Registrierkassen - Pflicht (Informationen & Service)

Natürlich ist sie das! Sie erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, das zählt zu den "betrieblichen" Einkünften.
Meine Aussage stimmt nicht ganz, Deine aber auch nicht...., siehe https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ERfindok68963ER
D.h. es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, ob selbsständige oder unselbständige Arbeit vorliegt. Auf die Praxis, die sich hier durchsetzt bin ich schon gespannt. Jede SW wird also einzeln beurteilt. Da bewerb ich mich gleich als Finanzprüfer :)

Davon unberührt bleiben sexuelle Leistungen jedenfalls uneinklagbar (siehe OGH 3Ob45/12g)
 
Hier ist der liebe Soulseeker aber leider gänzlich am Holzweg, eine SW ist sehr wohl eine Unternehmerin im Sinne des EStg und hat für alle Einnahmen Einkommenssteuer zu bezahlen, natürlich kann sie vorher aber ihre Unkosten von den Einnahmen abziehen, wie z.B. Zimmermiete, Bettwäsche, Handtücher, Kondome, Gleitgel etc.

Nein, nur teilweiser Holzweg - siehe oben.
 
eine SW ist sehr wohl eine Unternehmerin im Sinne des EStg
D.h. es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, ob selbsständige oder unselbständige Arbeit vorliegt. Auf die Praxis, die sich hier durchsetzt bin ich schon gespannt. Jede SW wird also einzeln beurteilt. Da bewerb ich mich gleich als Finanzprüfer :)

Unselbständig = untenliegend
Selbstständig = obensitzen

so viele ungelöste Fragen :rolleyes:
 
Doch hat sie! Seit dem OGH-Urteil 3Ob45/12g aus dem Jahr 2012 ist geklärt, dass eine Prostuierte die vereinbarte Entlohnung einklagen kann, wenn der Kunde nicht bezahlt.

Für das in Österreich erworbene Einkommen bzw. die in Österreich lukrierten Umsätze ist sie in Österreich steuerpflichtig. Mit dem Rest darf sie tun was sie will. War im Prinzip schon bisher so. Die Frage ist, wer das Geld abführen muss. Im Prinzip die SW selbst, sie ist ja Einpersonen-Unternehmerin. Die Finanz würde gerne die Betreiber in die Pflicht nehmen, weil die leichter greifbar sind. Diese wehren sich aber natürlich dagegen, weil i.d.R. kein Angestelltenverhältnis besteht.


Lieber Kater001!

Durch das SDLG 2012 i.d.g.F. : RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht Oberösterreich, Fassung vom 18.03.2016 ist ein Angestelltenverhältnis zwischen den Bordell- bzw. Laufhaus - Betreiber und der SW gegeben da SW`s nur in Bordellen bzw. bordellähnlichen Einrichtungen Ihre Tätigkeit ausüben dürfen.

Liebe Grüße
Peter
 
Das Service wird nach wie vor niemand einklagen können, weil das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung durch die Registrierkassenpflicht natürlich nicht ausgehebelt wird.
Den bezahlten Betrag kannst Du versuchen einzuklagen. Nachdem Du dann aber Kläger bist, musst Du beweisen, dass der vereinbarte Service nicht erbracht wurde. Also am besten jemanden zum Puffbesuch mitnehmen, der im Fall des Falles als Zeuge aussagen kann :D


Lieber Kater001!

Bis dato war das Service nicht einklagbar weil nur ein mündlicher Vertrag zwischen SW und Kunden entstanden ist. Dies ändert sich aber nun durch die Einführung der Registrierkassenpflicht weil dadurch ein schriftlicher Vertrag zwischen SW und Kunden entsteht.

Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Kater001!

Bis dato war das Service nicht einklagbar weil nur ein mündlicher Vertrag zwischen SW und Kunden entstanden ist. Dies ändert sich aber nun durch die Einführung der Registrierkassenpflicht weil dadurch ein schriftlicher Vertrag zwischen SW und Kunden entsteht.

Liebe Grüße
Peter

Peter, das ist Unsinn. Ich kann nur wieder - wie auch schon zuvor der Kater - auf das OGH Urteil "OGH 3Ob45/12g" verweisen. Lies im Abschnitt "Rechtliche Beurteilung" den Punkt 4.6.7. Das ist geltende Judikatur.
Eine Klage gegen die SW würde mit Veweis auf diese Entscheidung ohne Wenn und Aber abgewiesen.
Und: ein Beleg/Quittung oder eine Rechnung ist kein Vertrag. Vertragsrechtliche Fragen werden durch BAO und RKSV nicht berührt. Übrigens das RECHT des Kunden auf Quittung (==Kassenzettel oder handschriftl. Beleg) bestand schon bisher (ABGB §1426 ff: "Der Zahler ist in allen Fällen berechtiget, von dem Befriedigten eine Quittung, nähmlich ein schriftliches Zeugniß der erfüllten Verbindlichkeit, zu verlangen.") - zumindest theoretisch. Vorsicht, "Der Befriedigte" ist hier die SW :)
Die Q ist somit eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung und dient dem der bezahlt hat als Beweis, dass er das auch getan hat.

Das ist die Theorie. Zur Praxis: Und jetzt stell ich mir vor, wie DU bei Gericht eine Klage einbringst, weil am Abend zuvor eine 19jährige rumänische Newcomer Dirne das vereinbarte CIM nicht eingehalten hat oder vereinbarte ZK nicht tief genug waren. Deine Beweisführung wär sicher eine lustige Angelegenheit, Quittung hin oder her.
 
Endlich Einer der die Regeln kennt und hier auflistet.
Aber wer glaubt dass die SW dann Barumsätze über Euro 7.500 jährlich angeben und versteuern werden, der hat sich getäuscht!
Ich glaube auch kaum, dass sich die Besucher jedesmal einen Kassabon ausstellen lassen wollen!
Ich will mir beim Bäcker oder in der Trafik auch keinen Beleg ausstellen lassen, werde aber zwangsbeglückt ;).
Aber den Weg, den Du skizziert hast, werden sicher viele gehen. Grade wenn sie in mehreren Ländern tätig sind, können sie argumentieren, dass sie in Ö umsatzmäßig unter der Bagatellgrenze liegen. Es fragt sich dann natürlich, wie die Finanz drauf reagiert.

Meine Aussage stimmt nicht ganz, Deine aber auch nicht...., siehe https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ERfindok68963ER
D.h. es ist eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen, ob selbsständige oder unselbständige Arbeit vorliegt. Auf die Praxis, die sich hier durchsetzt bin ich schon gespannt. Jede SW wird also einzeln beurteilt. Da bewerb ich mich gleich als Finanzprüfer :)
Kannst gern machen ;), aber wie der @Mitglied #267076 schon geschrieben hat, ficken auf Staatskosten wird nach wie vor nicht möglich sein :D

Ich glaub eher, die Kontrolle wird mehr beobachtend sein, d.h. die setzen sich in an klassischen Puff an die Bar, schäkern mit der einen oder anderen Dame und schauen nebenbei, ob die Entlohnung jeweils brav in die Kasse reinkommt. Im Bordell ohne Barbetrieb ist das natürlich net so einfach ...

Bzgl. Selbstständig-Unselbstständig: In der Theorie mag es die Unterscheidung geben, in der Praxis werden die Vertragsverhältnisse schon generell so gestaltet sein, dass kein Angestelltenverhältnis hineininterpretiert werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht ungeachtet der Tatsache, dass es mit Abstand auch ehrliche Damen welche ansässig in Österreich, verheiratet sind und Kinder haben Ihre Tätigkeit im Nebenerwerb als SW vielleicht nur ausüben möchten! Also denke ich das dies ausgenommen von der Tatsache das Betreiber nämlich ziemliche Probleme damit haben für jeden Termin zu kassieren und offizielle so wie sich das in der Regel gehört Belege der SW geben. Die schwarzen Schafe sind in meinen Augen nicht die Damen selbst, die haben doch keine Ahnung wo und wie Sie jetzt agieren sollen, dass übernimmt der Bordell - Studio - Betreiber und das faken von Rechnungen und Kassabelegen sollte da mit Sicherheit Priorität finden. Glaubt Ihr im Ernst das eine Dame in der Regel eigenständig ist? HAHA, der Besitzer wird Sie eines besseren belehren um nicht zur Kassa gebeten zu werden. Ich finde das hundert Mal schlimmer und ein wahres Problem. Sind wir da nicht wieder bei dem Thema Zuhälterei? Ahhhhh????
 
Nicht ungeachtet der Tatsache, dass es mit Abstand auch ehrliche Damen welche ansässig in Österreich, verheiratet sind und Kinder haben Ihre Tätigkeit im Nebenerwerb als SW vielleicht nur ausüben möchten!
Aha, also wenn eine Dame nicht verheiratet ist, keine Kinder hat und im Vollerwerb als SW arbeitet, ist sie nicht "ehrlich"? :roll:
 
Schwachsinn, du hast es nicht ganz verstanden, nicht immer so voreilig sein. Es geht um die SW welche Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und vielleicht nur 1 - 2 in der Woche Ihrem Nebenwerberb nachgehen möchten, was ist mit denen? Glaubst du das die über die Grenze des Einkommens 7500 oder 15.000 bar im Jahr kommen? So gut läuft das in dem Geschäft bei der Fluktuation und Wirtschaftlichen Krise sicher auch nicht mehr wie vor 10 Jahren noch! Jetzt sind die aber zur doppelten Einkommenssteuer pflichtig. Da könnte man ja kurz rechnen, ein Fick für 30 Euro? Bei einem Stundenhonorar von 100?
 
Etwas Rechnen: 1-2 mal die Woche sind etwa 100 Tage im Jahr. Eine Nutte nimmt 500-1000 im LH oder Club pro Tag ein. (Im Hotel oder Privat ist es illlegal, die werden keine Kassa brauchen :) ) Nehmen wir 500 für die legalen an. 100*500 sind 50000 Euro. Also weit darüber.
Wer die Zahlen nicht glaubt, sollte die Nutten fragen, wieviele Zimmer sie pro Tag machen.
GoldenTime: 8-12 Zimmer. Die Frauen haben Firmen (Taxiunternehmen), Geschäfter mit Angestellten zuhause in RU und Immobilien usw.
LH: zB. 7000 Euro die Woche.
Aber ich bin ihnen nicht neidig.
 
Bitte beim nächsten Besuch wünsch ich mir ein Rollenspiel. Finanzprüfer vs. schuldbewusste, reuige Steuerhinterzieherin!
Oder wie wär's mit einem Themen-Gangbang? Welche Dame gibt die meisten Belege aus? Kassazettel-Bukkake!
 
Häää?

Wer ein Einkommen erzielt, hats zu versteuern. Einmal (abgesehen von Ausländern in Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen). Wo ist das Problem?

Hier geht es nicht nur um die doppelte Besteuerung, sondern auch nicht zu vergessen die SVA Beiträge, wenn die Dame einen Beruf nachgeht u.a. Verkäuferin und da bereits GKK versichert ist etc...ppp... man merkt das Ihr Euch zu wenig auskennt. Naja Laien eben!
 
Etwas Rechnen: 1-2 mal die Woche sind etwa 100 Tage im Jahr. Eine Nutte nimmt 500-1000 im LH oder Club pro Tag ein. (Im Hotel oder Privat ist es illlegal, die werden keine Kassa brauchen :) ) Nehmen wir 500 für die legalen an. 100*500 sind 50000 Euro. Also weit darüber.
Wer die Zahlen nicht glaubt, sollte die Nutten fragen, wieviele Zimmer sie pro Tag machen.
GoldenTime: 8-12 Zimmer. Die Frauen haben Firmen (Taxiunternehmen), Geschäfter mit Angestellten zuhause in RU und Immobilien usw.
LH: zB. 7000 Euro die Woche.
Aber ich bin ihnen nicht neidig.

Idiotie oder Realitätsverlust? Deswegen haussieren jetzt schon Laufhäuser mit Gutscheinen & Co weil die Damen in Oberösterreich so irre dick verdienen? 7000 Euro die Woche, na dann träum mal schön weiter. Und die Massagestudios müssten ja bei den Umsätzen stets ausgelastet sein? Eine Masseurin mit 110 Euro die Stunde z.B. da kenne ich aber genug die sehr jammern und happy sind wenn Sie einen Termin am Tag haben.

110 Euro die Stunde x 2 Termine (Hochgerechnet)! x 96 Tage im Jahr = 21.120
Und hier gibt es Studios die für 60 Euro schon alles anbieten die halbe Stunde? *puhhh die Rechnung geht sicher auf!
 
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