Registrierkassen - Pflicht (Informationen & Service)

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Liebe EF - Gemeinde!


Auch im ältersten Gewerbe der Welt besteht ab Mai 2016 die Registrierkassen - Pflicht.

Hier im kurzen die Informationen dazu zusammengefasst:

1) Auf dem Kassazettel muss der Name der SW sowie das vereinbarte Service stehen. Es genügt nicht die Angabe des Laufhaus - bzw. Bordell- Betreibers da kein Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden zustande kommt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls die Ausweispflicht der SW gegenüber dem Kunden, da der Kunde wissen muss mit wem er einen Vertrag abschließt.

2) Aufgrund der Registrierkassen - Pflicht ist das vereinbarte Service auch auf dem Kassazettel anzuführen. Daraus ergibt sich für die SW die auftragsgemäße Erfüllung und Verpflichtung des vereinbarten Service. Sollte diese Erfüllung nicht gegeben sein ist durch die Registrierkassen - Pflicht der Kunde erstmalig in der Position entweder das vereinbarte Service einzuklagen oder den bezahlten Preis einzufordern und einzuklagen. Bis dato hatte der Kunde noch nicht diese Position ein Service einzuklagen.



Liebe Grüße & eine schöne Zeit
Peter
 
Sollte diese Erfüllung nicht gegeben sein ist durch die Registrierkassen - Pflicht der Kunde erstmalig in der Position entweder das vereinbarte Service einzuklagen oder den bezahlten Preis einzufordern und einzuklagen. Bis dato hatte der Kunde noch nicht diese Position ein Service einzuklagen.
Das Service wird nach wie vor niemand einklagen können, weil das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung durch die Registrierkassenpflicht natürlich nicht ausgehebelt wird.
Den bezahlten Betrag kannst Du versuchen einzuklagen. Nachdem Du dann aber Kläger bist, musst Du beweisen, dass der vereinbarte Service nicht erbracht wurde. Also am besten jemanden zum Puffbesuch mitnehmen, der im Fall des Falles als Zeuge aussagen kann :mrgreen:
 
Heute habe ich einen Artikel über einen Unternehmer aus der Sexbranche gelesen.
Er sagt dass er 20 Mädchen beschäftigt, also muss er 20 Kassen kaufen.
Die Damen müssen laut Gesetz eine detaillierte Rechnung ausstellen:oops:
Da betätigt sich der Staat als Zuhälter und kassiert eine Teil des "Schandlohns".
 
Und auch hier hat man wieder etwas bestimmt/erlassen was in der realen Welt schwer bis gar nicht umsetzbar ist.
Wie bei vielen anderen Gesetzen auch.:nix-ahn:
 
Heute habe ich einen Artikel über einen Unternehmer aus der Sexbranche gelesen.
Er sagt dass er 20 Mädchen beschäftigt, also muss er 20 Kassen kaufen.
Die Damen müssen laut Gesetz eine detaillierte Rechnung ausstellen:oops:
Da betätigt sich der Staat als Zuhälter und kassiert eine Teil des "Schandlohns".
Naja, was dieser besagte Betreiber von sich gegeben hat, da hat er sich MMN auf dünnes Eis begeben. Weil wenn wirklich er die Registrierkassen kauft, und nicht seine Mädln, dann könnte man ein Angestelltenverhältnis vermuten. Da muss er sich eine gute Umgehungskonstruktion einfallen lassen (z.B. dass er die Kassen zeitweise vermietet).
Warum sollte der Staat "Zuhälter" sein? Er schneidet ja regelmäßig bei Umsätzen und Einkommen mit, warum also nicht auch bei Sexualdienstleistungen? Das tat er ja schon vorher.

Dass ich die Registrierkassenpflicht allgemein als unnötige Bürokratie sehe, und mit ihnen in einem der steuerehrlichsten Länder der Welt quasi das falsche Schwein geschlachtet wird (nämlich Klein-, Familien- und Einpersonenunternehmen), steht auf einem anderen Blatt. Für unsere kleinstrukturierte Wirtschaft wäre es wesentlich sinnvoller, wenn die Finanz den Gewerbetreibenden steuerlich entgegenkommen würde, anstatt ihnen das Leben schwer zu machen. Wenn die Politik Möglichkeiten der Vereinfachung nutzen würde, könnten Kleinunternehmer ohne Steuerberater auskommen. Konzentrieren sollte man sich dagegen auf internationalen Umsatzsteuerbetrug und die Eindämmung der legalen Steuervermeidung durch Großkonzerne. In diese Richtung wird aber von Seiten unserer Politik gar nix unternommen.
 
1. Die SW unterliegt keiner Gewerbeverordnung, Sie hat lediglich eine Steuernummer und muss - soll Steuern bezahlen, sofern Sie über das Mindesteinkommen jährlich kommt.
2. Bedeutet das zu o.a. Punkt, dass die SW nicht einmal wenn Sie ein Beleg jetzt ausstellen würde - wollen und der Kunde aber einfach nicht bezahlen möchte, die Möglichkeit hat dies gerichtlich einzuklagen, dass Recht hat Sie nicht!
3. Registrierkassen sind ab Juni 2016 Pflicht, es sei denn man konnte keine aufgrund der großen Nachfrage keine erwerben, dann muss zumindest der Beweis erbracht werden sich eine Bestellung ausstellen zu lassen und sollte die Exekutive prüfen, dann vorzeigen!
4. Keine SW muss detailliert auf dem Kassabeleg jede Art von Service angeben, bei der Registrierkasse wird es Warengruppen genannt, es reicht entweder Verkehr oder SM, oder Massage. Alles andere ist völliger Quatsch!
5. Meine Frage an die Leser, wie schaut das mit den Migranten denn jetzt bitte aus??? Das Geld geht nach Rumänien zur Familie z.B. und wo wird Steuer dann abgeführt??? WERDET WACH STAAT ÖSTERRIECH!!!
 
2. Bedeutet das zu o.a. Punkt, dass die SW nicht einmal wenn Sie ein Beleg jetzt ausstellen würde - wollen und der Kunde aber einfach nicht bezahlen möchte, die Möglichkeit dies gerichtlich einzuklagen, dass Recht hat Sie nicht!
Doch hat sie! Seit dem OGH-Urteil 3Ob45/12g aus dem Jahr 2012 ist geklärt, dass eine Prostuierte die vereinbarte Entlohnung einklagen kann, wenn der Kunde nicht bezahlt.
Meine Frage an die Leser, wie schaut das mit den Migranten denn jetzt bitte aus??? Das Geld geht nach Rumänien zur Familie z.B. und wo wird Steuer dann abgeführt??? WERDET WACH STAAT ÖSTERRIECH!!!
Für das in Österreich erworbene Einkommen bzw. die in Österreich lukrierten Umsätze ist sie in Österreich steuerpflichtig. Mit dem Rest darf sie tun was sie will. War im Prinzip schon bisher so. Die Frage ist, wer das Geld abführen muss. Im Prinzip die SW selbst, sie ist ja Einpersonen-Unternehmerin. Die Finanz würde gerne die Betreiber in die Pflicht nehmen, weil die leichter greifbar sind. Diese wehren sich aber natürlich dagegen, weil i.d.R. kein Angestelltenverhältnis besteht.
 
Doch hat sie! Seit dem OGH-Urteil 3Ob45/12g aus dem Jahr 2012 ist geklärt, dass eine Prostuierte die vereinbarte Entlohnung einklagen kann, wenn der Kunde nicht bezahlt.

Für das in Österreich erworbene Einkommen bzw. die in Österreich lukrierten Umsätze ist sie in Österreich steuerpflichtig. Mit dem Rest darf sie tun was sie will. War im Prinzip schon bisher so. Die Frage ist, wer das Geld abführen muss. Im Prinzip die SW selbst, sie ist ja Einpersonen-Unternehmerin. Die Finanz würde gerne die Betreiber in die Pflicht nehmen, weil die leichter greifbar sind. Diese wehren sich aber natürlich dagegen, weil i.d.R. kein Angestelltenverhältnis besteht.

Steuerpflicht aber auch nur wenn Sie ein ganzes Wirtschaftsjahr vorweisen kann und so wie die es machen ist es absoluter Steuerbetrug, 2 Monate in Österreich, dann auf Wiedersehen Österreich und Vielen Dank für die braven Steuerzahler die das Geld zu der Nutten brachten. Ich finde das es eine rießen Sauerei ist und wenn das so weiter geht wundert mich es nicht das nur ein geringer Prozentsatz Österreicherinnen zu finden sind, das Machtmonopol wird doch nur von Migranten geführt. Und da trennen sich die Meinungen jetzt wieder. Ach und noch etwas, Unternehmerinnen also, juristische Personen, die nicht mal der deutschen Sprache mächtig sind, geschweige denn ein Schulabschluss vielleicht haben, denen wird jetzt die Bilanz auferlegt in Eigenregie? HAHAHAHAHA
 
Steuerpflicht aber auch nur wenn Sie ein ganzes Wirtschaftsjahr vorweisen kann und so wie die es machen ist es absoluter Steuerbetrug, 2 Monate in Österreich, dann auf Wiedersehen Österreich und Vielen Dank für die braven Steuerzahler die das Geld zu der Nutten brachten. Ich finde das es eine rießen Sauerei ist und wenn das so weiter geht wundert mich es nicht das nur ein geringer Prozentsatz Österreicherinnen zu finden sind, das Machtmonopol wird doch nur von Migranten geführt. Und da trennen sich die Meinungen jetzt wieder. Ach und noch etwas, Unternehmerinnen also, juristische Personen, die nicht mal der deutschen Sprache mächtig sind, geschweige denn ein Schulabschluss vielleicht haben, denen wird jetzt die Bilanz auferlegt in Eigenregie? HAHAHAHAHA
Ein ganzes Wirtschaftsjahr muss sie nicht vorweisen. Wenn der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich liegt, ist sie unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich, sonst beschränkt steuerpflichtig hinsichtlich ihrer in Österreich erzielten Einkünfte. Für Umsätze aus Dienstleistungen, die in Österreich erzielt werden, ist hier ohnehin voll die USt abzuführen (außer es besteht eine Befreiung). Juristische Person ist sie keine, das ist für die Tätigkeit als Selbstständige auch nicht notwendig. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Pflichten nicht auskennt, muss sie jemanden dafür engagieren, das machen ja auch viele andere Unternehmer.

Soweit die Theorie.
In der Praxis bestehen natürlich Schwierigkeiten, ausländische Prostituierte steuerlich zu erfassen und bei Säumigkeit zu verfolgen. Das habe ich aber ohnehin schon oben erörtert. Darüber muss sich aber die Finanz Gedanken machen, nicht ich. Die Steuerpflicht aber den Betreibern aufzuhalsen, das halte ich für unfair, weil die SWs sind ja nicht ihre Angestellten.
 
Er sagt dass er 20 Mädchen beschäftigt, also muss er 20 Kassen kaufen.

.........und ein Gastwirt der 5 Kellnerinnen beschäftigt hat, muß in Österreich 5 Kassen haben, oder? Dann wirds aber Zeit, dass es in Österreich auch mal Computerkassen geben wird, wo jede Kellnerin dann einen eigenen Schlüssel hat, dann können 50 Kellnerinnen mit einer Kasse arbeiten. Oder noch eine Stufe moderner, jedes Kassiererinn gibt nur ihren persönlichen Code ein.

..........noch zu euerer Information, in Deutschland gibt es diese Verordnung schon einige Jahre. Bereits kurz darauf wussten alle Betreiber solcher Betriebe, wie sie diese Verordnung gekonnt und sehr einfach umgehen können.
 
Liebe EF - Gemeinde!


Auch im ältersten Gewerbe der Welt besteht ab Mai 2016 die Registrierkassen - Pflicht.

Hier im kurzen die Informationen dazu zusammengefasst:

1) Auf dem Kassazettel muss der Name der SW sowie das vereinbarte Service stehen. Es genügt nicht die Angabe des Laufhaus - bzw. Bordell- Betreibers da kein Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Kunden zustande kommt. Daraus ergibt sich gegebenenfalls die Ausweispflicht der SW gegenüber dem Kunden, da der Kunde wissen muss mit wem er einen Vertrag abschließt.

2) Aufgrund der Registrierkassen - Pflicht ist das vereinbarte Service auch auf dem Kassazettel anzuführen. Daraus ergibt sich für die SW die auftragsgemäße Erfüllung und Verpflichtung des vereinbarten Service. Sollte diese Erfüllung nicht gegeben sein ist durch die Registrierkassen - Pflicht der Kunde erstmalig in der Position entweder das vereinbarte Service einzuklagen oder den bezahlten Preis einzufordern und einzuklagen. Bis dato hatte der Kunde noch nicht diese Position ein Service einzuklagen.



Liebe Grüße & eine schöne Zeit
Peter

Absoluter Schwachsinn. Sexuelle Dienstleistungen sind definitiv NICHT einklagbar. Hat Dir das wer im Wirtshaus nach 10 Halbe erzählt?

Für wen gilt die RKpflicht?
Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2Abs. 3Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.

Eine SW ist keine Unternehmerin im Sinne des EStG
 
Nur sollte sich kein Finanzler unter ihre Kunden mischen ;)

ich trau mich damit zu spekulieren, dass besagter finanzler vorab kaum die hosen runterlassen und sich einen blasen lassen wird um nachher zu überprüfen, ob eine ordnungsgemässe rechnung ausgestellt wird...

ned, dass am end für NF bezahlt wird - und auf der rechnung steht nur französisch mit gummi :rofl:


erinnert übrigens an die seinerzeit in einigen peepshows gepflegte praxis (und zwar solchen, wo die scheibe - gesetzeswidrig - auch mal entfernt werden konnte), dass in der solo zunächst mal verlangt wurde die hosen runterzulassen ehe das finanzielle abgewickelt wurde...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich trau mich damit zu spekulieren, dass besagter finanzler vorab kaum die hosen runterlassen und sich einen blasen lassen wird um nachher zu überprüfen, ob eine ordnungsgemässe rechnung ausgestellt wird...

ned, dass am end für NF bezahlt wird - und auf der rechnung steht nur französisch mit gummi :rofl:
Sofern es üblich ist, dass vorab bezahlt wird, muss er nicht die Hosen runterlassen.

Ob die Finanz aber wirklich künftig so intensive Recherchen im Rotlichtmilieu machen wird, ist natürlich fraglich. Die entsprechenden Schlagzeilen
wären ziemlich pikant ;). Aber ohne Kontrolle können sie sich die Registrierkassenpflicht gleich einmargarieren. Was ich ohnehin befürworten würde, und nicht nur bei Sexdienstleistungen.
 
Für wen gilt die RKpflicht?
Sie gilt für Unternehmer, die betriebliche Einkünfte erzielen (Einkunftsarten § 2Abs. 3Z.1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988), ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro je Betrieb, sofern die Barumsätze 7.500 Euro je Betrieb im Jahr überschreiten.

Endlich Einer der die Regeln kennt und hier auflistet.
Aber wer glaubt dass die SW dann Barumsätze über Euro 7.500 jährlich angeben und versteuern werden, der hat sich getäuscht!
Ich glaube auch kaum, dass sich die Besucher jedesmal einen Kassabon ausstellen lassen wollen!

Eine SW ist keine Unternehmerin im Sinne des EStG

Hier ist der liebe Soulseeker aber leider gänzlich am Holzweg, eine SW ist sehr wohl eine Unternehmerin im Sinne des EStg und hat für alle Einnahmen Einkommenssteuer zu bezahlen, natürlich kann sie vorher aber ihre Unkosten von den Einnahmen abziehen, wie z.B. Zimmermiete, Bettwäsche, Handtücher, Kondome, Gleitgel etc.
 
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