wie man sich gegen diesen Wahnsinn vor Ort wehren kann.
Sieht schlecht aus, Prosti ist im Stuwer schon immer verboten, früher wurde es geduldet, heute nicht mehr.
Einige Antworten hast ja hier schon bekommen
also, die Anbahnung ist verboten, egal ob von ihr oder von Dir ausgehend, lt. WPG besteht die Umkehrbeweispflicht , also nicht der Staat muss Dir was nachweisen,, sondern Du musst beweisen, das es nicht so war, in Deiner geschilderten Situation ausweglos
die Mädels dürfen dort nicht stehen und sie wissen das, sie gehen das Risiko bewußt ein, Strafe für sie, wenns nicht das 1. mal ist zwischen 500,- und 700,- Euro
meist sitzen sie das irgendwann ab oder ihr Loverboy zahlt das aus der Portokasse
bei Anbahnung im erlaubten Gebiet von Wien sieht es etwas besser aus, dort kann Dir beim plaudern nix passieren, aber, Sex musst woanders haben, also Du musst sie irgendwohin mitnehmen, auch im Auto oder im Park ist verboten , übrigens nicht nur bei Sex mit Prostis, betrifft auch den Sex aller anderen
ist in Ö verboten auf öffentlichem Raum
verboten ist auch, wenn Du dem Mädel in eine Wohnung folgst, hier greift dann zusätzlich der Absatz der illegalen Prostitution.