Sex - Information über die rechtliche Lage in Österreich

:daumen: Also erstmal gratuliere ich dir für deine aufopfernde Zeit. Ich möchte mal fragen, wo ich den genauen Text für dieses hier finde?: "Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handling" - (sollte sich die Sex an besonderen Orten Fraktion mal genauer anschauen) Ich wäre dir sehr dankbar darüber
 
§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

(1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung
1. an ihr oder
2. vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, belästigt,

ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.

(3) Im Falle des Abs. 1 ist der Täter nur auf Antrag der belästigten Person zu verfolgen.

StGB, Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht & Kriminologie, Uni Salzburg
Wir Deutsche verbinden mit § 218 ff StGB natürlich die strafrechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch.

Die entsprechenden Bestimmungen im deutschen Strafgesetzbuch finden sich in verschiedenen Paragraphen. Absatz (1) 1. wäre in Deutschland wohl sexuelle Nötigung (§ 177 StGB), (1) 2. eine exhibitionistische Handlung (§ 177 StGB) und dem Absatz (2) entspricht in Deutschland § 183a StGB: Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Gruß Satyros
 
vielleicht habe ich es auch überlesen
aber es fehlt mir die SODOMIE bei den Straftaten.

Insbesondere deshalb, weil sich via Internet und auch des klassischen guten alten Handels offenbar eine Unmenge an Pornofilmen mit Tiersexinhalten verbreitet haben.

Unter Landerotik oder Farmerleben oder Sex am Bauernhof, Sodomie,
und wie sie alle so auf Deutsch heissen, gibt es in allen Sprachen Riesenangebote an DVD's und Videos.

Meine konkrete Frage:

ist der Handel oder der Besitz derartiger Produkte bei uns denn nicht strafbar?
wenn nein:
Hängt es damit zusammen, dass ein Tier immer noch eine "Sache" ist?
 
Meine konkrete Frage:

ist der Handel oder der Besitz derartiger Produkte bei uns denn nicht strafbar?
wenn nein:
Hängt es damit zusammen, dass ein Tier immer noch eine "Sache" ist?

so viel ich weiß, beides nicht strafbar. hab jetzt nur grad keine zeit, meine behauptung mit quellen zu untermauern. ;)
 
Ob es ein eigener Strafbestand ist weiß ich nicht, bin mir aber sicher, dass der eine oder andere Kompetente diese Frage beantworten wird.

Meine Meinung dazu:

Wenn jemand seinen Schwanz in eine tierische Vagina steckt, ist das Tierquälerei.

Wenn sich eine Frau einen tierischen Penis reinstecken lässt, wird mir schlecht....aber ob das verboten ist?
 
Strafrechtlich sollte in Österreich nur der §220a StGB Sodomie betreffen:

§ 220a Werbung für Unzucht mit Tieren

Wer in einem Druckwerk, in einem Laufbild oder sonst öffentlich zur Unzucht mit Tieren auffordert oder sie in einer Art gutheißt, die geeignet ist, solche Unzuchtshandlungen nahezulegen, ist, sofern er nicht als Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Das trifft meiner Meinung nach auch auf Internetforen zu, bin aber kein Jurist.
 
Meine konkrete Frage:

ist der Handel oder der Besitz derartiger Produkte bei uns denn nicht strafbar?
wenn nein:
Hängt es damit zusammen, dass ein Tier immer noch eine "Sache" ist?

Also in Österreich ist Sodomie definitiv nicht strafbar (solange sie nicht den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt), wohl aber wie von DerDa schon ausgeführt die Werbung (und unter Werbung fällt auch der Handel damit)

Die Strafen für den Handel mit Tierpornos dürften in Österreich aber sehr gering sein, zu mindestens wesentlich geringer als der damit zu erzielende Gewinn. :mrgreen:
Weil die meisten Sexshops (als nicht Beate Uhso oder Orion) haben ne beachtliche Latte von Tierpornos die nur von Zeit zu Zeit mal verschwinden (dann war wahrscheinlich grad wieder ne Kontrolle)

Wie die Sache in Deutschland geregelt ist weiß ich nicht.
Aber ich glaube dort ist Sodomie überhaupt verboten in Holland hingegen wiederum absolut Legal (wie so vieles).

PS: und weil die Rechtslage nicht so eindeutig ist werden bei uns auch alle Sodomie betreffenden Threads gelöscht - ausser es geht so wie in diesem inhaltlich nicht um Sodomie sondern nur die entsprechende Rechtslage.
 
sex mit tieren ist in deutschland nicht strafbar, sofern das tier nicht gequält wird, ihm keine schmerzen zugefügt werden, es nicht verletzt wird,von töten ganz zu schweigen. nehmen wir den klassischen fall, x-mal im film gesehen, frau lässt sich von hund ficken, ist erlaubt, dem hund fügt das sicher keine schmerzen zu. oder frau führt sich pferdepenis ein - kommt dem hengst wohl etwas eng vor, aber quälerei, nein, wenn dann wohlk eher für die frau umgekehrt ist es auch keine tierquälerei, weenn ein mann seinen penis in die vagina eines wiblichenm tieres einführt, sofern diese groß genug ist , also von grosser hunderasse an aufwärts. schaf, kuh, wo soll fas das tier geqält sein. wenn ein mann eine stute fickt, dann merkt die das doch garnicht, da sie ganz andere kaliber gewöhnt ist. was in deutsvchland verbotren ist, ist die verbreitung, und öffenliche aiusstellung von tierpornographie (genauso gewaltpornographie.) alles andere wie herstellung, besitz, erwerb usw, sind nur strafbar, wenn sie zum zwecke der verbreitung und veröffentlichung dienen sollen. d.h. , wenn meine frau an sowas spass hätte, sich vo9n unserem hund lecken oder ficken zu lassen, darf ich das filmen, solangeich den film nur zum zweck mache, mich zuhause daran aufzugeilen. oder ich könnte eine frau engagieren, die es vor meiner kamera mit einem hund treibt, einem hengst einen bläst, alles im grünen bereich. wenn ich denm film anderen schicke, ob tausch oder verlkauf, mache ich mich strafbar.
bei kinderpornographie sind zu recht bereits herstellung und besitz strafbar.
 
weenn ein mann seinen penis in die vagina eines wiblichenm tieres einführt, sofern diese groß genug ist , also von grosser hunderasse an aufwärts.
oh....ein hundeflüsterer :roll:

braucht man als "normal" denkender wirklich a gesetz dass verbietet, sex mit unmündigen zu haben???

und i erwähns gern noch einmal.... ein tier ist bei mir "unmündig", denn wenn er einen menschen besteigt dann handelt er nach instinkten aber sicher ned aus lust ...."jö ein mensch, den will i ficken" :roll:
 
... PS: und weil die Rechtslage nicht so eindeutig ist werden bei uns auch alle Sodomie betreffenden Threads gelöscht - ausser es geht so wie in diesem inhaltlich nicht um Sodomie sondern nur die entsprechende Rechtslage.
Wow, weit haben wirs gebracht mit der Redefreiheit in unserer tollen Demokratie ..... und wenns technisch möglich wäre, würd´ ma auch noch die Gedankenkontrolle einführen. Orwell schau obe :roll:

PS: ich bezieh mich auf die Rechtslage, mir ist schon klar warum ihr das tut, tät ich an Admins Stelle auch.
 
.. ein tier ist bei mir "unmündig", denn wenn er einen menschen besteigt dann handelt er nach instinkten aber sicher ned aus lust ...."jö ein mensch, den will i ficken" :roll:
... da ist bei manchen Menschen nicht allzuviel Unterschied - jö ein Viech, das will ich ficken. ..... :kotzen:
 
sorry aber ich mach mal nen themenwechsel :p

also meine jetzige freundin is 16 und ich bin 20
wenn wir jetz Sex haben ist das für mich strafbar oder nicht?
bitte nur antworten die eine definitive aussage haben

danke
mfg
ruffy
 
liest Du Dir erstes Posting durch, hast Du Antwort:

Verboten ist:

  • Sexueller Missbrauch von Unmündigen (Das wichtige hierbei ist der Begriff Unmündig, sprich unter 14. Sex mit einer Person ab 14 ist somit im allgemeinen legal. Sollte einer der beiden involvierten zwischen 13 und 14 sein, der andere aber weniger als 3 Jahre älter, so ist es im allgemeinen auch legal (zb. 13 und 15). Kommt es nur zu einer geschlechtlichen Handlung aber keinen Beischlaf, so ist die allgemeine Grenze ebenfalls 14, allerdings darf man dann auch schon zwischen 12 und 14 wenn der Abstand unter 4 Jahre ist.)
.
 
aha damit ich das richtig verstehe ist es nicht strafbar oder?

danke
mfg
ruffy
 
alles klar danke
der text is mir etwas verwirrden geschrieben deshalb frag ich lieber nach

aber danke für die antworten

mfg
ruffy
 
Und ganz grundsätzlich mal: bei den Vergewaltigern und Kinderschändern vermisse ich die unbedingte "Schwanz-ab" Strafe. :mauer:[/QUOTE]

Solche strafen gehen öfters ab.:nono:
 
endlich mal jemand der sich auskennt oder zumindest alles ins richtige licht rückt super beitrag danke konnte mich mal genauer informieren danke danke nochmals
 
geile arbeit was sich hier so mancher antut, respekt! aber was hilft´s wenn drausen jeden tag, fast jede minute ein sexualverbrechen passiert...? was sollte denn getan werden?
 
Zurück
Oben