Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

Sehr viel mühe gemacht und interessant zu lesen. Da sieht man erst wieviel man nicht weiß!
Aber ich nehme doch mal an, das die Text doch kopiert worden sind, wäre doch logisch.
LG
 
Folgende Antwort bezieht sich auf eine inzwischen gelöschte Anfrage, ob Sex mit einer 16jährigen erlaubt sei.

Lies den Thread!
Mike könnte jetzt einfach sein Posting #72 wiederholen:
selbst wenn sie erst 14 wäre, wäre es legal!


Alternativ kannst Du in Wikipedia unter Schutzalter nachschlagen.


Satyros
 
Ich erkenne den Sinn der letzten zwei Beiträge nicht. Bitte um Erklärung.
 
sex in Österreich wird immer schwieriger im freien. Deswegen heisst es ja "i steh auf sex an verbotenen plätzen".
 
Du hast mich nicht verstanden. natürlich konnte ihn der plizist juristisch belangen, aber nicht übers stragesetzbuch sondern über das von mir verlinkte gestz.

Aha. Wenn Du dann noch im Wr. ProstitutionsG die Strafbestimmungen aufzählen könntest, die (potentielle) Freier betreffen? Sowohl bei der Anbahnung der Prost. als auch bei der Verletzung der Kontrollpflicht macht sich immer nur die Prostituieret schuldig.

Übrigens, zum Original Poster: Nette Übersicht, inhaltlich hat sich marginal ein bisschen was verändert, nämlich für die Altersgruppe zwischen 14 u. 16, aber nicht viel.
 
danke für die info, jetzt ist der sex im freien auch vom tisch...

Naja - zur Erregung eines öffentlichen Ärgernisses gehört auch die Öffentlichkeit. Also sollte man unterscheiden, ob man sich irgendwo auf einer abgelegenen Wiese, in der Au, im Wald, im eigenen Garten (wenn nicht einsehbar) vergnügt oder zB in einer Therme, im Kino, oder an einem anderen Ort wo man damit rechnen *muss*, dass auch andere Leute da sind.

Ich gebe zu, dass gerade der Gedanke, dabei erwischt zu werden, seinen eigenen Reiz hat - eben weil es "verboten" ist ;)
 
sagt mal, ist das alles, was "verboten" bzw. strafbar ist, nicht sowieso nicht mit dem gewissen vertretbar?
 
In der besten aller Welten, aber -- nein, ist es nicht. Unser Strafrecht spiegelt durchaus auch gewisse Werte und Moralvorstellungen wieder, wo ich mit dem "Gewissen" keine Probleme hätte.

Nehmen wir nur gewisse, einvernehmliche S/M Handlungen: von allen Beteiligten gewollt, mit dem Gewissen durchaus zu vereinbaren, und trotzdem potentiell strafbar (Körperverletzung, Einwilligung wegen "Sittenwidrigkeit" unbeachtlich.)
 
sagt mal, ist das alles, was "verboten" bzw. strafbar ist, nicht sowieso nicht mit dem gewissen vertretbar?

Das ist eine Frage des Standpunktes - in der Lobau des Abends eine nette Nummer zu schieben, hielte ich z.B. absolut für mit meinem Gewissen vereinbar, erlaubt ist es deswegen trotzdem nicht. :roll:
 
da hast recht - zu wissen - is immer gut...
...auch wenn ich aus dem alter schon draussen bin und für mich sowieso 18+ gilt
 
Ein Freund von mir, selbst 20, hat nun eine 16jährige Freundin. Sex legal?
 
Also, wenn Du Dir den ursprünglichen Beitrag durchliest, wirst Du sehen, dass da schon ein bisschen mehr dahintersteht. Dass die Pargraphen kopiert sind: ja klar. Überhaupt mal zu wissen, wo man das alles findet, und die Information dann auch aufzubereiten und zu verbreiten, das ist schon ein bisschen an Arbeit, die sich der OP gemacht hat.
 
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