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Gast
(Gelöschter Account)
Ich denke hier kennt sich kein Mensch wirklich aus, fragen wir doch einfach den Finanzminister
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Hier geht es nicht nur um die doppelte Besteuerung, sondern auch nicht zu vergessen die SVA Beiträge, wenn die Dame einen Beruf nachgeht u.a. Verkäuferin und da bereits GKK versichert ist etc...ppp... man merkt das Ihr Euch zu wenig auskennt. Naja Laien eben!
Schäm Dich!Ich vetreibe und installiere Registrierkassen.
Hier geht es nicht nur um die doppelte Besteuerung, sondern auch nicht zu vergessen die SVA Beiträge, wenn die Dame einen Beruf nachgeht u.a. Verkäuferin und da bereits GKK versichert ist etc...ppp... man merkt das Ihr Euch zu wenig auskennt.
Naja Laien eben!
Idiotie oder Realitätsverlust?
Er meint wohl die USt als "zweite" Besteuerung.Es wird nix doppelt besteuert. Das Gesamte Einkommen wird einmal der Besteuerung unterworfen. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein?
Das verstehen leider viele nicht, die zwei Jobs haben. Hast sicher auch schon öfters gehört "warum muss ich zweimal Krankenkassa zahlen, kann ja nur einmal krank werden" .Gleiches gilt für die SV. Auch hier werden nur einmal für jede Einkommensart Beiträge vorgeschrieben. Zusätzlich kann bei der SVA Antrag auf Differenzvorschreibung gestellt werden.
Hast sicher auch schon öfters gehört "warum muss ich zweimal Krankenkassa zahlen, kann ja nur einmal krank werden"
Naja, gerade diejenigen, deren Hauptberuf unselbstständig ist, kommen oft nur wegen eines bestimmten "Talents" in die Selbstständigkeit, mit dem sie versuchen, ein bisserl Geld dazuzuverdienen. Das sind keine klassischen Unternehmer, die eine Gründung betriebswirtschaftlich angehen. Und drum wundern sie sich dann oft, mit welchen Pflichten der Nebenverdienst verbunden ist.Ich frag mich nur, wie man erfolgreich einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen kann, wenn man nicht mal die grundlegenden Prinzipien versteht?
Peter, das ist Unsinn. Ich kann nur wieder - wie auch schon zuvor der Kater - auf das OGH Urteil "OGH 3Ob45/12g" verweisen. Lies im Abschnitt "Rechtliche Beurteilung" den Punkt 4.6.7. Das ist geltende Judikatur.
Eine Klage gegen die SW würde mit Veweis auf diese Entscheidung ohne Wenn und Aber abgewiesen.
Und: ein Beleg/Quittung oder eine Rechnung ist kein Vertrag. Vertragsrechtliche Fragen werden durch BAO und RKSV nicht berührt. Übrigens das RECHT des Kunden auf Quittung (==Kassenzettel oder handschriftl. Beleg) bestand schon bisher (ABGB §1426 ff: "Der Zahler ist in allen Fällen berechtiget, von dem Befriedigten eine Quittung, nähmlich ein schriftliches Zeugniß der erfüllten Verbindlichkeit, zu verlangen.") - zumindest theoretisch. Vorsicht, "Der Befriedigte" ist hier die SW
Die Q ist somit eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung und dient dem der bezahlt hat als Beweis, dass er das auch getan hat.
Das ist die Theorie. Zur Praxis: Und jetzt stell ich mir vor, wie DU bei Gericht eine Klage einbringst, weil am Abend zuvor eine 19jährige rumänische Newcomer Dirne das vereinbarte CIM nicht eingehalten hat oder vereinbarte ZK nicht tief genug waren. Deine Beweisführung wär sicher eine lustige Angelegenheit, Quittung hin oder her.
Lieber Soulseeker!
Liebe EF – Gemeinde!
Das Ganze hier ist traurig und lustig zugleich.
1) Klarstellung:
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Vielleicht gehst Du ja einmal zu einer Wahlkampfveranstaltung von Irmgard Griss und diskutierst das mit ihr, immerhin war sie ja jahrelang OGH-Präsidentin.Gesetze sowie Rechtsprechungen von Gerichte wie das OGH können irren und rechtswidrig sein
Ich vetreibe und installiere Registrierkassen. Hatte schon paar Anfragen aus dem Milieu nur ist die Umsetzung sehr schwierig
Idiotie oder Realitätsverlust? Deswegen haussieren jetzt schon Laufhäuser mit Gutscheinen & Co weil die Damen in Oberösterreich so irre dick verdienen? 7000 Euro die Woche, na dann träum mal schön weiter. Und die Massagestudios müssten ja bei den Umsätzen stets ausgelastet sein? Eine Masseurin mit 110 Euro die Stunde z.B. da kenne ich aber genug die sehr jammern und happy sind wenn Sie einen Termin am Tag haben.
110 Euro die Stunde x 2 Termine (Hochgerechnet)! x 96 Tage im Jahr = 21.120
Und hier gibt es Studios die für 60 Euro schon alles anbieten die halbe Stunde? *puhhh die Rechnung geht sicher auf!
Die Kellnerinnen verkaufen nicht ihr eigenes Essen, sondern die vom Chef..........und ein Gastwirt der 5 Kellnerinnen beschäftigt hat, muß in Österreich 5 Kassen haben, oder?
Die Prostituierten verkaufen sich selbst.
Also ich habe schon einen Kassazettel kürzlich im Saunaclub fürn Eintritt bekommen. Von den SWs aber nichts. Könnte an der Umsetzung happern. Gezahlt wird ja im Umkleidebereich oder davor. Sozusagen alles verdeckt. Da müsste man eine eigene Kassa für die SWs aufstellen oder das ganze über den Eingang umleiten.
... aber wie geht das dann zusammen mit ...Es gibt schon Kassensysteme, die am Smartphone laufen.
Mit Smartphone alleine kann schwer ein Beleg ausgestellt werden, dann braucht man/frau also doch einen Drucker, oder?Du bist verpflichtet dem Kunden eine Rechnung (Bon) mitzugeben. Es gilt Belegerteilungspflicht.
Genau genommen müsste der Kunde den Beleg nur bis zum Verlassen des Geschäftes aufheben. Sollte mich ein Finanzler aber einmal irgendwo danach fragen, werde ich ihm freundlich ins Gesicht lachen, weil es eben keine Sanktion gibt, wenn ich den Beleg nicht aufhebe.Es wird halt in Österreich nicht geahndet, wenn sich der Kunde die Rechnung nicht aufhebt.