassen.
Wenn jemand juristisch firm ist und weiß, wie man sich in dieser Situation klüger verhält als ich, sollte er es der Community mitteilen. Vielen Dank.
lg dr_daikon
 
würde mich auch interessieren, was ist wenn ich jemanden nach dem Weg frage ?
 
die südländische war vielleicht ein lockvogel.

werben ja ständig nach migranten für den polizeidienst!

ansonsten, nachträglich einspruch machen und denn fall in die zeitungen bringen kann sicher nicht schaden!
 
Wenn jemand juristisch firm ist und weiß, wie man sich in dieser Situation klüger verhält als ich,
Hast die Strafe bezahlt? Wenn ja, dann ist juristisch alles bereits erledigt.

Ansonsten, wenn man gerichtlich streiten will, egal bei welcher Verwaltungsstrafe, Strafe NICHT VOR ORT bezahlen.
 
Die Frau im Zivil meinte: Egal, trotzdem strafbar.
Ich bin auch kein Jurist. Aber sie wird schon Recht haben.
Wenn jemand juristisch firm ist und weiß, wie man sich in dieser Situation klüger verhält als ich, sollte er es der Community mitteilen.
Nicht hingehen zur Prostituierten ist am klügsten. Sollte es zum Verfahren kommen und du erzählst denen so wie hier im Posting, dass du dich für Details zum Geschäft der Pro interessiert hast wird die Strafe bestätigt werden.
 
dr_daikon: Naja strafbar ist es auf jeden Fall!! 1.Du wusstest ja schon vorher dass sie ne Nutte ist da sie dich ja mit eindeutigen Worten gelockt hat!
2. So wie ich das lese war es ja ein Gespräch 3. kennen die Polizisten alle Nutten und sehen von der Ferne wie sie dir was zuruft und du fährst hin und unterhältst dich mit ihr!
Vielleicht solltest du in Zukunft auch die Augen offen halten ob du nicht beobachtet wirst!
 
verstehe nur nicht das sich hier die RBs wichtig machen und natürlich ihre pflicht machen! ABER keine 500 m weiter am bahnhof praterstern kannst du nur mit glück durchgehen ohne das du nicht teilweise sogar agressiv angegangen wirst,kann sogar sein das du angespuckt wirst ! und das ganze bei oft starker RB,s anwesenheit! reagieren sie hier nicht ? kann sein das sie lieber den einfachen problemlosen weg (übeltäter) suchen und von diesen typen,ich sage mal,sich anscheissen ????
 
izaz: Das Mädchen ist ins Auto der Zivilfahnder gestiegen, ich glaube es war nicht ihr erstes Mal. Reagierte ziemlich gelassen, wurde aber kurz angeschrien, als sie versuchte, sich eine Zigarette anzuzünden. (Offenbar liegt den Fahndern die Gesundheit der Mädchen wirklich am Herzen.)

MrNJ: Hast die Strafe bezahlt? Wenn ja, dann ist juristisch alles bereits erledigt.
Ansonsten, wenn man gerichtlich streiten will, egal bei welcher Verwaltungsstrafe, Strafe NICHT VOR ORT bezahlen.

Ja, habe bezahlt. Ich hätte auch keine Lust, wegen so einem Schmarrn länger herumzustreiten. Wenn das Ganze einen Sinn hatte, dann den, dass andere nicht in die gleiche Falle tappen, bzw. dass jemand uns sagen kann, wie man sich gegen diesen Wahnsinn vor Ort wehren kann.
 
...also meiner Meinung nach kann ich mich unterhalten mit wen und wann ich will :wache: ... und wenn dr-daikon noch dazu mit dem Fahrrad unterwegs war ...was soll das :lol: ...also wie schon gesagt ...so kann das nicht ok gewesen sein und ich hätte keinen Cent bezahlt :grantig:
 
izaz: Das Mädchen ist ins Auto der Zivilfahnder gestiegen, ich glaube es war nicht ihr erstes Mal. Reagierte ziemlich gelassen, wurde aber kurz angeschrien, als sie versuchte, sich eine Zigarette anzuzünden. (Offenbar liegt den Fahndern die Gesundheit der Mädchen wirklich am Herzen.)

Danke für die Antwort! Ist natürlich nicht auszuschließen, dass die Mädchen gezwungener Maßen mit den RB kooperieren.
 
Wenn jemand juristisch firm ist und weiß, wie man sich in dieser Situation klüger verhält als ich, sollte er es der Community mitteilen.
Bin zwar juristisch nicht firm, kann mir aber nicht vorstellen, dass wenn du fest behauptest, sie hätte dich um Geld angebettelt, dir die Polizei das Gegenteil beweisen kann. Oder macht man sich in Österreich strafbar, wenn man mit einer Prostituierten auf der Straße spricht? Kommt wahrscheinlich auch sehr auf die Situation an. Wenn die Dame offensichtlich als Prostituierte erkennbar ist und du vielleicht so anhältst, dass du den Strassenverkehr behinderst, wirst kaum eine Anbahnung entkräften können.
 
Was hat man eigentlich auf den Strafzettel geschrieben?

vermutlich § 16. (Beschränkung für Freierinnen und Freier) Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst.
 
.ganz so kann ich das nicht glauben

ich kann das auch nicht glauben - vielleicht war das keine echte Pozilistin ??? wäre das vielleicht möglich ? denn solange keine Geldübergabe stattgefunden hat, da kann man maximal fürs Reden bestraft werden.

irgend etwas ist da komisch .
 
izaz: Das Mädchen ist ins Auto der Zivilfahnder gestiegen, ich glaube es war nicht ihr erstes Mal. Reagierte ziemlich gelassen, wurde aber kurz angeschrien, als sie versuchte, sich eine Zigarette anzuzünden. (Offenbar liegt den Fahndern die Gesundheit der Mädchen wirklich am Herzen.)

MrNJ: Hast die Strafe bezahlt? Wenn ja, dann ist juristisch alles bereits erledigt.
Ansonsten, wenn man gerichtlich streiten will, egal bei welcher Verwaltungsstrafe, Strafe NICHT VOR ORT bezahlen.

Ja, habe bezahlt. Ich hätte auch keine Lust, wegen so einem Schmarrn länger herumzustreiten. Wenn das Ganze einen Sinn hatte, dann den, dass andere nicht in die gleiche Falle tappen, bzw. dass jemand uns sagen kann, wie man sich gegen diesen Wahnsinn vor Ort wehren kann.

LEIDER der volle Wahnsinn wie RC am Rande der Legalität agieren.

Mein Tipp: Allererstes mit den RB überhaupt nicht diskutieren und auf keine Frage antworten. Ausweisleistung genügt. Musst du zwar als Österreicher nicht mithaben; aber dann haben die RB das Recht dich zur Identitätsfeststellung mitzunehmen.

Zweitens nicht vor Ort zahlen. Kommt Tateingeständnis gleich.

Strafverfügung abwarten und diese dann beieinspruchen. Mit Leerformel gegen sie Verfügung Zahl 66696969666 vom 6.6.66 erhebe ich Einspruch.

Nun eine Wette abschließen ob die Behörde einstellt oder die bedenkliche an Unrechtsstaaten erinnernde Vorgehensweise Bürgern irgendwas einfach zu unterstellen weitertreibt, und zu hoffen das der rechtsunkundige Bürger brav blecht.

Kommt jetzt doch ein Straferkenntnis, dann dagegen Beschwerde führen. Wieder eine Wette ob die Behörde weiterspielt. Wenn sie ihr Erkenntnis mit Beschwerdevorentscheidung festhält. Dann bleibt nur mehr der Weg zum Verwaltungsgericht. Und damit spekulieren diese Inquisitoren; weil hier leider vielen die Luft ausgeht. Aber man braucht dort keinen Anwalt und muss nur weiter aufrecht erhalten nichts getan zu haben. Klingt natürlich leichter als getan, wenn aber mehr Bürger sich solche Schikanen nicht gefallen lassen, dann wird auch denen vorgeführt dass sie nicht die Herrscher des Staates sind.

Zu den Mädels -- ja die bekommen eine Strafe, weil sie leider auch ohne Dolmetsch alles unterschreiben was ihnen die RBs vorhalten. Zahlen aber nichts ein weil sie sowieso kein Geld haben und werden dann jedes halbe Jahr mal wieder für 4 oder 6 Wochen in die Rossauerlände zur staatlichen Kur mit viel Lesbosex verfrachtet. Nennt man Ersatzfreiheitsstrafe.
:winke::winke:
 
dr_daikon: Naja strafbar ist es auf jeden Fall!! 1.Du wusstest ja schon vorher dass sie ne Nutte ist da sie dich ja mit eindeutigen Worten gelockt hat!

was soll da strafbar sein wenn ich rede mit ihr ? ich kann sie genauso gut nach der Uhrzeit fragen . Was soll das ??

Die darf dort gar nicht stehen oder wie ?? Also darf man ihr auch das nicht sagen ?? Das kann ich so nicht glauben .
 
Mann ist mit dem Fahrrad unterwegs zu Freunden. Während der Fahrt wurdest du von einer Ausländerin in einer dir unbekannten Sprache angesprochen und da du ein höflicher Mensch bist, bliebst du stehen, um dir zumindest anzuhören, ob du ihr behilflich sein kannst. Du konntest unmöglich wissen, dass diese hässliche und ungepflegt aussehende Person unsittlichen Trieben nachgeht und du verwahrst dich als gesetzestreuer österreichischer Staatsbürger entschieden gegen diese falsche Verdächtigung. Sollte man darauf bestehen, dich weiter zu verdächtigen, ersuchst du um unverzügliche Bekanntgabe der Dienstnummer der Beamten, damit du deinen Rechtsanwalt weitere Schritte einleiten lassen kannst. :lol:
 
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