Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

so nun gibt es keine ausreden mehr
"das hab ich nicht gewußt" zählt nich
 
Ein Bekannter von mir wurde in den letzten Tagen in einer Tiefgarage Nähe Stuwerviertel von der Polizei kontrolliert.
Er hatte eine Dame ohne Kontrollkarte dabei.
Es wurden seine Daten aufgenommen und ihm eine Verwaltungsstrafe wegen Förderungen der illegalen Prostitution angekündigt.
Ist man als Freier da wirklich strafbar und wo ist diese Förderung der illegalen Prostitution geregelt?
Vielleicht kenn sich ja jemand damit aus oder es ist ihm schon mal passiert
 
Hallo,
vielen Dank für den aufschlußreichen Text, war sicher ne Menge Arbeit...
Alles schön verständlich aber wie schauts mit S/M-Beziehungen aus?
Da ist meistens eine mehr oder weniger schwere Körperverletzung dabei und das ist ja ein Offizialdelikt und das muß von der Polizei verfolgt werden auch wenn keiner der Beteiligten Anzeige erstattet.

Weiß jemand vielleicht ob und wie das geregelt ist?
 
Danke für die umfangreiche Aufklärung zur Gesetzeslage in Österreich!
 
tja und wenn man sich diese punkte auch noch merken würden dann wär es super. egal wie das gesetz ist es heisst ja nacher immer "sie hat es ja herausgefordert"

ich finde dass die bedeutungen, zu den einzelnen vergehen, viel zu wenig eingeprägt sind in den köpfen der menschen. :((((
 

nein, das strafgesetz hilft hier nur weiter, wenn er mit der hure im auto in dem öffentlichen parkhaus geschlechtsverkehr ausübt - erregung öffentlichen ärgernisses.

die rechtliche lage in A findet man in diesem link.

http://www.sophie.or.at/faqs/recht/2007/09/05/fasdf/

dann einfach bei google.at nachschlagen: man kommt u.a. auf dieses gesetz:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i4500000.htm

dort findet man auch die möglichen strafen.

in D ist die kontrollkarte (bockschein) abgeschafft.
 
nein, das strafgesetz hilft hier nur weiter, wenn er mit der hure im auto in dem öffentlichen parkhaus geschlechtsverkehr ausübt - erregung öffentlichen ärgernisses.
Du hast mich nicht verstanden:
Ich wollte ausdrücken, daß der Polizist ihn nur einschüchtern wollte, weil er ihn nicht juristisch belangen konnte.
 
Du hast mich nicht verstanden:
Ich wollte ausdrücken, daß der Polizist ihn nur einschüchtern wollte, weil er ihn nicht juristisch belangen konnte.

Du hast mich nicht verstanden. natürlich konnte ihn der plizist juristisch belangen, aber nicht übers stragesetzbuch sondern über das von mir verlinkte gestz.
 
Vielleicht klappt's ja beim zweiten Versuch (mit Lesehilfe):
Ein Bekannter von mir wurde in den letzten Tagen in einer Tiefgarage Nähe Stuwerviertel von der Polizei kontrolliert.
Er hatte eine Dame ohne Kontrollkarte dabei.
Es wurden seine Daten aufgenommen und ihm eine Verwaltungsstrafe wegen Förderungen der illegalen Prostitution angekündigt.
Ist man als Freier da wirklich strafbar und wo ist diese Förderung der illegalen Prostitution geregelt?
Sein "Freund und Helfer" wollte ihn einschüchtern.

Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
 
Lieber DerDa

Also erstmal recht herzlichen Dank für diese detaillierte Info. Auch ich habe mich schon desöfteren gefragt, wie die rechtliche Situation aussieht, aber wie so viele bin ich bis jetzt noch nicht dazu kommen, mich im StGB darüber zu erkundigen (liegt wohl daran, dass es noch keine akute Situation gab, in der ich das wissen musste).

Nichtsdestotrotz bin ich froh, informiert worden zu sein.

LG,

Rene
 
ich bin neu hier u finde diesen beitrag echt gut, denn ich wüsste nicht wie ich so an all diese information kommen würde, u es hat mich immer schon interessiet wie es mit den altersbegrenzungen aussieht, du hast dir da echt viel mühe gegeben u arbeit gemacht in diesem sinne danke, gut gemacht.
 
Guten Abend liebe forum user!

Bin eher der Typ was pasiv mit ließT nur ich habe dieses mal eine Frage!

Also .. ich selbst bin 18.. keine Bange..

Aber ich hab mit meinem Bruder letzten über Sex, geschlechts verkehr gesprochen

und erfragTe mich ob es eigentlich erlaubT wäre... wenn er 17 mit seiner 14 Jährigen Freundin schlafen würde.. also legal?!


Liebe Grüße...

und danke im voraus ;)
 
und erfragTe mich ob es eigentlich erlaubT wäre... wenn er 17 mit seiner 14 Jährigen Freundin schlafen würde.. also legal?!

gehe einfach auf seite 1 des threads, da findest du im 1. beitrag eine antwort auf deine frage
 
bin zwar meines wissens noch nie in einer illegalen situation diesbezüglich gewesen aber ist mal interessant die rechtliche lage zu lesen.....danke für die tolle arbeit
 
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