Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

hier passt gott sei dank meine frage dazu;

wenn ich am abend fortgehe in ein lokal, das erst ab 18 erlaubt ist udn ich mal ein nettes mädchen kennenlerne und mit ihr einen one night habe, dann ist eh alles in ordnung ;)

aber was wenn ich am nächsten tag herausfinde, dass das mädchen erst 14 od 15 jahre alt ist?
wenn ich in ein lokal ab 18 hineingehe, dann nimmt ja jeder an, das jeder andere mind 18 jahre alt sein muss

1. bin ich dann strafbar?
2. ist der lokalbesitzer strafbar?
3. ist das mädchen strafbar?
3.1 ist sie strafbar, wenn einen gefälschten ausweis hat?
 
wenn ich am abend fortgehe in ein lokal, das erst ab 18 erlaubt ist...
Wenn es eines von diesen Lokalen ab 18 ist, also Rotlicht, dann ja in jeder Hinsicht. Prostitution unter 18 ist verboten.

Wenn es eine normale Disco ist oder sonstwas, ist es völlig wurscht. Lies den Thread und Du wirst wissen, daß vögeln zwischen Mann und Frau grundsätzlich ab 14 erlaubt ist - egal welcher Altersunterschied aber ausgenommen die Sonderfälle, auf die im Thread mehrfach eingegangen wird. Das mit "unter 18" entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, wir sind ja nicht in Amerika.
 
eine 14 jährige ist doch noch ein kind
wie kann das gesetz sowas zulassen
und das in österreich?
mussten wir uns da an irgendwen anpassen?

Das Schutzalter ist in Europa von Land zu Land unterschiedlich, z.B. Niederlande 16 Jahre, Tschechien 15 Jahre. Wir haben uns an niemanden anpassen müssen.

Witzigerweise ist das Schutzalter im Vatikanstaat in ganz Europa am niedrigsten: 12 Jahre.
 
Wenn es eines von diesen Lokalen ab 18 ist, also Rotlicht, dann ja in jeder Hinsicht. Prostitution unter 18 ist verboten.

Das ist zwar richtig. Andererseits muss sich der (zumindest bedingte) Vorsatz darauf beziehen, dass die Prostituierte minderjährig war. Ausweis muss man sich keinen zeigen lassen.
 
... aber was wenn ich am nächsten tag herausfinde, dass das mädchen erst 14 od 15 jahre alt ist?

Dann ist's eh schon zu spät :) Macht aber, ganz ernsthaft, auch nix.

1. bin ich dann strafbar?

In der Regel nicht, nein.

2. ist der lokalbesitzer strafbar?

Nicht strafrechtlich.

3. ist das mädchen strafbar?

Nein.

3.1 ist sie strafbar, wenn einen gefälschten ausweis hat?

Ja, aber nur deswegen.
 
[hier gekürzt, Lokal "für Erwachsene" (was immer das heißen mag, Rotlicht?), Bube trifft Mädel, Mädel ist 14, er glaubt sie ist 18, sie schnackseln, am nächsten Tag altersmäßige Demaskierung, es stellen sich gewisse Fragen, vor allem folgende:]

1. bin ich dann strafbar? [schnipp-schnapp!]

Gerichtlich strafbar m.E. nur, wenn Du folgenden Tatbestand erfüllst (§ 207b Abs. 1 StGB, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen): 1. das Mädchen muss unter 16 gewesen sein "und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug", "die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln". 2. Du musst unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie deiner altersbedingten Überlegenheit an ihr "eine geschlechtliche Handlung" vorgenommen haben (dazu reicht auch schon weniger als ein Beischlaf). 3. Du muss den bedingten Vorsatz auf Erfüllung von 1. und 2. gehabt haben, also beides ernsthaft für möglich gehalten haben und trotzdem mit ihr in die Hapf'n gestiegen sein. Dafür kannst dann ein Jahr oder 360 Tagessätze bekommen.
Grindig wird's, wenn du sie bezahlt haben solltest, und sie unter 18 war. Dann hättest du das Tatbild von § 207b Abs. 3 StGB erfüllt (qualifizierte Form des "sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen") und kannst drei Jahre dafür ausfassen (wiederum gilt: bedingter Vorsatz muss dir nachgewiesen werden, Überzeugung von Alter über 18 würde den Vorsatz ausschließen, schaut die junge Dame aber objektiv sehr jung aus, wird man dir das möglicherweise nicht glauben).
 
.....wobei dann immer noch die Aufsichtspflicht der Eltern zu klären wäre. :shock:
 
Wenn es eine normale Disco ist oder sonstwas, ist es völlig wurscht. Lies den Thread und Du wirst wissen, daß vögeln zwischen Mann und Frau grundsätzlich ab 14 erlaubt ist - egal welcher Altersunterschied aber ausgenommen die Sonderfälle, auf die im Thread mehrfach eingegangen wird. Das mit "unter 18" entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage, wir sind ja nicht in Amerika.

meine eine ganz normale disco.
aber dennoch finde ich das gesetz bei dieser lage irgendwie sinnlos.
was wenn das mädchen sich erwachsen anzieht und auch so redet?
wieso soll ich jemanden in einen lokal ab 18(disco) fragen wiealt man ist um herauszufinden ob ich strafbar wäre, falls ich mit ihr schlafe?
nicht umsonst ist das lokal ab 18!
der lokalbesitzer bezw die leute beim eingang sollten doch die haftung übernehmen,da sie sie auch reinlassen obwohl das verboten ist...
 
@tom: Nochmals. In Österreich darfst schon 14-Jährige ficken, also macht dir keine Sorgen wegen noch nicht 18 oder sonst was!
 
@tom: Nochmals. In Österreich darfst schon 14-Jährige ficken, also macht dir keine Sorgen wegen noch nicht 18 oder sonst was!

Und das steht einfach so unkommentiert hier?

:shock:

DAS ist genau genommen nur dann richtig, wenn die Altersspanne nicht allzu hoch ist! Aber einer Altersspanne, die über 5 Jahre liegt, ist es nicht mehr sicher! Hierzu kommt die individuelle Reife der Jugendlichen ins Spiel. Sollte dies nicht ausreichend sein, solltest die Finger davon lassen. Bei einer Anzeige wegen Verführung einer Minderjährigen bzw. schlimmstenfalls Vergewaltigung (muss ja nicht unbedingt Gewalt im Spiel sein) hast dann nimma so gute Aussichten auf Erfolg. :kopfab:

Also ich wäre SEHR VORSICHTIG mit dieser Aussage... abgesehen davon, dass ich mich frage, was man mit solch jungem Gemüse überhaupt anfängt...
 
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Mit diesem Alter beginnt die Mündigkeit (§ 74 Absatz 1 StGB). In Hinsicht auf Sexualität bedeutet das, dass prinzipiell alle Formen des sexuellen Kontaktes, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt sind, solange beide das 14. Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, eine der beteiligten Personen ist aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug, „die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“ und der Täter nützt diese mangelnde Reife sowie seine altersbedingte Überlegenheit aus (§ 207b Absatz 1). In diesem Fall stünden sexuelle Handlungen mit dieser Person unter Strafe, solange sie das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat. In jedem Fall sind sexuelle Handlungen, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, jedoch dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 4 Jahre beträgt und die jüngere Person nicht jünger als 12 Jahre alt ist (§ 207 Absatz 4). Geschlechtsverkehr ist dann nicht strafbar, wenn die jüngere Person mindestens 13 Jahre alt und der Partner nicht mehr als 3 Jahre älter ist (Alterstoleranzklausel in § 206 Absatz 4). Für Prostitution liegt das Schutzalter bei 18 Jahren, das heißt, der Freier eines oder einer Prostituierten unter 18 Jahre macht sich strafbar (§ 207b Absatz 3).

Hab ich vom Gogolores in einem anderen Thread.
 
Von uns auch ein dickes Lob zu Deinem Artikel...So kann sich wirklich jeder über alles informieren :daumen:
Aber: Auf der anderen Seite denken wir, daß jeder, der sich auch nur im entferntesten mit sexuellen praktiken beschäftigt, die wie im Auszug des StgB erläutert strafbar sind, kann einfach nicht ganz sauber ticken!!!
Der gesunde Menschenverstand eines jeden sollte doch Alarm schlagen bei Dingen wie sexuellen Handlungen an Kindern, Tieren, Verwandten...bei sexuellen Handlungen unter Anwendung von Gewalt und Sex in der Öffentlichkeit... wobei letzteres noch irgendwie vertretbar wäre, solange keine Kinder betroffen sind!
Ich verachte Menschen die gegen das Gesetz verstossen bezüglich dieser perversen sexuellen Praktiken und würde mich sofort als freiwilligen Schwanz-Ab-Henker zur verfügung stellen wenn das nicht auch strafbar wäre :mad:
Ich habe schonmal das schlimme Erlebnis machen müssen, mit einem jungen Mädchen zu reden, welches in der Familie von der halben Verwandschaft vergewaltigt wurde....DAS WAR FÜRCHTERLICH anzuhören!!! Ich könnte vor Wut und Mitgefühl für das süsse Mädi heuln wenn ich dran denke!!!!!!! Das sind richtige lebendige Menschen!!! Mit Gefühlen, Wünschen und Träumen!!!! Jedem der sich in meiner Reichweite befindet und sich dessen schuldig macht, sei gesagt, daß ICH NICHT wegschauen, sondern angreifen werde!!! und zwar mit allen mir(legal) zur Verfügung stehenden Mitteln :daumen: :mad: :daumen:
Amen :mrgreen:

( :winke: Natalie ich bin stolz auf Dich, Du schaffst alles was Du möchtest Süsse :winke: )
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von uns auch ein dickes Lob zu Deinem Artikel...So kann sich wirklich jeder über alles informieren :daumen:
Aber: Auf der anderen Seite denken wir, daß jeder, der sich auch nur im entferntesten mit sexuellen praktiken beschäftigt, die wie im Auszug des StgB erläutert strafbar sind, kann einfach nicht ganz sauber ticken!!! [schnipp-schnapp!]
  1. Es gibt meines Wissens keine "sexuellen praktiken" mehr (wie einst z.B. gleichgeschlechtlichen Analverkehr unter Männern, früher vulgo auch "Sodomie" genannt), die das Strafrecht generell verpönen würde, nur Regelungen über Alter, Schutzwürdigkeit und Konsensualität.
  2. Jede Form von unkonsensualem, insbesondere aber gewaltsam vollzogenem Sex ist Scheiße und strafbar, wurscht ob an Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen.
  3. Bei Kindern (= unter Vierzehn) stellt das Gesetz die unwiderlegliche Vermutung auf, dass sie mangels Reife oder wegen gegebener Abhängigkeiten nie wirksam in sexuelle Handlungen einwilligen können.
  4. Das war ein sehr emotionales Statement, es läuft aber leicht am Thema vorbei. :confused:
 
( :winke: Natalie ich bin stolz auf Dich, Du schaffst alles was Du möchtest Süsse :winke: )
Woher weisst du was ich möchte?

Aber zur Klarstellung, mit einer unter 18 Jahren würde ich nicht einmal auf einen Kaffee gehen. Abgesehen davon, dass die sich für mich ohnehin kaum interessieren werden.

Also unterstelle mir nichts, wenn ich in Antwort auf einen Artikel eins weiter oben den dazugehörigen Gesetzestext kommentarlos anfüge.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
......jeder, der sich auch nur im entferntesten mit sexuellen praktiken beschäftigt, die wie im Auszug des StgB erläutert strafbar sind, kann einfach nicht ganz sauber ticken!!!
Der gesunde Menschenverstand eines jeden sollte doch Alarm schlagen bei Dingen wie sexuellen Handlungen an Kindern, Tieren, Verwandten...bei sexuellen Handlungen unter Anwendung von Gewalt und Sex in der Öffentlichkeit... wobei letzteres noch irgendwie vertretbar wäre, solange keine Kinder betroffen sind!
Ich verachte Menschen die gegen das Gesetz verstossen bezüglich dieser perversen sexuellen Praktiken und würde mich sofort als freiwilligen Schwanz-Ab-Henker zur verfügung stellen wenn das nicht auch strafbar wäre ........
ist ja wirklich gruselig zu lesen, da sind ja die taliban noch waisenknaben dagegen, die können sich wenigstens bei steinigungen, handabhacken und ähnlichen noch auf koran/scharia berufen, während du blindwütig amok läufst und mit schwanzabhacken bestrafen willst, was der gesetzgeber durchaus erlaubt.
sexuelle handlungen aller art an und mit tieren sind nicht verboten, soweit sie nicht als tierquälerei gelten (schmerzen, verletzungen)
sexuelle handlungen zwischen verwandten sind nicht generell verboten. verboten ist lediglich der vaginale geschlechtsverkehr zwischen verwandten in auf- oder absteigender linie sowie zwischen geschwistern. das heisst, bruder und schwester dürfen ohne weiteres heavy petting, französisch beiderseits usw. betreiben und wenn sohn oder tochter über 18j sind, sind alle sexuelle praktiken zwischen mutter und sohn oder vater und tochter erlaubt, ausser vaginaler geschlechtsverkehr. bei unter 18j würde es sich um sexuellen missbrauch von schutzbefohlenen handeln.
sexuelle handlungen mit kindern (heisst unter 14j): ein 13j kind darf den beischlaf mit einem nicht mehr als 3j älteren partner ausüben, ohne dass dieser besraft wird. ist das kind mindestens 12jdarf ein max. 4j älerer partner mit dem kind alle arten von geschlechtlichen handlungen ausführen, ausser geschlechtsverkehr.
bezieht sich alles auf die gesetzeslage in österreich.
würde ich einen selbsternannten schwanzabhenker erwischen, gäbe es für mich nur eine , rübe runter.
 
Woher weisst du was ich möchte?

Also nichts für Ungut Mister Saturn, ich weiss zwar nicht wie jemand der so Männlich wie Du wirkt, zu dem Namen Natalie kommt, aber die Natalie, die ich meine bist Du sicher nicht. Denn DIE ist ein psychisches Wrack wohl bis ans Ende ihres Lebens! Daher auch meine SCHEISS WUT! Mein Statement war absolut allgemein verfasst und hatte nicht den geringsten Bezug zu Deinem Text...also vielleicht war auch alles ein Missverständnis :)
@ Michelangelo: Deine ironischen Äusserungen kannst Du Dir sparen...wenn ich mich mit allem Elend der Welt beschäftigen sollte, hätte ich ja viel zu tun! Ich habe mich nunmal mit diesem kleinen Mädchen sehr oft unterhalten und ihr versucht zu helfen und wieder Freude am Leben zu haben. Du hast keine Ahnung was dieses Kind erleiden musste! Hast Du Kinder Michelangelo? Hast Du eine Tochter? Denk mal drüber nach! Ich habe ein eine Tochter und bei Gott (!!!) gehört jeder der für seine sexuelle Befriedigung ein Kind missbraucht hart bestraft! Vielleicht sollte ich um alle Missverständnisse auszuschliessen, erwähnen, daß ich da an erwachsene Menschen denke und nicht an das, was Kinder untereinander an Doktorspielchen veranstalten. Ich dachte, das wäre klar...
Falls Mutti meint ihrem Sohn zum Abitur nen leckeren Blowjob schenken zu müssen, solls mir auch recht sein...aber sexuelle Handlungen an Tieren? Ich bitte Dich...ist grundsätzlich Tierquälerei! Meine Meinung...Punkt
Ich wollte niemandem auf die Füsse treten und vielleicht habe ich mich ein bischen zu allgemein ausgedrückt bezüglich meines Henker-Jobs....bitte bitte bitte mit Zucker oben drauf entschuldigt meinen Fehler...aber ich denke jeder hat verstanden, daß meine Verachtung derer gilt, die sich an Kindern und Tieren vergehen...würd mich echt wundern, wenn ich mit dieser Meinung allein dastehe...
@Mike-Tanja: Du hast natürlich recht...habe mich in der Auswahl meiner Ausdrücke und Bezeichnungen ein wenig vertan...das lag wohl an den emotionalen Hintergrund... Danke für die Richtigstellung....war vollkommen in Ordnung :))
Und das es am Thema vorbei schliddert....nunja ;)) Denkst man kann ein Auge zudrücken? :daumen:
 
Und was ist wenn der Dackel lecken kommt? Immer noch Tierquälerei?

Da soll ich jetzt nicht wirklich ernsthaft was zu sagen oder? Aber bitte wenns schon kleinkariert werden soll, dann richtig!
Das wäre dann eine sexuelle Handlung vom Tier am Menschen und nicht umgekehrt....:roll: :lehrer:
 
ein Missverständnis :)
Ja tatsächlich. Aber auf wen hast du dich bezogen, wenn du schreibst " zu deinem Artikel" ich habe es halt auf mich bezogen, weil du direkt unter mir gepostet hast und sonst keine Bezugsperson nanntest.

Ich hingegen habe die letzte Zeile deines Artikels zitiert, um zu zeigen, zu wem ich Stellung nehme. Dass ich saturn2 und nicht natalie bin ist und war mir auch beim Schreiben meines Antwortpostings klar
Ich grüsse dich und natalie.
.:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zurück
Oben