Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

Beitrag !

hab mich noch nie wirklich mit thema beschäftig, trotzdem interesannt zu lesen und zu wissen!

lg : o-oe-li
 
Ich weiss nicht ob das irgendwo steht,... hab es zumindest nicht gelesen auf seite 1

Wenn nun ein Mädl ausschaut wie (mindestens) 18, in wirklichkeit aber weit aus jünger ist.
(Dies ist ja eigentlich keine seltenheit mehr!)
Und sie sagt einem das sie 18 ist und dabei lügt.
Wäre man jetzt strafbar wenn das dann rauskommt und man sagt dazu, das sie gelogen hat?
Ob es jemandn geglaubt wird, is halt die frage...
Aber schützt dabei die unwissenheit ein wenig?

Hab mir darüber mal gedanken gemacht... keine ahnung warum :D
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Nach der Veröffentlichung eines Gesetzes „kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei“ (§ 2 ABGB)
 
Ich weiss nicht ob das irgendwo steht,... hab es zumindest nicht gelesen auf seite 1

Wenn nun ein Mädl ausschaut wie (mindestens) 18, in wirklichkeit aber weit aus jünger ist.
(Dies ist ja eigentlich keine seltenheit mehr!)
Und sie sagt einem das sie 18 ist und dabei lügt.
Wäre man jetzt strafbar wenn das dann rauskommt und man sagt dazu, das sie gelogen hat?
Ob es jemandn geglaubt wird, is halt die frage...
Aber schützt dabei die unwissenheit ein wenig?

Hab mir darüber mal gedanken gemacht... keine ahnung warum :D

Naja, wenn sie sagt sie is 18 und ausschaut wie 18 wird sie ned jünger sein als 14 und mit 14 is sie ja ohnehin vögelfrei :mrgreen:
 
also dieser beitrag is für mich nun doch etwas merkwürdig......sollte man dies alles denn ned eh normalerweise wissen???? oder hab ich wieder mal was verpaßt.....
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Nach der Veröffentlichung eines Gesetzes „kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei“ (§ 2 ABGB)
Das Gesetz ist ihm ja bekannt, er setzt eine Handlung in gutem Glauben diesem genüge zu tun. Das ist a bisserl was anderes. Es gibt Gesetze die Zumutbarkeit abhängig sind, wenn es dir nicht oder kaum möglich ist zu erkennen, dass du ein Gesetz verletzt, gehst du straffrei aus. Ein Beispiel: Die Kassierin verrechnet für den Monatseinkauf € 274,- und vergisst aber die Tomaten, eigentlich hätte dein Korb 276,- ausgemacht. Dir ist nicht zuzumuten, dass du den Unterschied merkst. Verrechnet sie aber nur € 74,-, machst du dich strafbar, wenn du diese bezahlst und gehst, weil du merken müsstest das da was nicht stimmen kann.

Wie es in dem Fall hier liegt weiß ich nicht, doch wie Mike ja schon bemerkt hat ist die Grenze ohnehin 14 außer einer Person ist nicht zuzumuten die Tragweite der Handlung zu erkennen dann 16. Glaub auch wenn ein Autoritätsverhältnis besteht und 18 nur im kommerziellen Bereich...
 
Ich hab da auch eine Frage: wenn wir hier unsere eigenen Schwanz-, Muschi-, Pornoaufnahmen veröffentlichen, ist das strafrechtlich relevant?
 
Ich hab da auch eine Frage: wenn wir hier unsere eigenen Schwanz-, Muschi-, Pornoaufnahmen veröffentlichen, ist das strafrechtlich relevant?

Strafrechtlich nur, wenn ihr minderjährig seid oder verbotene Szenen zeigt (zB. Sex mit Minderjährigen oder Tieren). Urheberrechtlich nur, wenn ihr nicht die Fotografen seid.
Bei normalen Pornofotos, die ihr selbst von euch angefertigt habt, liegt das Urheberrecht allein bei euch. Damit könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt - zumindest hier im Forum.
 
Der Fakecheck kann übrigens auch verlangt werden, wenn die Vermutung des Missbrauchs von Fotos auch ohne Gesicht vorliegt.

Auch wenn es auf uns ned zutrifft, alleine weils von uns keine bilder gibt, erst recht keine missbrauchten, aber mich würde des nun mal interressieren wie dieses verlangen des fakecheck aussieht?

Iss nur reine neugier und vielleicht zum verständnis aller.

Edit:

Ich mein halt wie dann des fakechekbild aussehen muss, denn ich stelle es mir schwer vor vom "normalem" fakecheckbild immer den missbrauch abzusehen, sprich vom gesicht wo man drunter den zettel hat dann auch auf den körper zu schließen oder so.
 
Das Gesetz ist ihm ja bekannt, er setzt eine Handlung in gutem Glauben diesem genüge zu tun. Das ist a bisserl was anderes.

Ja, eh. Der Unterschied zwischen Rechts- und Tatsachenirrtum, letzterer kann durchaus beachtlich sein (ersterer nur in Ausnahmefällen).

Der Straftatbestand der Unzucht mit Minderjährigen setzt aber auch immer voraus, dass das Alter vom Vorsatz umfasst ist. Im übrigen liegt das Schutzalter bei 14, bzw mit Abstrichen nunmehr bei 16 -- aber nicht 18, außer bei Prostitution.

Egal: wenn sie entsprechend "reif" ausschaut, und auf Nachfrage glaubhaft versichert schon min. 16 zu sein, und dir das vor Gericht auch geglaubt wird, ist das Verhalten nicht strafbar. Ausweis kontrollieren muss niemand.
 
Strafrechtlich nur, wenn ihr minderjährig seid oder verbotene Szenen zeigt (zB. Sex mit Minderjährigen oder Tieren).

Ah, Sex mit Tieren ist verboten? Ist mir neu.

Bei normalen Pornofotos, die ihr selbst von euch angefertigt habt, liegt das Urheberrecht allein bei euch. Damit könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt - zumindest hier im Forum.

Das Pornographiegesetzt kennt da schon noch ein paar Einschränkungen, aber die betreffen meist nur die kommerzielle Verbreitung.
 
Genau, § 220a StGB:

Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Bloße Abbildungen derartiger "Unzuchtshandlungen" wird aber nicht unter "gutheißen" oder "auffordern" zu subsumieren sein. Meines Wissens gab es noch nie eine Verurteilung nach 220a oder seiner Vorläuferbestimmung § 220 aus dem Titel der "Werbung für Unzucht mit Tieren". (Bis 1997 war ja auch die Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts verboten.)
 
Ist in Österreich auch nicht verboten solange der Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt ist, nur die Werbung dafür ist verboten!

I pack´s net - Sodomie ist in Österreich nicht verboten, Prostitution jedoch teilweise (Vorarlberg) schon noch. :mauer:
 
Wenn ich also behaupte: Nachtlicht ist ein Idiot, dann kann ich nicht bestraft werden weil:



Oder? :mrgreen:

Es ist nicht immer klar, wer in Österreich wegen übler Nachrede bestraft wird. Ich erinnere mich an einen etwas länger zurück liegenden Fall. Bruno Kreisky hat Günter Nenning als Wurstel bezeichnet. Das Profil hat diese Aussage zitiert. Bruno Kreisky, der sie getätigt hat, hat geklagt und den Prozess gewonnen: Profil ist wegen übler Nachrede verurteilt worden.
 
kurz gesagt ich darf mit einer 14 jährigen sex haben solange die eltern mich nicht darennen.
 
kurz gesagt ich darf mit einer 14 jährigen sex haben solange die eltern mich nicht darennen.

du kannst auch mit ihr sex haben wenn dich die Eltern darennen,
du darfst da nur ned vor Gericht nachweisen lassen dasst ihre Unreife vorsätzlich ausgenutzt hast.
 
I pack´s net - Sodomie ist in Österreich nicht verboten, Prostitution jedoch teilweise (Vorarlberg) schon noch. :mauer:

Is sie doch gar nicht, wie man mir erzählt hat - du musst nur ein amtlich genehmigtes Bordell finden. Das kann doch ned so schwer sein, odrrr... ;)
 
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