Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

Üble Nachrede

§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

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Das wäre ein guter Beitrag gewesen im Thread "ein film für grubert und seine freunde" ... dort gabs von hüben und drüben jede Menge untergriffiger Zitate:mauer:
 
beide arme und die zunge?

aber laßt das jetzt bitte nicht ewald stadler und h.c. strache hören!

:shock:

ne is nicht soo gefährlich !! nur wenn du die falsche Staatsbürgerschaft hast!!

übrigens heute hatte es in Istambul 40° celsius!!!!
 
Sagt mal Leute wie verhält sich das mit einem Studio, eigentlich denkt man da wenig nach, aber wenn ich gerade Z.B im studio bin (Razzia)oder grad aus dem studio rauskomme und irgendwo ein freund der executive steht, kann mir der offiziell was anhaben - ihr wisst ja, polizei findet womöglich immer einen Grund wenn sie was von dir wollen - weil das Studio bittet eigentlich offiziell sex und keine begleitung.
 
Na Bumm hab ich da eine frage gestellt wo sich keiner auskennt *tztztz*:mrgreen: :) :D :cool:
 
Ich denke allerdings das mit der sexuellen handlung in der Öffentglichkeit ist in Deutschland etwas anders geregelt.
 
  • Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs (das sollten sich die anschauen, die gern mal ankündigen in der Öffentlichkeit Sex zu haben und Zuschauer „einladen“)
    Werbung für Unzucht mit Tieren

seh ich das richtig: werbung für unzucht mit tieren, bewegte bilder von ebensolchen in action und draußen rudelpoppen ist verboten, aber der sex als solcher mit tieren selbst nicht? oder fällt das dann unter tierquälerei
 
seh ich das richtig: werbung für unzucht mit tieren, bewegte bilder von ebensolchen in action und draußen rudelpoppen ist verboten, aber der sex als solcher mit tieren selbst nicht? oder fällt das dann unter tierquälerei
Jupp siehst du richtig!
Solange es nicht unter Tierquälerei fällt ist es in Österreich erlaubt.
 
Sagt mal Leute wie verhält sich das mit einem Studio, eigentlich denkt man da wenig nach, aber wenn ich gerade Z.B im studio bin (Razzia)oder grad aus dem studio rauskomme und irgendwo ein freund der executive steht, kann mir der offiziell was anhaben - ihr wisst ja, polizei findet womöglich immer einen Grund wenn sie was von dir wollen - weil das Studio bittet eigentlich offiziell sex und keine begleitung.

Ich denke eher, es verhält sich andersrum - musst aber je nach Studio sehen. Aber ein Studio, das offiziell Sex anbietet, meldet die Mädels meistens auch an, d.h. sie haben einen Deckel, und es läuft offiziell ab. M.E. besser.

Für mich bleibt jetzt noch die Frage:
Wie ist das jetzt mit den Escorts?

Ok, die Vermittlung von Sex ist illegal, aber es pudert doch sowieso jede/r. Ist jetzt diese sexuelle Handlung strafbar?? Ist mir immer noch ein bisl unklar, auch Unterschied zwischen Gesetzestext und Praxis.
Wäre für weitere Aufklärung sehr dankbar
 
ein escort service,vermittelt nur eine begleitung (kein sex),alles andere ist eine privatsache zwischen dem kunden und der begleitdame.
als betreiber,befindest dich sowieso immer mit einem bein im gefängnis,
aber wie heisst es so schön,wo kein kläger,kein richter.
 
ja, die offiziellen Umgehungsformeln kenne ich auch.
Was ich wissen will ist: macht man sich nicht trotzdem strafbar, wenn man, auch ohne dies auszusprechen, einer Frau Geld für Sex gibt, die keine Berechtigung, bzw. Genehmigung hat, Prostitution auszuüben?
Gibt es Fälle, wo Freier dafür belangt wurden?
 
macht man sich nicht trotzdem strafbar, wenn man, auch ohne dies auszusprechen, einer Frau Geld für Sex gibt, die keine Berechtigung, bzw. Genehmigung hat, Prostitution auszuüben?

ein interessanter Gedanke!
aber gibst DU nicht auch deiner Freundin Geld (natürlich nicht exakt für Sex) um sich schöne Dinge zu kaufen??
Wer kann Dir verbieten einem Escort etwas zu kaufen oder zu finazieren??
ist aber immer eine Auslegungssache !
 
Nein, du machst dich nicht strafbar.

Betrachtet man die (maximal) 3 beteiligten bei Bezahlsex so hat nur einer ein wirkliches rechtliches Problem, der Vermittler (Escortbetreiber, Zuhälter, Studiobesitzerm...). Dieser kann wegen Zuhälterei, Grenzüberschreitenden Prosituiertenhandel und ähnlichen Delikten ernsthaft belangt werden. Schon der Prostituierten kann strafrechtlich nichts passieren, sie kann "nur" das jeweilige Landesgesetz (zB Wiener Prostituiertengesetz) übertreten und die Strafdrohung ist da sehr gering (Geldstrafen).

Dem Freier kann an sich gar nix passieren. Jedenfalls würde ich im Zweifelsfall das Alter der Dame überprüfen (ist sie unter 18 kannst du SEHR große Probleme bekommen). Weiters ist Prostitution sittenwidrig, d.h. du hast (egal ob es eine legale oder illegale Prostituierte ist) keinerlei Ansprüche auf eine Leistung nach Zahlung. Nimmt sie das Geld und verweigert auch nur das Händeschütteln hast du Pech gehabt, auch eine Prostituierte darf nach Bezahlung nicht zu Sex gezwungen werden.
 
Vielen Dank für die Klarstellung, DerDa!

He, die Fußnote bei Deinem PostIn stimmt gar nicht!
Sonst müsste er so lauten:

Die FreierIn kann nicht belangt werden usw
 
Leute, das sind schlimme sachen die Ihr da Schreibt, in Zukunft sollte ich mir vor jedem Schnackseln ein Gesetzbuch zur Hand nehmen.!,quasi als Nachschlagwerk ob ich eh alles richtig mache!!!:shock:
 
Schon der Prostituierten kann strafrechtlich nichts passieren, sie kann "nur" das jeweilige Landesgesetz (zB Wiener Prostituiertengesetz) übertreten und die Strafdrohung ist da sehr gering (Geldstrafen).


Das gilt aber nur für SW, die in Ö. einem Erwerb nachgehen dürfen. Andere sind von Abschiebung und Einreiseverbot bedroht. (Schwarzarbeit). Und den in Ö. legal lebenden kann auch noch das Finanzamt empfindlich mit Steuernachforderungen auf die Zehen treten. (theoretisch).

In der Praxis beschränkt sich meiner Meinung nach die Exekutive in Wien darauf, rumänische und bulgarische Prostituierte aufzuspüren und abzuschieben (Um den von dort aus agierenden zahlreichen Schleppern das Geschäft zu vermiesen) und den Straßenstrich zu stören (Auf Weisung des Rathauses).
 
Wie ist das eigentlich mit den Ungarinnen die zuhaus wohnen und in Österreich arbeiten?
Das gleiche gilt natürlich auch für Slowakinen.
 
Das gilt aber nur für SW, die in Ö. einem Erwerb nachgehen dürfen. Andere sind von Abschiebung und Einreiseverbot bedroht. (Schwarzarbeit). Und den in Ö. legal lebenden kann auch noch das Finanzamt empfindlich mit Steuernachforderungen auf die Zehen treten. (theoretisch).

In der Praxis beschränkt sich meiner Meinung nach die Exekutive in Wien darauf, rumänische und bulgarische Prostituierte aufzuspüren und abzuschieben (Um den von dort aus agierenden zahlreichen Schleppern das Geschäft zu vermiesen) und den Straßenstrich zu stören (Auf Weisung des Rathauses).

Wie gesagt, strafrechtlich kann ihnen nichts passieren. Ist man ohne legalen Aufenthaltstitel im Lande haben auch Verwaltungsübertretungen (z.B. nach dem Prostituiertengesetz) unangenehme Folgen. Allerdings eben nicht die Prostitution an sich.

Die Praxis hast du vermutlich recht treffend beschrieben.

Und 18,5 cm - was ist deine konkrete Frage? Mit "und was ist mit?" kann ich wenig anfangen...
 
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