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Und ganz grundsätzlich mal: bei den Vergewaltigern und Kinderschändern vermisse ich die unbedingte "Schwanz-ab" Strafe.
Was schneidest du VergewaltigerInnen ab?
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Und ganz grundsätzlich mal: bei den Vergewaltigern und Kinderschändern vermisse ich die unbedingte "Schwanz-ab" Strafe.
Üble Nachrede
§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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Was schneidest du VergewaltigerInnen ab?
beide arme und die zunge?
aber laßt das jetzt bitte nicht ewald stadler und h.c. strache hören!
- Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs (das sollten sich die anschauen, die gern mal ankündigen in der Öffentlichkeit Sex zu haben und Zuschauer einladen)
Werbung für Unzucht mit Tieren
Jupp siehst du richtig!seh ich das richtig: werbung für unzucht mit tieren, bewegte bilder von ebensolchen in action und draußen rudelpoppen ist verboten, aber der sex als solcher mit tieren selbst nicht? oder fällt das dann unter tierquälerei
Sagt mal Leute wie verhält sich das mit einem Studio, eigentlich denkt man da wenig nach, aber wenn ich gerade Z.B im studio bin (Razzia)oder grad aus dem studio rauskomme und irgendwo ein freund der executive steht, kann mir der offiziell was anhaben - ihr wisst ja, polizei findet womöglich immer einen Grund wenn sie was von dir wollen - weil das Studio bittet eigentlich offiziell sex und keine begleitung.
macht man sich nicht trotzdem strafbar, wenn man, auch ohne dies auszusprechen, einer Frau Geld für Sex gibt, die keine Berechtigung, bzw. Genehmigung hat, Prostitution auszuüben?
Schon der Prostituierten kann strafrechtlich nichts passieren, sie kann "nur" das jeweilige Landesgesetz (zB Wiener Prostituiertengesetz) übertreten und die Strafdrohung ist da sehr gering (Geldstrafen).
Das gilt aber nur für SW, die in Ö. einem Erwerb nachgehen dürfen. Andere sind von Abschiebung und Einreiseverbot bedroht. (Schwarzarbeit). Und den in Ö. legal lebenden kann auch noch das Finanzamt empfindlich mit Steuernachforderungen auf die Zehen treten. (theoretisch).
In der Praxis beschränkt sich meiner Meinung nach die Exekutive in Wien darauf, rumänische und bulgarische Prostituierte aufzuspüren und abzuschieben (Um den von dort aus agierenden zahlreichen Schleppern das Geschäft zu vermiesen) und den Straßenstrich zu stören (Auf Weisung des Rathauses).