Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

Vielen Dank für die Klarstellung, DerDa!

He, die Fußnote bei Deinem PostIn stimmt gar nicht!
Sonst müsste er so lauten:

Die FreierIn kann nicht belangt werden usw

Jo mei, manchmal bin ich nachlässig. Außerdem handelt es sich doch in der Regel um FreiER und ZuhältER, daher ist hier die männliche Form wohl passender.
 
In der Praxis beschränkt sich meiner Meinung nach die Exekutive in Wien darauf, rumänische und bulgarische Prostituierte aufzuspüren und abzuschieben

Ich hoffe doch sehr, dass sich das nach dem EU-Beitritt dieser beiden Länder ändern wird. Denn alle anderen Prostituierten aus den neuen EU-Staaten dürfen ja angeblich als Selbstständige diesem Gewerbe nachgehen, soferne sie nicht "gehandelt" (§ 217 a StGB) wurden. Das muss dann für Rumänien und Bulgarien auch gelten!
 
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren (Hier wird es schwammig. Sex mit jemanden unter 16 ist legal (siehe oben), allerdings gibt es noch die sittliche Gefährdung. Sprich man kann in Probleme bekommen wenn man Sex mit jemanden zwischen 14 und 16 hat. Diese Regel wurde meines Wissens nach als Nachfolgeregel für den "Antischwulen" Paragraph 209 eingeführt und soll demnach eine Möglichkeit bieten Schwule unter 16 zu diskriminieren, unter dem Deckmäntelchen einer allgemeinen Schutzregel. Aufzupassen ist vor allem wenn die Eltern des/der unter 16 jährigen etwas gegen das Verhältnis haben. Außerdem darf man einer Person unter 18 nichts zahlen für Sex.)

.



Hallo, vielleicht kann mir jemand noch kurz eine Frage zu obigem Paragrafen erklären.

Wenn ich und meine Freundin (beide erwachsen) eine 14 Jährige kennenlernen und es ergibt sich mehr könnte es dann rechtliche Probleme geben z.B. weil das den Eltern nicht so gefällt, bzw. wird dann irgendwie unterschieden wenn

a. wir einen Dreier machen
b. meine Freundin mit ihr sex hat und ich schaue zu
c. ich mit ihr sex habe und meine Freundin schaut zu
d. meine Freundin und ich sex haben und die 14 Jährige schaut zu?

Das ist jetzt rein Hypothetisch und ohne konkreten Anlass. Hätte mich einfach nur mal interessiert.

Vielen Dank
 
mir ist das erklären dieser verunglückten bestimmung zu blöd, sucht euch daher bitte jemand, der das sechtzehnte lebensjahr bereits vollendet hat. ;)
 
mir ist das erklären dieser verunglückten bestimmung zu blöd, sucht euch daher bitte jemand, der das sechtzehnte lebensjahr bereits vollendet hat. ;)

War auch nur eine theoretische Frage - aus dem Alter wo uns eine 14 Jährige interessiern könnte sind wir schon ne ganze Weile raus...

danke trotzdem
 
War auch nur eine theoretische Frage - aus dem Alter wo uns eine 14 Jährige interessiern könnte sind wir schon ne ganze Weile raus...

alles klar, wenn es aber wichtig für euch gewesen wäre, hätte ich es euch shcon erklärt. ;)
 
Na dann erklär mal MATTEO, vielleicht interessierts mal wem in 2 monaten ???

:daumen: :mrgreen: :)
 
alles klar, wenn es aber wichtig für euch gewesen wäre, hätte ich es euch shcon erklärt. ;)

.... vor ca. 10 Jahren wärs (fast mal sehr) wichtig gewesen - aber inzwischen liegen (*) die Objekte der Begierden auch in einer anderen Altersklasse :roll:




* hihi was für ein Wortspiel
 
Ja erschreckend, langsam gefallen einem die Mütter von 14jährigen Kindern, naja -12 jährigen Kindern ;)
 
ich blick da jetzt net ganz durch
wie is das mit den jugendlichen?

wie alt muss SIE sein das ICH straffrei darf?
bin 20 jahre alt
danke

mfg
ruffy :D
 
Wenn keine Ausnahme zutrifft dann 14. Wenn du ganz sicher gehen willst dann 18, dann kann auch nix schief gehen wennst mal ein paar Fotos machst oder ein bisschen was dafür zahlst :)
 
hallo!!
ich hab da eine frage?!?
will in nächster zeit einen puff aufmachen!
hab schon ein lokal dafür....
ich werde die zimmer für die mädels vermieten...wie muss ich soetwas anmelden....natürlich soll alles legal sein

mfg
 
unter 01-4000 anrufen oder bei der MA nachfragen. Die haben alles was du brauchst. Aber red dich mit den anderen Strizis noch zusammen, sonst wilderst du vielleicht unwissentlich in einem fremden Revier und dann ist einmal deine Bude abgebrannt !

Das mit den § ist eine feine Sache. Sollte wir zwar alle inhaltliche wissen, aber so manche wahrscheinlich nicht.

Ich würde da speziell aufs "Giftlerinnen aufreissen" auf der Mariahilferstr. und im Stuwerviertel aufmerksam machen. Das muss nicht sein...
 
Hab grad den Thread durchgelesen. Interessant.:daumen:

Eine Frage drängt sich mir aber zusätzlich auf. (rein hypothetisch, theoretisch, wie gehabt)

Warum um alles in der Welt verbietet der Gesetzgeber Sex mit Verwandten?
Das mag früher wichtig gewesen sein als die Gefahr von durch Inzest ohne Verhütung geborenen behinderten Kindern durchaus gegeben war, aber heute...?

Was hindert z.B. einen erwachsenen Mann daran, seine ebenfalls erwachsene Schwester zu :poppen: ?
(Vorausgesetzt natürlich dies passiert ohne Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses oder jeglichen Zwang und ohne Verletzung der anderen Bestimmungen)

Hat da jemand zusätzliche Informationen? Wird wohl wieder so ein "Verstoß gegen die guten Sitten" sein...jaja.

mit erotischem Gruß
*Strebsamer*
 
2 "theorien":

1.) die sittliche "verwerflichkeit" ,- es "gehört sich nicht" so etwas zu tun. (moralische vorstellungen d. gesellschaft)

2.) gefahr genetisch-bedingter missbildungen im rahmen einer etwaigen schwangerschaft.

lg :)
 
Ich bin für die freie Liebe. Wer will soll miteinadner ficken und blasen und spritzen können. Da brauch ma kein Gesetz
 
weil er deine mutter und deine schwestern kennt. :mrgreen:

HE! Der war jetzt nicht nett :nono: :hau: :nono:

Hätt ich Schwestern würd ich sie auf Dich hetzen mit Gebrüll! (oder besser doch nicht, mir schwant böses... :poppen: :anspritzen: )

Zugegeben, lustig is es ja schon, also Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
 
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