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Gast
(Gelöschter Account)
Meine Aussage stimmt nicht ganz, Deine aber auch nicht...., siehe https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ERfindok68963ERNatürlich ist sie das! Sie erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, das zählt zu den "betrieblichen" Einkünften.
D.h. es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, ob selbsständige oder unselbständige Arbeit vorliegt. Auf die Praxis, die sich hier durchsetzt bin ich schon gespannt. Jede SW wird also einzeln beurteilt. Da bewerb ich mich gleich als Finanzprüfer
Davon unberührt bleiben sexuelle Leistungen jedenfalls uneinklagbar (siehe OGH 3Ob45/12g)