Rettungsgasse

Nein, Strafe für Befahren des Pannenstreifens. Das ist nicht erlaubt, auch wenn die ASFINAG das nicht weiß.


der pannenstreifen darf nur befahren werden bei einem beginnenden stau. also einige kilometer neben dem stau auf dem pannenstreifen herfahren, auch wenn die kolonnen nur langsam rollen, is nicht erlaubt.

sobald sich die kolonne wieder in bewegung setzt, ist der pannenstreifen auch schon wieder zu verlassen. is jo net soooo schwer zu behirnen, oder???

ich denk mal eher, daß der beschwerdeführer lässig am pennenstreifen am stau vorbeifahren wollte, die polizei hat ihn angezeigt und jetzt macht er auf opfer der rettungsgasse.
 
erläuterungen zur rettungsgassse von der asfinag. irgendwo under FaQ.

nachdem die die besitzer der autobahn sind, können sie das auch bestimmen, angeblich ;)
 
erläuterungen zur rettungsgassse von der asfinag. irgendwo under FaQ.

nachdem die die besitzer der autobahn sind, können sie das auch bestimmen, angeblich ;)

Sag ich ja - die kennen die StVO nicht ;)
Meines Wissens zieht das Gesetz vor deren "AGB".
 
Ich find es gut wenn jemand bei so einem Wirrwarr jetzt einen Eispruch macht. Sollen doch die möchtgern Politiker endlich munter werden und das Chaos im Gesetztesdjungel bereinigen.:lol:
 
erläuterungen zur rettungsgassse von der asfinag. irgendwo under FaQ.

nachdem die die besitzer der autobahn sind, können sie das auch bestimmen, angeblich ;)

dort steht glaub ich auch auf den pannenstreifen ausweichen und net befahren, das ist schon ein unterschied. wenn eben die kolonne mit z.b. 10 oder 20 km/h rollt, dürfte man den pannenstreifen nicht mehr befahren. also wieder ein husch-pfusch gesetz, wo es mehr fragen als klarheiten gibt......
 
erläuterungen zur rettungsgassse von der asfinag. irgendwo under FaQ.

nachdem die die besitzer der autobahn sind, können sie das auch bestimmen, angeblich

Muss man da jetzt neben der Führerscheinprüfung eine extra Prüfung ablegen bei der ASFINAG?

nachdem die die besitzer der autobahn sind

Das halte ich für ein Gerücht.
Die ASFINAG hat seither das Fruchtgenussrecht an den im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücken und Anlagen des hochrangigen Bundesstraßennetzes
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss man da jetzt neben der Führerscheinprüfung eine extra Prüfung ablegen bei der ASFINAG?



Das halte ich für ein Gerücht.

i-dipferl-reiter......

also de facto besitzer, oder fruchtgenießer oder sunst was.....

streit ma jetzt seitenlang um die rechtliche seite der rettungsgasse herum???
 
also de facto besitzer, oder fruchtgenießer oder sunst was.....

Fruchtgenießer nur deswegen, weil die Erhaltung des höherrangigen Verkehrsnetzes aus den Mauteinnahmen erfolgt. De facto ist die ASFINAG ein Unternehmen, das im Auftrag der Republik die Autobahnen betreibt. Ein Unternehmen und keine Behörde, daher kann sie weder Gesetze noch Verordnungen erlassen.

Und noch salopper gesagt ...... die ASFINAG ist ein Pool, wo der Bund Schulden auslagert.
 
Zuletzt bearbeitet:
stimmt. im § 46 ist zwar der absatz 6 neu dazugekommen, wo die rettunggasse rechtlich verankert ist, dort steht aber nichts vom befahren des pannenstreifens.

mein fehler :oops:

aus meiner sicht hätte der § 46, Abs. 4 dann eben auch geändert werden müssen.......

schon blöd, wenn der gesetzgeber immer nur die hälfte macht :haha:
 
aus meiner sicht hätte der § 46, Abs. 4 dann eben auch geändert werden müssen.......

Die ASFINAG hätte nur richtig erklären müssen: Pannenstreifen muss frei bleiben, aber die Fahrspurbindung wird aufgehoben. Man kann aufgrund der geringen Geschwindigkeit im Stau den seitlichen Abstand verringern, wodurch in Summe eine Spur frei zu machen ist. Also auf der rechten Fahrspur ganz rechts fahren, auf der linken ganz links und auf allen anderen an den rechten Nachbarn heranfahren.
 
Also auf der rechten Fahrspur ganz rechts fahren, auf der linken ganz links und auf allen anderen an den rechten Nachbarn heranfahren.

Aus der Webseite des ÖAMTC:

Darf oder muss man den Pannenstreifen beim Ausweichen nach rechts mitbenützen? Ja, darf man, sofern es notwendig ist, eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Prinzipiell sollte man aber versuchen, den Pannenstreifen so weit wie möglich freizuhalten.

Hier liegt, glaube ich, das generelle Problem der Rettungsgasse. Es sind Entscheidungen zu treffen, die der persönlichen Einschätzung unterliegen.
 
... Hier liegt, glaube ich, das generelle Problem der Rettungsgasse. Es sind Entscheidungen zu treffen, die der persönlichen Einschätzung unterliegen.

Das ist doch kein Problem. Jeder muß für Einsatzfahrzeuge im Einsatz Platz machen, egal wo er sich befindet solange es praktisch möglich ist und der vermuteten Einsatzerfüllung hilft, auch wenn er andere Vorschriften der StVO übertritt (wie Befahren eines Gehsteigs, Einfahren in den Kreuzungsbereich bei Rot, Fahren gegen die Einbahn, Befahren von Wiesen, Begehen der Fahrbahn, ....)
 
Jeder muß für Einsatzfahrzeuge im Einsatz Platz machen, egal wo er sich befindet solange es praktisch möglich ist und der vermuteten Einsatzerfüllung hilft

Das einzige, dass der durchschnittliche Autofahrer darunter versteht, ist kräftig auf die Bremse treten. :haha:
 
Das ist doch kein Problem. Jeder muß für Einsatzfahrzeuge im Einsatz Platz machen ... auch wenn er andere Vorschriften der StVO übertritt ...

genau damit scheint aber ein PKW-Lenker nun doch ein gröberes Problem bekommen zu haben :fragezeichen:
 
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