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Gast
(Gelöschter Account)
Mal DANKE sage, für die Mühe - echt super Beitrag!
LG
Reinhard
LG
Reinhard
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Ich weiss nicht ob das irgendwo steht,... hab es zumindest nicht gelesen auf seite 1
Wenn nun ein Mädl ausschaut wie (mindestens) 18, in wirklichkeit aber weit aus jünger ist.
(Dies ist ja eigentlich keine seltenheit mehr!)
Und sie sagt einem das sie 18 ist und dabei lügt.
Wäre man jetzt strafbar wenn das dann rauskommt und man sagt dazu, das sie gelogen hat?
Ob es jemandn geglaubt wird, is halt die frage...
Aber schützt dabei die unwissenheit ein wenig?
Hab mir darüber mal gedanken gemacht... keine ahnung warum
Das Gesetz ist ihm ja bekannt, er setzt eine Handlung in gutem Glauben diesem genüge zu tun. Das ist a bisserl was anderes. Es gibt Gesetze die Zumutbarkeit abhängig sind, wenn es dir nicht oder kaum möglich ist zu erkennen, dass du ein Gesetz verletzt, gehst du straffrei aus. Ein Beispiel: Die Kassierin verrechnet für den Monatseinkauf 274,- und vergisst aber die Tomaten, eigentlich hätte dein Korb 276,- ausgemacht. Dir ist nicht zuzumuten, dass du den Unterschied merkst. Verrechnet sie aber nur 74,-, machst du dich strafbar, wenn du diese bezahlst und gehst, weil du merken müsstest das da was nicht stimmen kann.Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Nach der Veröffentlichung eines Gesetzes kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei (§ 2 ABGB)
Ich hab da auch eine Frage: wenn wir hier unsere eigenen Schwanz-, Muschi-, Pornoaufnahmen veröffentlichen, ist das strafrechtlich relevant?
Und wenn ein Gesicht drauf zu erkennen ist, muss vorher für jedes Gesicht der Fakecheck erbracht werden.Damit könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt - zumindest hier im Forum.
Der Fakecheck kann übrigens auch verlangt werden, wenn die Vermutung des Missbrauchs von Fotos auch ohne Gesicht vorliegt.
Das Gesetz ist ihm ja bekannt, er setzt eine Handlung in gutem Glauben diesem genüge zu tun. Das ist a bisserl was anderes.
Strafrechtlich nur, wenn ihr minderjährig seid oder verbotene Szenen zeigt (zB. Sex mit Minderjährigen oder Tieren).
Bei normalen Pornofotos, die ihr selbst von euch angefertigt habt, liegt das Urheberrecht allein bei euch. Damit könnt ihr tun und lassen, was ihr wollt - zumindest hier im Forum.
Ah, Sex mit Tieren ist verboten? Ist mir neu.
Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Ist in Österreich auch nicht verboten solange der Tatbestand der Tierquälerei nicht erfüllt ist, nur die Werbung dafür ist verboten!
Wenn ich also behaupte: Nachtlicht ist ein Idiot, dann kann ich nicht bestraft werden weil:
Oder?
kurz gesagt ich darf mit einer 14 jährigen sex haben solange die eltern mich nicht darennen.
I pack´s net - Sodomie ist in Österreich nicht verboten, Prostitution jedoch teilweise (Vorarlberg) schon noch.