Registrierkassen - Pflicht (Informationen & Service)

Ich denke hier kennt sich kein Mensch wirklich aus, fragen wir doch einfach den Finanzminister :lol:
 
Gibt es für die diversen Leistungen unterschiedliche Mwst Sätze?
Hier geht es nicht nur um die doppelte Besteuerung, sondern auch nicht zu vergessen die SVA Beiträge, wenn die Dame einen Beruf nachgeht u.a. Verkäuferin und da bereits GKK versichert ist etc...ppp... man merkt das Ihr Euch zu wenig auskennt. Naja Laien eben!

Ein echter Glücksfall, dass es dich gibt :haha:

Gibt es bezüglich Mwst einen Einheitstarif oder ist der leistungsabhängig :hmm:
Ey figgn ... 10% Extras ... 20%
Wie kontrolliert der Finanzer ob die Positionen stimmen (Videobeweis?) Irgendwie alles sehr kompliziert :schulterzuck:
 
Wie funktioniert dann das mit dem Rabatt-sammler? Oder gibts rabattmarkerl?
 
Ich vetreibe und installiere Registrierkassen. Hatte schon paar Anfragen aus dem Milieu nur ist die Umsetzung sehr schwierig
 
Hier geht es nicht nur um die doppelte Besteuerung, sondern auch nicht zu vergessen die SVA Beiträge, wenn die Dame einen Beruf nachgeht u.a. Verkäuferin und da bereits GKK versichert ist etc...ppp... man merkt das Ihr Euch zu wenig auskennt.

Es wird nix doppelt besteuert. Das gesamte Einkommen wird einmal der Besteuerung unterworfen. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?

Gleiches gilt für die SV. Auch hier werden nur einmal für jede Einkommensart Beiträge vorgeschrieben. Zusätzlich kann bei der SVA Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.


Dafür haben wir auch dich, Profi. :up:

:hahaha:

Idiotie oder Realitätsverlust?

Wohl beides ......
 
Es wird nix doppelt besteuert. Das Gesamte Einkommen wird einmal der Besteuerung unterworfen. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?
Er meint wohl die USt als "zweite" Besteuerung.

Gleiches gilt für die SV. Auch hier werden nur einmal für jede Einkommensart Beiträge vorgeschrieben. Zusätzlich kann bei der SVA Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.
Das verstehen leider viele nicht, die zwei Jobs haben. Hast sicher auch schon öfters gehört "warum muss ich zweimal Krankenkassa zahlen, kann ja nur einmal krank werden" ;).
 
Ich frag mich nur, wie man erfolgreich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen kann, wenn man nicht mal die grundlegenden Prinzipien versteht? :hmm:
Naja, gerade diejenigen, deren Hauptberuf unselbstständig ist, kommen oft nur wegen eines bestimmten "Talents" in die Selbstständigkeit, mit dem sie versuchen, ein bisserl Geld dazuzuverdienen. Das sind keine klassischen Unternehmer, die eine Gründung betriebswirtschaftlich angehen. Und drum wundern sie sich dann oft, mit welchen Pflichten der Nebenverdienst verbunden ist.
Dass das GSVG gegenüber EPUs nicht immer fair ist (Stichwort Mindestbeitragsgrundlage), ist aber auch wahr ... aber hier wohl eher nicht Thema ;).
 
Peter, das ist Unsinn. Ich kann nur wieder - wie auch schon zuvor der Kater - auf das OGH Urteil "OGH 3Ob45/12g" verweisen. Lies im Abschnitt "Rechtliche Beurteilung" den Punkt 4.6.7. Das ist geltende Judikatur.
Eine Klage gegen die SW würde mit Veweis auf diese Entscheidung ohne Wenn und Aber abgewiesen.
Und: ein Beleg/Quittung oder eine Rechnung ist kein Vertrag. Vertragsrechtliche Fragen werden durch BAO und RKSV nicht berührt. Übrigens das RECHT des Kunden auf Quittung (==Kassenzettel oder handschriftl. Beleg) bestand schon bisher (ABGB §1426 ff: "Der Zahler ist in allen Fällen berechtiget, von dem Befriedigten eine Quittung, nähmlich ein schriftliches Zeugniß der erfüllten Verbindlichkeit, zu verlangen.") - zumindest theoretisch. Vorsicht, "Der Befriedigte" ist hier die SW :)
Die Q ist somit eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung und dient dem der bezahlt hat als Beweis, dass er das auch getan hat.

Das ist die Theorie. Zur Praxis: Und jetzt stell ich mir vor, wie DU bei Gericht eine Klage einbringst, weil am Abend zuvor eine 19jährige rumänische Newcomer Dirne das vereinbarte CIM nicht eingehalten hat oder vereinbarte ZK nicht tief genug waren. Deine Beweisführung wär sicher eine lustige Angelegenheit, Quittung hin oder her.

Lieber Soulseeker!
Liebe EF – Gemeinde!



Das Ganze hier ist traurig und lustig zugleich.


1) Klarstellung:

Die SW hat nur selber das Recht Ihr eigenes Service zu bestimmen. Leider gibt es nach wie vor Betreiber welchen den SW`s vorschreiben welche Service diese nicht anbieten dürfen.


2) Gesetze sowie Rechtsprechungen von Gerichte wie das OGH können irren und rechtswidrig sein.


z.B.: Macht das OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht Oberösterreich, Fassung vom 18.03.2016 jeden Bordellbetreiber zum Zuhälter. Selbst das OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. verbietet der SW gewisse Servicepraktiken nicht zu bewerben was wiederum das Gesetz in die Nähe der Zuhälterei bringt da ja fortlaufende Einkünfte bzw. Abgaben aus den Einkünften der SW erzielt werden. http://www.jusline.at/216_Zuhälterei_StGB.html


z.B.: Die Rechtssprechung des OGH Urteiles „OGH 30b45/12g“ missachtet Vertragsrecht, Gleichheitsgrundsatz sowie Diskriminierung.
RIS - 3Ob45/12g - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)

Jeder vernünftige Mensch weis dass man Geld nur durch Erbringung einer Leistung verdienen kann; alles andere wäre Betrug. Wenn die vereinbarte Leistung (Service) durch die SW nicht erbracht wurde ist diese Leistung welche auch auf dem Registrierkassazettel vermerkt sein muss vom Kunden einklagbar. Entweder wird das vereinbarte Service erfüllt oder der bezahlte Betrag muss von der SW dem Kunden rückerstattet werden.

Auch eine SW hat sich dem Vertragsrecht unterzuordnen; selbiges gilt auch für den Gleichheitsgrundsatz – wenn eine SW klagen darf, darf auch ein Kunde klagen.

Wenn eine SW nicht die vereinbarte Leistung (Service) erbringen muss und diese nicht einklagbar wäre, wäre diese Vorgangsweise eine Diskriminierung für alle rechtschaffene Menschen welche Geld nur für Leistung bekommen.



Liebe Grüße
Peter
 
Lieber Soulseeker!
Liebe EF – Gemeinde!



Das Ganze hier ist traurig und lustig zugleich.


1) Klarstellung:
.......................

Sorry Peter, bist Du Kabarettist oder sowas?
Meinst Du Deine Rechtsinterpretationen wirklich ernst ?o_O
Der OGH hat also hier ein rechtswidriges Urteil gefällt? WER hat das festgestellt? Der EUGH? Der EGMR?
Oder einfach nur DU?

....ich gebs jetzt auf.......
 
Peter, Du bist ein Wahnsinn. Es gibt so viele User hier, die krampfhaft versuchen, lustig zu sein, aber Du bist tatsächlich der erste seit Langem, über dessen Beitrag ich herzhaft lachen musste :hahaha:. Vielen Dank dafür - und bitte net bös sein! :saufen:

Gesetze sowie Rechtsprechungen von Gerichte wie das OGH können irren und rechtswidrig sein
Vielleicht gehst Du ja einmal zu einer Wahlkampfveranstaltung von Irmgard Griss und diskutierst das mit ihr, immerhin war sie ja jahrelang OGH-Präsidentin.
 
Ich vetreibe und installiere Registrierkassen. Hatte schon paar Anfragen aus dem Milieu nur ist die Umsetzung sehr schwierig

Also ich habe schon einen Kassazettel kürzlich im Saunaclub fürn Eintritt bekommen. Von den SWs aber nichts. Könnte an der Umsetzung happern. Gezahlt wird ja im Umkleidebereich oder davor. Sozusagen alles verdeckt. Da müsste man eine eigene Kassa für die SWs aufstellen oder das ganze über den Eingang umleiten.
 
Idiotie oder Realitätsverlust? Deswegen haussieren jetzt schon Laufhäuser mit Gutscheinen & Co weil die Damen in Oberösterreich so irre dick verdienen? 7000 Euro die Woche, na dann träum mal schön weiter. Und die Massagestudios müssten ja bei den Umsätzen stets ausgelastet sein? Eine Masseurin mit 110 Euro die Stunde z.B. da kenne ich aber genug die sehr jammern und happy sind wenn Sie einen Termin am Tag haben.

110 Euro die Stunde x 2 Termine (Hochgerechnet)! x 96 Tage im Jahr = 21.120
Und hier gibt es Studios die für 60 Euro schon alles anbieten die halbe Stunde? *puhhh die Rechnung geht sicher auf!

Ich vermute, du gehst vom ungünstigsten Fall aus, ich eher vom besten. Daher sind die Frauen, welche ich bevorzuge, attraktiv und schön. Sie wissen natürlich, ihre Vorteile einzusetzen und auch einen Gewinn daraus zu machen. Natürlich hat eine schöne Frau viele Verehrer und aufs Thema bezogen, viele Kunden und einen hohen Umsatz, wenn sie auf Profit aus ist.
Das trifft auf die meisten zu oder gibt es SWs, welche es nicht wegen des Geldes machen?
 
.........und ein Gastwirt der 5 Kellnerinnen beschäftigt hat, muß in Österreich 5 Kassen haben, oder?
Die Kellnerinnen verkaufen nicht ihr eigenes Essen, sondern die vom Chef.
Der Vergleich hinkt.
Die Prostituierten verkaufen sich selbst. Benutzen aber dieselbe Räumlichkeiten. Ist daher nicht vergleichbar.
 
Also ich habe schon einen Kassazettel kürzlich im Saunaclub fürn Eintritt bekommen. Von den SWs aber nichts. Könnte an der Umsetzung happern. Gezahlt wird ja im Umkleidebereich oder davor. Sozusagen alles verdeckt. Da müsste man eine eigene Kassa für die SWs aufstellen oder das ganze über den Eingang umleiten.

Die technische Umsetzung ist nicht schwierig. Es gibt schon Kassensysteme, die am Smartphone laufen. Speziell für Dienstleister zugeschnitten, wie z.B Masseure, Therapeuten usw.

Vielmehr interessiert es einfach keinen ! Ich brauch auch keinen Bon , der mir dann daheim aus der Jacke fällt , wo draufsteht: " ANNA, 30 Minuten Service , Extras: MV, NF"
 
Ist ein Finanzbeamter da und könnte mir folgende Fragen beantworten?
Was ist, wenn der Kunde keine Rechnung haben will?
In meinem Fall würde es sich um eine Rechnung per Mail handeln (will mir keinen Bondrucker zulegen). Ich müsste dann jedesmal nach der Mailadresse fragen.
 
Du bist verpflichtet dem Kunden eine Rechnung (Bon) mitzugeben. Es gilt Belegerteilungspflicht. Parallel dazu kannst du ihm per Mail auch die Rechnung schicken.
Es wird halt in Österreich nicht geahndet, wenn sich der Kunde die Rechnung nicht aufhebt.
 
Es gibt schon Kassensysteme, die am Smartphone laufen.
... aber wie geht das dann zusammen mit ...
Du bist verpflichtet dem Kunden eine Rechnung (Bon) mitzugeben. Es gilt Belegerteilungspflicht.
Mit Smartphone alleine kann schwer ein Beleg ausgestellt werden, dann braucht man/frau also doch einen Drucker, oder?

Es wird halt in Österreich nicht geahndet, wenn sich der Kunde die Rechnung nicht aufhebt.
Genau genommen müsste der Kunde den Beleg nur bis zum Verlassen des Geschäftes aufheben. Sollte mich ein Finanzler aber einmal irgendwo danach fragen, werde ich ihm freundlich ins Gesicht lachen, weil es eben keine Sanktion gibt, wenn ich den Beleg nicht aufhebe.
 
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