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Natürlich ist Prostitution unter 18 nicht erlaubt, Zustimmung der Eltern hin oder her. Strafbar macht sich die Prostituierte nach dem StGB aber nicht, nur der Freier, und nur dann wenn er weiß oder wissen müsste, dass sie noch nicht 18 ist; § 207b Abs. 3 StGB. Ausweis muss er sich keinen zeigen lassen.