Das ist das Resultat der ewigen politisch-korrekten Gleichmacherei. Wenn er eine Schreibschwäche oder wirklich eine Legasthenie hat, dann hat er die eben. Es besteht kein Grund, die Benotung dann unter Berücksichtigung seiner Behinderung zu schönen.
Hat i.e. die gleiche Qualität, wenn jemand gehbehindert ist und deshalb bei einem Wettbewerb nur die halbe Strecke laufen muss wie die anderen, um gegen diese zu gewinnen.
Wenn man Schulnoten einem Wettkampf gleichsetzt, bei dem es um objektive Spitzenleistung geht stimmt das. Aber selbst wenn du ein Feind der Gleichmacherei bist, schneidest du dich in unserem derzeitigen Schulsystem mit diesem Konzept ins eigene Fleisch. Ein Legastheniker hat bestimmte Auffassungsprobleme und kann manches nicht leisten. Das kann sich darin äußern, dass er nicht flüssig lesen kann oder die Rechtschreibung nicht erlernen und beherrschen
kann.
In unserem Schulsystem hätte das also den Effekt, dass ein rechtschreibbehindertes Mathematikgenie keinen Schulabschluss schaffen kann, weil die Rechtschreibschwäche ihm die Chance auf Perfektion seiner übrigen, vielleicht überdurchschnittlich ausgeprägten Fähigkeiten verbaut. Das ist dann wahre Gleichmacherei - nur die, die in allen Fächern mittelmäßig sind, kommen durch und werden gefördert. Solche mit speziellen Stärken und Schwächen fallen durch den Rost.
Ich betrachte die Schulnoten als Nachweis, ob ein Schüler in einem Schuljahr eine Leistun erbracht hat, die ihn zum Aufstieg in die nächste befähigt, das heißt, ob er eine gute Prognose hat, auch die Folgeklasse zu bewältigen. Eine Teilleistungsschwäche berechtigt begründet daher, mangelnde Leistung in eben diesem Teil nicht zu bewerten, wenn die Gesamtleistung diesen Mangel kompensieren kann.
Im Zeitalter von Rechtschreibprüfprogrammen wäre außerdem eine verbaute Zukunft wegen Rechtschreibfehlern abstrus. Eher würde ich darüber nachdenken, welchen Status Orthografie insgesamt hat und ob sie nicht generell an Bedeutung verlieren sollte.
Fair ist es immer nur, gleiches mit gleichem zu vergleichen ... und daher ggf. eine eigene Wertung (A/B/C/...) für Integrationsschüler einzuführen. Das hält den Wettbewerb und die Motivation auf beiden Seiten (Behinderte und nicht Behinderte) m.M.n. aufrecht und ermöglicht eine - relativ - objektive Beurteilung der tatsächlich erbrachten Leistung.
Gleiches gleich und ungleiches ungleich - so lautet der Gleichheitsgrundsatz vollständig. Man darf also ungleiche Voraussetzungen nicht außer Acht lassen.