Rot-Grün! Gut für Wien?

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Leckdiener,
dann sei froh über dein Häuschen. Du hast deinen Beitrag zur Zersiedelung geleistet. Bleib doch im Wald und nimm den Städtern als Pendler nicht die Parkplätze weg! Damit ihr draußen bleibt, müssen die Wiener für Parkpickerln bezahlen! Es sollte doch umgekehrt sein: Freies Parken für die Wohnbevölkerung, Gebühren für "Zugereiste", für Touristen spezielle Genehmigungen!

glücklicherweise habe ich einen firmeneigenen tiefgaragenplatz...
 
Für den firmeneigenen Garagenplatz zahlst du hoffentlich Steuern?
 
ja, da der parkplatz in einer gebührenpflichtigen zone liegt, werden die kosten dafür zur bemessungsgrundlage hinzugerechnet und versteuert.
funktioniert gleich wie mit einem firmenauto.
 
gibt eh schon bald nix mehr, wofür der Staat nicht die Hand aufhält
Das ist keine Sondersteuer für Tiefgaragenplätze, sondern das ergibt sich aus der Systematik der Einkommensteuer: Es soll nicht nur Geld, sondern jeder geldwerte Vorteil aus dem Dienstverhältnis Teil der Bemessungsgrundlage sein, sodass nicht die ESt-Pflicht dadurch umgangen werden kann, dass man dem Arbeitnehmer weniger bezahlt und ihm dafür eine Reihe von Vergünstigungen zukommen lässt.
Du würdest es doch auch nicht fair finden, wenn jemand der 2.000 Euro verdient, gleich viel Steuer zahlen müsste, wie jemand der 2.000 Euro verdient und zusätzlich noch eine Reihe von Vergünstigungen in Sachwerten bekommt.
 
und wir sind im Türkenthread - samt eanere 3er BMW ausse aus der Stadt und schon ist wieder Platz ... also wo liegt das Problem ?

Du stellst dich doch selbst bei jeder Gelegenheit ins rechte Lager, dafür brauchst du mich gar nicht. Fühlst du dich wohl im Kreis derer, die auf solche und ähnliche Aussagen mit "gefällt mir" reagieren?
 
Das ist keine Sondersteuer für Tiefgaragenplätze, sondern das ergibt sich aus der Systematik der Einkommensteuer ...

weiß ich eh, hab auch nix gesagt von einer "Tiefgaragenplatz-Sondersteuer".
Es ist halt nur interessant, wie der Staat sich beim Steuerzahler Y das Geld wieder zurückholt, welches der bei Steuerzahler X verliert. Im konkreten Fall: für das Unternehmen sind diese Parkplatzkosten sicher ein Abzugsposten, für den Dienstnehmer eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Oder andersrum: der Unternehmer ist bei dieser Sache der Gewinner, der Angestellte der Verlierer. Andererseits: er braucht dafür nicht Parkplatz suchen. In der heutigen Zeit sicher einiges wert :mrgreen:
 
für das Unternehmen sind diese Parkplatzkosten sicher ein Abzugsposten, für den Dienstnehmer eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage
Stimmt. Wird genau so behandelt, wie wenn Gehalt in Form von Geld ausgezahlt wird.
 
Am besten ein Firmenauto, das seinen Standplatz in einer firmeneigenen Garage hat.
 
Da frag ich mich jetzt aber, wie es steuerlich aussieht, wenn die Firma dem mit Privatauto fahrenden Mitarbeiter einen firmeneigenen Parkplatz zur Verfügung stellt. Ist das eigentlich nicht auch ein Sachbezug?
 
Fällt wohl unter geldwerter Vorteil. Wahrscheinlich auch ein privat genutztes Firmen-Kfz
 
Fällt wohl unter geldwerter Vorteil. Wahrscheinlich auch ein privat genutztes Firmen-Kfz

Letzteres auf alle Fälle, da kenne ich viele Leute, bei denen da so ist.

Aber ob die Benützung eines firmen-eigenen Parkplatzes mit dem Privat-PKW einen Sachbezug darstellt, das ist die interessante Frage.

Ähnliche Schmankerl gibt's ja z.B. auch bei der Zuzahlung eines Unternehmens zum durch Catering-Service bereitgestelltes Mittagessen für Mitarbeiter. Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer ist, daß dieses Essen tatsächlich in den Firmenräumlichkeiten eingenommen wird. Nimmt sich ein Arbeitnehmer das Essen mit nach Hause, wird er in diesem Moment steuerpflichtig. Irgendwie greift man sich auf den Kopf, oder?
 
ob die Benützung eines firmen-eigenen Parkplatzes mit dem Privat-PKW einen Sachbezug darstellt, das ist die interessante Frage.
Das ist doch das Thema hier.
"§ 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen." (Sachbezugswerteverordnung)


Die Voraussetzung für die Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer ist, daß dieses Essen tatsächlich in den Firmenräumlichkeiten eingenommen wird.
Die unklare Wirklichkeit macht die Anwendung klarer Gesetze manchmal kompliziert.
Der Gesetzgeber will, dass für das Mittagessen nicht gleich ein Sachbezug anfällt, aber es soll sich dann wirklich um ein Mittagessen handeln und nicht um Essen zum Mitnachhausenehmen für die ganze Familie.
 
Da frag ich mich jetzt aber, wie es steuerlich aussieht, wenn die Firma dem mit Privatauto fahrenden Mitarbeiter einen firmeneigenen Parkplatz zur Verfügung stellt. Ist das eigentlich nicht auch ein Sachbezug?

Die Firma könnte, so nehme ich zumindest an, das Auto auf einem Firmenparkplatz "beheimaten". Weiß übrigens nicht wie denn das mit dem Parkpickerl wäre, bei einem Firmenwagen. Kann eine Firma mit Firmensitz in der Pickerlzone für alle ihre Autos Parkpickerl "kaufen"? Die Kosten dafür wären doch in jedem Fall dem Fahrzeug zuzurechnen. Und der Benutzer des Firmenwagens bekommt für die private Nutzung einen Pauschalbetrag auf die Lohnsteuerbemessung angerechnet. Egal, welche Kosten für das Fahrzeug anfallen.

Ist aber nicht mein Problem, ich hatte nie einen Firmenwagen. Habe bei Kundenbesuchen oder sonstigen Dienstreisen immer km - Geld verrechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die unklare Wirklichkeit macht die Anwendung klarer Gesetze manchmal kompliziert.

Wenn beispielsweise die Firma mit einem Gastronomiebetrieb eine Übereinkunft hat, dass sie für das Mittagessen ihrer Dienstnehmer einen Betrag zuschießt.
 
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Die unklare Wirklichkeit macht die Anwendung klarer Gesetze manchmal kompliziert.
Der Gesetzgeber will, dass für das Mittagessen nicht gleich ein Sachbezug anfällt, aber es soll sich dann wirklich um ein Mittagessen handeln und nicht um Essen zum Mitnachhausenehmen für die ganze Familie.

Wenn es sich dabei aber konkret nur um das eine Essen handelt, welches für den Mittagstisch des DN gedacht gewesen wäre, dann kann man in diesem Fall ja kaum um "... für die ganze Familie" sprechen. Aus dem einen Essen wird ja nicht Essen für mehrere Personen, nur weil es nicht zu mittag, sondern erst abend gegessen wird, oder?
 
Du stellst dich doch selbst bei jeder Gelegenheit ins rechte Lager, dafür brauchst du mich gar nicht. Fühlst du dich wohl im Kreis derer, die auf solche und ähnliche Aussagen mit "gefällt mir" reagieren?

Das war bewusst so geschrieben - aber zum Sachlichen .. ich kenne NACHWEISLICH eine Bezirksrätin der Grünen die 2 KFZ in der Familie haben UND GEGEN (!) den Bau einer Volksgarage war und ist .. weil selbst haben wir ja private Garagenplätze ! Prinzipiell kommt mir vor als ob der Bau dieser für alle Anwohner zugänglichen Tiefgaragen sehr oft blockiert oder behindert werden - warum ?
 
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