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.... einen Beisskorbzwang zu verfügen. Und selten sind die Vorfälle nicht. Steht zumindest hier .... das war schon 2001
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXV/GesetzeXV/854/854M.pdf
Und dann die Verhinderer:
Aber tot gebissene Kinder sind zumutbar.
http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXV/GesetzeXV/854/854M.pdf
1. Anlass und Inhalt der Novelle
Die Vorfälle mit Hundebissverletzungen nehmen zu. Die Medien haben über dramatische
Vorfälle, teilweise mit Todesfolgen berichtet, die Bevölkerung ist zunehmend sensibilisiert.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, das latent vorhandene Gefährdungspotential soweit als
möglich zu reduzieren.
Und dann die Verhinderer:
Hauptkritik aus Sicht des Tierschutzes wurde an der obligatorischen Leinen- und
Beißkorbpflicht für bestimmte Hunde an gewissen neuralgischen Punkten geübt.
Abgesehen davon, dass es keine sachliche Begründung für diese Maßnahme gäbe,
würden die Tiere durch mangelnde Bewegungsmöglichkeit und Einschränkung des
Sozialverhaltens in ihrer artgerechten Haltung unzumutbar beeinträchtigt.
Aber tot gebissene Kinder sind zumutbar.
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