Resozialisierungsprogramm für Problemhunde in Wien

.... einen Beisskorbzwang zu verfügen. Und selten sind die Vorfälle nicht. Steht zumindest hier .... das war schon 2001

http://www.landtag-noe.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXV/GesetzeXV/854/854M.pdf

1. Anlass und Inhalt der Novelle
Die Vorfälle mit Hundebissverletzungen nehmen zu. Die Medien haben über dramatische
Vorfälle, teilweise mit Todesfolgen berichtet, die Bevölkerung ist zunehmend sensibilisiert.
Der Gesetzgeber ist aufgerufen, das latent vorhandene Gefährdungspotential soweit als
möglich zu reduzieren.

Und dann die Verhinderer:

Hauptkritik aus Sicht des Tierschutzes wurde an der obligatorischen Leinen- und
Beißkorbpflicht für bestimmte Hunde an gewissen neuralgischen Punkten geübt.
Abgesehen davon, dass es keine sachliche Begründung für diese Maßnahme gäbe,
würden die Tiere durch mangelnde Bewegungsmöglichkeit und Einschränkung des
Sozialverhaltens in ihrer artgerechten Haltung unzumutbar beeinträchtigt.

Aber tot gebissene Kinder sind zumutbar.
 
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Heute ZiB ..... pro Jahr 5900 Menschen wegen Hundebiss in Spitalsbehandlung.

hab ich gesehen , aber auch ein biss von einem "kleinen" hund kann schmerzhaft sein das man ins kh muß das muß nicht unbedingt ein sogenannter "kampfhund" sein , von den 5900 verletzungen sind laut zib 75% durch bisswunden 25% durch kratzwunden. in der statistik fehlen auch die details , wieviele hunde von den 5900 haben unerwartet und ohne erkennbaren grund zugebissen , wieviele davon haben gebissen weil sie gereitzt oder sogar gequält wurden , wieviele haben gebissen weil sie einfach nur ihr revier verteidigen wollten ,ich mein wenn an einem eingangstor ein schild hängt "warnung vor dem hund betreten verboten" oder ähnliches und der briefträger, rauchfangkehrer , stromableser etc ignoriert dies und betritt trotzdem das grundstück und wird vom hund gebissen naja dann kann man dem hund wohl keine schuld geben.
 
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eh nicht, nur dem hunde halter

so einer anzeige würde ich gelassen entgegensehen , bei mir kann keiner einfach beim türl rein das ist abgesperrt seitdem der briefträger mal das warnschild ignoriert hatte , man kann nur übers türl oder den zaun drüberklettern und dem der das bei mir macht für den ist der hund noch das kleinere problem :mrgreen:
 
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ich mein wenn an einem eingangstor ein schild hängt "warnung vor dem hund betreten verboten" oder ähnliches und der briefträger, rauchfangkehrer , stromableser etc ignoriert dies und betritt trotzdem das grundstück und wird vom hund gebissen naja dann kann man dem hund wohl keine schuld geben.

Dann holst du dir deine Briefe vom Postamt ab?
Und für Rauchfangkehrer und Stromableser nimmst du dir einen Urlaubstag?

Und es kann recht unangenehm für dich werden, wenn dein Hund den Briefträger beißt. Wenn dieser (sozusagen vorbestrafte) Hund noch einmal beißt, dann wird´s richtig unangenehm. Ich war einmal das "zweite" Opfer. Der Hundebesitzer wollte mich dazu überreden, die Anzeige zurück zu nehmen. Konnte ich gar nicht, denn die Anzeige bei Fremdverschulden macht der Arzt. Und nach einem Hundebiss auf den Arztbesuch zu verzichten, das ist riskanter als GV ohne Kondom:lehrer:

Die Tollwut ist eine seit Jahrtausenden bekannte Virusinfektion, die bei Tieren und Menschen eine akute, fast immer tödliche Enzephalitis (Gehirnentzündung) verursacht.

Zum gestrigen Vorfall: Ich konnte im Fernsehen nicht erkennen, dass das ein gesichertes Grundstück war. Ich hatte eher den Eindruck, es handelt sich um einen Kinderspielplatz mit Hundeverbot. Und der Hund war auch ein Wiederholungstäter.
 
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zum gestrigen vorfall:

ja, es war ein kinderspielplatz, auf dem eine tafel mit hundeverbot steht.
ja, es gibt in NÖ, seit der novelle des hundehaltegesetzes, eine beisskorbpflicht für genannte Rassen, zu denen der Rottweiler auch gehört.

was man in diesem speziellen fall hinterfragen muss:

1) der hund hat schon einmal ein kind verletzt
2) der hund war nicht bei der gemeinde gemeldet und hatte auch keinen sachkundenachweis, der seit der novelle verlangt wird.
3) warum, um himmels willen, geht man mit seinem hund auf einen kinderspielplatz???
4) warum hatte der hund keinen beisskorb oben?
5) und warum hält ein 74 jähriger mann einen hund, der durchschnittlich 55 kg hat???

hier haben alle beteiligten menschen versagt:

der halter, er hat sich nicht an die gesetze gehalten (hundeverbot am spielplatz, beisskorbpflicht, meldung des hundes, sachkundenachweis), er hat somit vorsätzlich und mehrfach gesetzeswidrig gehandelt!

die gemeinde, obwohl der hund "amtsbekannt" war, wurde nicht überprüft, ob er gemeldet ist, die auflagen der novelle erfüllt etc.

und derjenige, der dem (damals vermutlich 69 jährigen) einen hund vermittelt, der um die 55 kg hat und gute 15 jahre zu leben (gehabt hätte).

eine verkettung von verantwortungslosigkeit, und es dürfen diejenigen darunter leiden, die am allerwenigsten dafür können:

nämlich das kind und dessen familie
alle verantwortungsvollen hundehalter
eine hunderasse, die für den zweck gezüchtet wurde, dem menschen zu helfen und nicht ihn anzugreifen.

und jedem, der schreibt, er hat den hund zur verteidigung, zum schutz des geländes etc, sei gesagt, kaufts euch eine alarmanlage, denn der hund wurde nicht domestiziert um dem menschen gegenüber gefahr darzustellen!
 
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Ich finds traurig, dass letztendlich der Hund derjenige ist, der für die menschlichen Fehler büßen muss - der wurde ja schneller eingeschläfert, als man "buh" sagen kann.
Ich verstehs zwar in gewisser Weise, immerhin war das nicht der erste Vorfall mit diesem Hund, aber letztendlich trägt doch sein Besitzer die Verantwortung für den Vorfall - einerseits durch nichterfüllen der Auflagen (Beisskorbpflicht bestand für diesen Hund übrigens nicht, da ein Hundeführschein absolviert wurde), andererseits aber - und das ist mMn der wichtigere Punkt - durch mangelnde Erziehung.
Ein Hund, der in einem liebevollen, fürsorglichen Zuhause lebt, hundegerecht behandelt und gut (ohne Gewalt uä.) erzogen wird, wird im Normalfall nicht einfach so ein kleines Kind anfallen, ganz egal, welche Rasse es ist...

Wie kann es sein, dass so viele Menschen sich einen Hund nehmen und sich dann einen Dreck um dessen Bedürfnisse scheren?


@Nimmersatter: Ich kann dir nur sagen, warum ICH mir meinen Hund "zugelegt" hab: Um einen Partner und Kameraden zu haben - verteidigen kann ich mich selber...
 
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so einer anzeige würde ich gelassen entgegensehen , bei mir kann keiner einfach beim türl rein das ist abgesperrt seitdem der briefträger mal das warnschild ignoriert hatte , man kann nur übers türl oder den zaun drüberklettern und dem der das bei mir macht für den ist der hund noch das kleinere problem :mrgreen:

so locker würd ichs nicht sehen
ich kann auch nicht "betreten veboten" auf die tür schreiben, dahinter eine selbstschussanlage aufbauen...
 
(Beisskorbpflicht bestand für diesen Hund übrigens nicht, da ein Hundeführschein absolviert wurde),

nein, das stimmt so nicht:

in NÖ muss ein Hund, der auf der Rasseliste steht, eine Sachkundenachweis (besteht aus Theorie und Praxis) erbringen, genauso wie er darlegen muss, wo der Hund gehalten wird (Grundstücksplan), genauso wie er einen ausreichenden versicherungsschutz nachweisen muss.
und trotzdem (Hundeführschein hin oder her) gilt für diese Rassen in der Öffentlichkeit Leinen- und Beisskorbpflicht!

In Wien ist das anders: hast du den "Kampfhundeführschein" darfst du den Hund auch ohne Beisskorb führen (bestimmte Örtlichkeiten ausgenommen, zB U-Bahn)

Zur Erziehung:
man sollte bedenken, dass ein Rottweiler ein Gebrauchshund ist, und (in der Regel) ein Hund ist, der gerne beschäftigt wird (körperlich, aber vorallem geistig), und es ihm nicht genügt "nur" spazieren zu gehen. wird dieses bedürfnis nicht erfüllt, "verblödet" der hund, was zu verhaltensproblemen führen kann.

Darum meine Forderung: VOR anschaffung eines hundes, müsste kontrolliert/geprüft werden, ob der halter alle voraussetzungen mitbringt, einen hund zu halten (egal, welcher rasse)
 
nein, das stimmt so nicht:

Ah okay - sorry, ich bin da als Hundehalterin in Wien nur über die Wiener Vorschriften informiert. Danke für die Aufklärung!

Zur Erziehung:
man sollte bedenken, dass ein Rottweiler ein Gebrauchshund ist, und (in der Regel) ein Hund ist, der gerne beschäftigt wird (körperlich, aber vorallem geistig), und es ihm nicht genügt "nur" spazieren zu gehen. wird dieses bedürfnis nicht erfüllt, "verblödet" der hund, was zu verhaltensproblemen führen kann.

Deswegen meinte ich am Ende meines Postings, wer sich einen Hund nimmt, muss auch dessen Bedürfnisse erfüllen. Ich hab zwar "nur" einen Terriermischling - aber auch das ist eine Rasse, die sehr viel geistige Beschäftigung braucht. Wenn ich mir einen Hund mit diesen Anforderungen nehme, dann muss ich mir darüber auch im Klaren sein und den Hund entsprechend behandeln. Geistige Auslastung ist gar nicht sooo schwer, wie man anfangs denken mag (man glaubt zB. gar nicht, wie anstrengend das Erlernen kleiner neuer Tricks für einen Hund ist, da reichen zweimal täglich 15-20 Minuten aus).
Aber man muss sich eben damit beschäftigen - jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer muss sich zu allererst mal die Frage stellen "Was braucht der Hund und kann ich es ihm geben?". Und zwar BEVOR man sich den Hund nimmt...
 
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@goodgirl: genau so ist es!
nur leider, kann man die vernunft, scheinbar, nicht voraussetzen, also muss man sie kontrollieren bzw. überprüfen....so traurig das ist....:mad:
 
Stimmt - was aber noch trauriger ist: Selbst, wenn man einen Hundebesitzer meldet, passiert nichts von Seiten der Behörden.

Ich hatte mal einen Bekannten (ist schon sechs, sieben Jahre her), der einen Rottweiler-Retriever-Mischlingswelpen zu sich geholt hatte. Letztendlich meinte er, der (elf Wochen alte, absolut unerzogene Hund) sei "schlimm" und "bösartig" und hängte den armen Kleinen mit der 1m-Leine im Vorzimmer an. Dort hing er den ganzen Tag, bis auf zwei Mal zehn Minuten Gassi gehen. Auch sonst gab es keinerlei liebevolle Zuwendung, nur Geschimpfe, wenn der Hund es wagte, von seiner Decke aufzustehen.

Ich hab diesen Bekannten gemeldet, aber er wurde nicht einmal kontrolliert, da passierte genau nichts... :roll:

Bleibt nur zu hoffen, dass sich das mittlerweile geändert hat, den Hunden wär's zu wünschen.
 
hauptproblem ist, dass es niemanden (damit mein ich die zuständigen, politischen parteien) um lösungen geht, sondern um wählerstimmen.
siehe NÖ: hier wurde ein husch-pfusch gesetz gemacht (im alleingang), ohne es wirklich durchzudenken.....zufällig waren kurz danach Wahlen
siehe Wien: die tolle volksbefragung! die bevölkerung wurde mit falschen statistiken (bzw. statistiken, die nie die öffentlichkeit erreicht haben) getäuscht und jetzt stehen wieder wahlen vor der tür, aber man kann sagen, wie toll man die bevölkerung eingebunden hat!

die meisten beissunfälle mit hunden passieren im verwandten/bekanntenkreis, hier hilft sowieso kein gesetz. und kein gesetz bringt was, wenn es nicht kontrolliert wird. von ein paar medial aufbereiteten "aktion scharf" alibis abgesehen. aber kann irgendwer berichten, dass seit den novellen in wien und NÖ vermehrt kontrolliert wird, ob der hund angemeldet ist, gechippt ist, an der leine geführt wird, etc.? vermutlich nicht.

ganz abgesehen davon, dass ein (wenn nicht das) grosses übel der "ostblockimport" ist. dort werden hunde aus massenzuchten nach Ö transportiert und billigst verkauft. psychisch gestörter hund ist da vorprogrammiert. und keine sau interessierts.....
 
aber kann irgendwer berichten, dass seit den novellen in wien und NÖ vermehrt kontrolliert wird, ob der hund angemeldet ist, gechippt ist, an der leine geführt wird, etc.? vermutlich nicht.

Naja, mein Hund wurde einmal kontrolliert - allerdings haben die schlauen Herren auf der rechten Seite nachm Chip gescannt, obwohl allgemein üblich ist, dass der Chip auf der linken Seite implantiert wird... :kopfklatsch:
 
so locker würd ichs nicht sehen
ich kann auch nicht "betreten veboten" auf die tür schreiben, dahinter eine selbstschussanlage aufbauen...

da hast schon recht das geht natürlich nicht aber ich denke kein briefträger , rauchfangkehrer, stromableser etc würde über einen 2 meter hohen zaun klettern nur weil er beim eingangstor ned rein kann . jene die diese 2 meter hürde trotzdem überwinden haben (meiner meinung) nach kriminelle beweggründe sei es ob sie aus dem garten was entwenden wollen oder ins haus einbrechen wollen. solche leute tun mir aber nicht leid wenns dann gebissen werden. der hund kann nun mal einen einbrecher nicht fesseln und die polizei rufen.
 
da hast schon recht das geht natürlich nicht aber ich denke kein briefträger , rauchfangkehrer, stromableser etc würde über einen 2 meter hohen zaun klettern nur weil er beim eingangstor ned rein kann . jene die diese 2 meter hürde trotzdem überwinden haben (meiner meinung) nach kriminelle beweggründe sei es ob sie aus dem garten was entwenden wollen oder ins haus einbrechen wollen. solche leute tun mir aber nicht leid wenns dann gebissen werden. der hund kann nun mal einen einbrecher nicht fesseln und die polizei rufen.

wenns'd pech mit dem richter hast, wirst du auch verurteilt, wenn ein einbrecher von deinem hund gebissen wird. schon vorgekommen....genauso, wie du den einbrecher ja nicht erschiessen darfst, wenn er über den zaun klettert. :mrgreen:
 
wenns'd pech mit dem richter hast, wirst du auch verurteilt, wenn ein einbrecher von deinem hund gebissen wird. schon vorgekommen....genauso, wie du den einbrecher ja nicht erschiessen darfst, wenn er über den zaun klettert. :mrgreen:

ja hab auch schon von solchen skandalurteilen gehört da kann ich nur den kopf darüber schütteln. da wird der täter zum opfer und das opfer zum täter gemacht.

schießen (von erschießen ganz zu schweigen) wäre wohl in den meisten fällen eine notwehrüberschreitung aber ich seh auch ned tatenlos zu wenn einer mein haus leerräumt, klar wenns mehrere sind und einer mir seine kanone an den schädl hält muß ich wohl tatenlos zusehen aber wenn ich eine realistische möglichkeit sehe mich zu wehren bzw den einbrecher zu überwältigen dann nehme ich die chance wahr. (hatte schon mal die situation das wer im haus war der da so gar nicht hingehörte)
 
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was man in diesem speziellen fall hinterfragen muss:

1) der hund hat schon einmal ein kind verletzt
2) der hund war nicht bei der gemeinde gemeldet und hatte auch keinen sachkundenachweis, der seit der novelle verlangt wird.
3) warum, um himmels willen, geht man mit seinem hund auf einen kinderspielplatz???
4) warum hatte der hund keinen beisskorb oben?
5) und warum hält ein 74 jähriger mann einen hund, der durchschnittlich 55 kg hat???

... aber keine befriedigende Antwort. Ein drastisches Urteil mit abschreckender Wirkung wäre angebracht.


hier haben alle beteiligten menschen versagt:

langsam, langsam...... der Opa und der Kleine, die können ganz sicher nichts dafür.

Um nicht falsch verstanden zu werden ...... nicht gegen Herrln (und Frauerln), die ihren Pudel, Dackel oder Mischling ordnungsgemäß gesichert spazieren führen (und auf das Sackerl nicht vergessen:mrgreen:).

Aber es sind wirklich nicht nur Einzelfälle:

2. September 2009:Eine Dreijährige wird im Bezirk Lilienfeld von einem Pitbull schwer verletzt.

13. November 2009: Ein einjähriges Mädchen wird im Bezirk Horn von einem Rottweiler tödlich verletzt.

2. August 2010: Ein Collie (bereits mehrfach auffällig) fügt in Kramsach einem Siebenjährigen schwerste Bissverletzungen zu.
 
...langsam, langsam...... der Opa und der Kleine, die können ganz sicher nichts dafür..

Natürlich waren Opa und Kind damit nicht gemeint. Sorry, wenn das so rüber gekommen ist!



...
Um nicht falsch verstanden zu werden ...... nicht gegen Herrln (und Frauerln), die ihren Pudel, Dackel oder Mischling ordnungsgemäß gesichert spazieren führen (und auf das Sackerl nicht vergessen:mrgreen:).
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damit ich dich nicht falsch verstehe...:mrgreen:...ich nehme an, auch nichts gegen Herrln (und Frauerln), die ihre Rottweiler, Staffordshire Terrier, Bullterrier, etc. ordnungsgemäss gesichert spazieren führen (und auf das sackerl nicht vergessen)..:cool:

und zu den Einzelfällen:

du hast die Huskies vergessen zu erwähnen, die ein Kind getötet haben, und den Collie, der ein Kind angefallen hat,(doch, den hast erwähnt) aja, und die 3 Berner Sennen Hunde, die ein Kind angefallen haben, und, und, und...

ach ja, der tragische todesfall in horn.....wenn man diesen Fall etwas näher beleuchtet und mit den "richtigen" leuten redet, wird man verwundert sein, erfahren zu müssen, dass nicht der Rottweiler, sondern der Schäferhund das Kind auf dem Gewissen hat.

das ist das Ziel einseitiger Berichterstattung, dass man den Leuten falsche Tatsachen vormogelt....
es verkauft sich halt besser, wenn zu lesen ist "Rottweiler zerfleischt Kind", als wenn steht "Berner Sennen Hunde zwicken Kind"...:roll:
 
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