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Gast
(Gelöschter Account)
Ich danke für diese wirklich aufschlußreiche PDF-Datei! Ganz super!
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Ich habe gelesen, dass ein Deutscher in Tirol verhaftet wurde, weil er Pornos mit einer 13-jährigen gedreht hat - sie machte freiwillig mit. Während der Drehs hatte die Kleine dann Geburtstag und als er verhaftet wurde war sie bereits 14.
Frage: Hätter er die Filme erst jetzt gedreht - also als sie schon 14 war - wäre das auch verboten oder schon zulässig ? Und was wäre, wenn er der bereits 14-jährigen nur andere Pornos vorgespielt hätte ? Ist das auch verboten ?
sorry wo möglich habe ich es übersehen aber wie ist es per gesetzlich geregelt was pornografie ist ???
zb. ein kind 15 j.sitzt am stein am fkk strand und man sieht penis und hoden
oder mit gespreizten beinen ein mädchen wie ist da die rechtssprechung
sorry wo möglich habe ich es übersehen aber wie ist es per gesetzlich geregelt was pornografie ist ?
"tragen somit den Charakter der Unzüchtigkeit, wenn sie keine gedanklichen Inhalte vermitteln, keine literarische Aussage enthalten, sondern - durch Schilderung von Geschlechtsakten - sinnfällig nur sexuelle Reize auslösen sollen und gegen das allgemeine Schamgefühl und Sittlichkeitsgefühl gröblich verstoßen. Die Unzüchtigkeit solcher Schriften ist (jedenfalls dann) anzunehmen, wenn geschlechtliche Betätigungen oder Vorhaben, die auf solche unmittelbar hinweisen, in krasser und abstoßender Weise beschrieben werden.
-Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handling
Ankündigung zur Herbeiführung unzüchtigen Verkehrs
Werbung für Unzucht mit Tieren
§ 220a. Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist, sofern er nicht als Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Und § 188 StGB Herabwürdigung religiöser LehrenAngeklagt ist sie aber, wohlgemerkt, wegen § 283:
Zu beachten sind auch die gesetzlichen Bestimmungen der Länder. Zum Beispiel Tiroler Landes-Polizeigesetz:Ihr sucht die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches?
§ 11 (1) Es ist verboten, den öffentlichen Anstand zu verletzen.
(2) Als Verletzung des öffentlichen Anstandes gilt jedes Verhalten, das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit darstellt.
Zitat:
StGB § 207a Abs. (3) Wer sich eine pornographische Darstellung einer mündigen minderjährigen Person (Abs. 4 Z 3 und 4) verschafft oder eine solche besitzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen.
Also:
Minderjährig bedeutet unter 18 - jedoch mündig bedeutet über 14
Also zwischen 14 und 18.
Wenn man in einem Chat (z.B.) eine über 14 bis unter 18-jährige auffordert ein Video von sich zu machen, in dem sie sich selbst befriedigt - also ein Porno-Video - und sie tut es tatsächlich und schickt es einem per mail - so ist der oben im Zitat angeführte Tatbestand doch verwirklicht oder ?? .............
......wer sich verschafft und besitzt !!!!!!!!
Ich hatte vor einigen Wochen eine Unterhaltung mit einer 17-Jährigen Prostituierten auf der Mariahilfer Straße. Sie meinte, dass sie nicht illegal unterwegs ist. Ich sagte ihr, ab 14 ist der Sex erlaubt, egal wie alt beide Personen sind, der Bezahlsex ist aber erst ab 18 erlaubt. Sie sagte dann, zwischen 16-18 darf sie auch arbeiten, wenn der Erziehungsberechtigte dies erlaubt, und das tut ihre Mutter.
Also mir ist das nicht bekannt und was Ähnliches habe ich in den Sex-Gesetzen nicht gefunden. Was meinen die Rechtskenner dazu?
Eltern können generell Verbotenes ned erlauben.. . ., wenn der Erziehungsberechtigte dies erlaubt, und das tut ihre Mutter.