Ja, es wird langsam zeit, massiv die besch* autofahrer anzeigen, die sich mangels polizei auffuehren wie die saeue! Bei rot ueber die ampel ist ja noch normal. Da wird angehupt, vogel gezeigt und rechts oder links vorbeigeprescht, wenn man bei gelb stehen bleibt. Je groesser der SUV, desto ruecksichtsloser wird gefahren (schmarotzer!).
ich bin einer von den "besch.", die pro jahr ca. 60.000 km beruflich unterwegs sind-bisher glücklicherweise unfallfrei.
dabei kommen einem aber leider auch immer wieder zeitgenossen unter bei denen man meinen könnte, dass sie nur im auto sitzen um möglichst viel zeit zu vernichten oder den 1 preis als verkehrshindernis gewinnen möchten.
damit meine ich nicht jene, die korrekterweise bei gelb nicht maer in die kreuzung einfahren, sondern zb. die kandidaten, die schon beim ersten grünblinken in die eisen steigen. oder 110 kmh 2 spur autobahn, oder, oder, oder...
da kanns schon mal vorkommen, dass einem der faden reisst!
übrigens: ich fahre keinen suv, in der freizeit bin ich gerne mit dem motorrad unterwegs, wenn die platzverhältnisse ausreichen fahre ich auch, erlaubter weise, an einer stehenden kolonne vorbei. alledings nicht rückspiegelverstellend und auf mein recht pochend, dafür ist mir meine mühle zu schade.
ebenso fahre ich in der freizeit mit dem fahrrad, allerdings dort wo kein oder kaum strassenverkehr herrscht. ein fahrrad ist in der heutigen zeit ein sport-oder freizeitgerät und kein alltägliches fortbewegungsmittel.
die kamikazeradler, die in der hauptverkehrszeit durch die grossstadt fetzen, jegliche verkehrsregeln ignorieren und die bösen autofahrer beschimpfen werden das natürlich anders sehen!
besonders der irre, der mich auf einer leicht abschüssigen strasse unbedingt rechts überholen wollte, obwohl ich schon lange rechts geblinkt hatte und zum abbiegen langsamer wurde. zum dank dafür, dass ich ihn nicht übersehen habe, hat er mir eine feine delle in die beifahrertür getreten. personenbeschreibung: lange federn, sandalen, wallende gewänder. mangels kennzeichen leider nicht wegen sachbeschädigung belangbar.