Straßenstrich Polizeikontrolle, Best Practice, Stuwerviertel

was soll da strafbar sein......
weil.......................

Die SW hat durch Ihr Verhalten erkennen lassen, die Prostitution ausüben zu wollen, somit die Prostitution im Gebiet der Stadt Wien angebahnt, indem Sie

.) den Blickkontakt zum Radfahrer suchte
.) durch Winken und/oder Kopfbewegungen auf sich aufmerksam machte

..........Die darf dort gar nicht stehen oder wie ??..........
.) auf einer öffentlichen Fläche innerhalb eines Wohngebietes (§§ 2 Abs.8, 9 Abs.2 lit. a WPG2011) befand.
 
Was hat man eigentlich auf den Strafzettel geschrieben?

vermutlich § 16. (Beschränkung für Freierinnen und Freier) Außerhalb der gemäß § 9 erlaubten Bereiche für Straßenprostitution sowie in Prostitutionslokalen, deren Betrieb gemäß § 6 Abs. 1 lit. a) oder c) unzulässig ist, dürfen Freierinnen und Freier (§ 2 Abs. 9) mit Personen, die Prostitution anbahnen oder ausüben, zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen keinen Kontakt aufnehmen. Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst.
:hurra: :daumen:
 
Die SW hat durch Ihr Verhalten erkennen lassen
Gut, das ist von Seiten der Prostituierten.
Als Passant darf ich aber, auch wenn ich die SW als solche erkenne, Kontakt mit ihr aufnehmen, sofern das nicht zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der SW erfolgt.
 
Eines ist gewiss: Die Polizei spekuliert dort mit
a) Unwissenheit der Menschen über die Gesetze
b) Angst der Männer "uh, die Polizei"
c) Angst der Männer in Bezug auf Probleme mit Ehefrau/Familie usw.

Ansonsten Leute: Nicht anscheißen lassen und fertig.
Sie sollen schreiben, was sie wollen. Einfach nicht bezahlen. Wie oben erwähnt, durch das Bezahlen ist das Thema juristisch ERLEDIGT.
 
weil.......................

Die SW hat durch Ihr Verhalten erkennen lassen, die Prostitution ausüben zu wollen, somit die Prostitution im Gebiet der Stadt Wien angebahnt, indem Sie

.) den Blickkontakt zum Radfahrer suchte
.) durch Winken und/oder Kopfbewegungen auf sich aufmerksam machte


.) auf einer öffentlichen Fläche innerhalb eines Wohngebietes (§§ 2 Abs.8, 9 Abs.2 lit. a WPG2011) befand.

Dem entnehme ich das
a) jede Frau die dich, mich oder sonst irgendjemand auf der Strasse ansieht, eine Prostituierte ist.
und
b) du, ich oder sonst jemand (Frauen möglicherweise eingeschlossen) du NIEMALS auf eine Dame zugehen darfst die dir zuwinkt, weil sie vielleicht Hilfe benötigt, oder man sich noch von früher kennt. Denn es handelt sich mit 100% Sicherheit um eine Prostituierte. Schöne neue Welt! Dann müssen ja wirklich hunderte SW`s im Stuwer und hundertausende in ganz Wien unterwegs sein. Soviel zum Thema das Viertel ist tot :)
 
Wie weiter Obern bereits gepostet, zieht hier (in Wien ) paragraph 16.

Die Rb's wissen natürlich ob des Dilemmas in dem manche "Passanten" wg ihrer Partner stecken- und ... Nun ja;)
Wie auch bereits gepostet- nachdem du bezahlt hast :mrgreen: hilfst a nix mehr wennst di hinterher beschwerst.
So eng liegen die Welten beieinander - nur das Service wäre anders :)
Raunz net, die kleine hat für die Taxifahrt a Latten mehr zu zahlen :grantig:
....Graz hats
Lg und buche es als Erfahrung ab.
Lg
 
wie man sich gegen diesen Wahnsinn vor Ort wehren kann.
Sieht schlecht aus, Prosti ist im Stuwer schon immer verboten, früher wurde es geduldet, heute nicht mehr.
Einige Antworten hast ja hier schon bekommen ;)
also, die Anbahnung ist verboten, egal ob von ihr oder von Dir ausgehend, lt. WPG besteht die Umkehrbeweispflicht , also nicht der Staat muss Dir was nachweisen,, sondern Du musst beweisen, das es nicht so war, in Deiner geschilderten Situation ausweglos
die Mädels dürfen dort nicht stehen und sie wissen das, sie gehen das Risiko bewußt ein, Strafe für sie, wenns nicht das 1. mal ist zwischen 500,- und 700,- Euro
meist sitzen sie das irgendwann ab oder ihr Loverboy zahlt das aus der Portokasse
bei Anbahnung im erlaubten Gebiet von Wien sieht es etwas besser aus, dort kann Dir beim plaudern nix passieren, aber, Sex musst woanders haben, also Du musst sie irgendwohin mitnehmen, auch im Auto oder im Park ist verboten , übrigens nicht nur bei Sex mit Prostis, betrifft auch den Sex aller anderen ;) ist in Ö verboten auf öffentlichem Raum
verboten ist auch, wenn Du dem Mädel in eine Wohnung folgst, hier greift dann zusätzlich der Absatz der illegalen Prostitution.
 
Zitat von dr_daikon Beitrag anzeigen
wie man sich gegen diesen Wahnsinn vor Ort wehren kann.

1.Politisch
2.Nur mehr mit deiner Rechtsanwältin auf an Dreier ins 1/4 foahn
Lg
Tascha
 
also, die Anbahnung ist verboten, egal ob von ihr oder von Dir ausgehend, lt. WPG besteht die Umkehrbeweispflicht , also nicht der Staat muss Dir was nachweisen,, sondern Du musst beweisen, das es nicht so war, in Deiner geschilderten Situation ausweglos

Die Beweislastumkehr trifft ausschliesslich Prostitutionslokale, nicht aber die Anbahnung.

Und damit wird man unter den geschilderten Umständen sehr gute Erfolgsaussichten im Instanzenzug haben.
 
vermutlich § 16.........Die Kontaktaufnahme über Telefon, E-Mail oder sonstige Kommunikationsmedien wird hiervon nicht erfasst.

Am Besten sollten die Mädels Zettel mit ihrer Telefonnummer verteilen, dass man sich dann alles in Ruhe und sicherer Entfernung ausmachen kann.
Oder gleich ein Shirt auf dem die Telefonnummer gut leserlich zu sehen ist
 
Und damit wird man unter den geschilderten Umständen sehr gute Erfolgsaussichten im Instanzenzug haben.
war ich doch neugierig, wie/wo sie sich das vorstellt – ohne Auto – und es war ja noch total hell. Sie sprach von Klo oder Park.
Wenn der Beschuldigte und die Prostituierte im Instanzenzug die Wahrheit sagen sprechen die geschilderten Umstände meiner Meinung nach gegen gute Erfolgsaussichten.
 
Ich wiederhole mich zum dritten Mal.
Es gibt keine Instanzenwege mehr. Eine bezahlte Verwaltungsstrafe vor Ort ist ein Eingeständnis der eigenen Schuld, das Verfahren ist ERLEDIGT!!!
 
Aufpassen. Angeblich machen die jetzt in den nächsten Tagen bzw. Wochen eine neuerliche Aktion "scharf", diesmal aber verdeckt. Ich entging vor wenigen Tagen nur ganz knapp einer Strafe. Die bekommen nämlich Tipps (auch von Anrainern) wer sich gerade wo herumtreibt
 
Es gibt zwei Optionen:
1. Die SW war Hand-in-Hand mit der Polizei (vielleicht um sich aus einen Prozess zu retten), wobei ich diese Option für fast unmöglich halte, jedoch es besteht eine minimale Wahrscheinlichkeit.
2. Die RBs haben länger beobachtet und haben dann ausreichende Beweismitteln gegen dich gehabt.

Ansonsten dürfen sie dir keine Strafe austeilen, da du keine Straftaten begangen hast. Hättest du eine Dame mitgenommen, hättest du dich Strafbar gemacht.

Ob du noch irgendwelche Instanzwege musst du einen Anwalt kontaktieren.
 
eben doch, das ankobern (anbahnen) IST verboten,

wie MrNJ schon richtig sagte, das ist durch ;)


Wie man in dem Fall als Betroffener vorgehen muss, habe ich bereits erklärt. Wie MrNJ auch richtig erklärte, darf man auf keinen Fall bezahlen. Diese Masche funktioniert nur aufgrund der Unwissenheit und Angst möglicher Freier.
 
um es kurz zu sagen :

weder der Politesse noch der Prostituierten sollte man Geld geben :)
 
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