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Gast
(Gelöschter Account)
Nebbich ist der Zins nicht die Wohnung.eine nebbiche Substandardwohnung
Wie hier eine 62 m2 Wohnung Nähe U-Bahn zur Miniwohnung und die Gegend zur trostlosen Pampas heruntergeredet wird ist schon lustig.
Auch ist diesmal der Aufschrei jener Rechtsexperten unterblieben, die das Wohnrecht im kleinen Finger haben. Die Kategorie C ist nicht Substandard. Abgesehen davon, dass die Wohnung vermutlich längst nicht mehr Kategorie C sondern A ist.
Neid kann nicht vorliegen, denn Neid muss man sich erarbeiten, was aber bei Herrn Pilz nicht zutrifft. Seine Wohnung ist nicht erarbeitet sondern ererbt.Der Neid is scho a Hund!
Und damit er unter lauter Sackbauers im Gemeindebau nicht den Kaisermühlenblues bekommt tröstet ihn die Tatsache hinweg, dass er einen Nebbich für seine Wohnung zahlt, weil geizig sind ja nur die anderen.