Sex unter 16 Jahren - Rechtliches Problem

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Gast

(Gelöschter Account)
Hallo Leute!

Ich habe eine kleine rechtliche Frage, hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich bin 21 Jahre, meine Freundin allerdings erst 15. Bisher dachte ich, dass es gesetzlich verboten wäre, mit unter 16 jaehrigen Sex zu haben, habe aber im Strafgesetzbuch folgendes gefunden:

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§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm oder einem Dritten vorzunehmen oder von ihm oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

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Das klingt für mich so, als wäre es ok, sofern meine Freundin einverstanden ist und sich dessen bewusst ist, was Sex bedeutet. Sie drängt mich schon seit längerem mit ihr ins Bett zu gehen, ich hab mich allerdings immer verweigert, aus Angst vor der Rechtslage. Gibt es irgend ein anderes Gesetz, dass Sex mit unter 16 jährigen regelt, oder ist es uns doch gestattet, Sex zu haben?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß,
Robert
 
Um Dir der Rechtslage völlig bewußt zu werden, empfehle ich Dir die Konsultation eines Rechtsgelehrten. Gibt aber sicher auch eine Hotline, wo Dir rechtlich unbedenkliche Auskunft gegeben werden kann.

In dem von Dir zitierten Gesetzesauszügen find ich besonders krass, daß Punkt 2 nur für unter 16 Jährige gelten soll.
 
Ich kann Dir zwar nicht sagen wie es in Österreich ist, in Deutschland jedoch ist Sex mit Minderjährigen (über 16) [theoretisch], nur nach Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gestattet...
In denke, dass die Gesetzeslage bei euch ähnlich sein wird..

Mfg
 
In dem von Dir zitierten Gesetzesauszügen find ich besonders krass, daß Punkt 2 nur für unter 16 Jährige gelten soll.
Eine vielleicht etwas unbedarfte Frage: aber bitte, für wen sollte es sonst noch gelten? Für über 80-jährige?

Frizzante
 
Interessant. Ich hab grad mal zu dem Thema gegoogelt und bin dabei auf einen Thread aus diesem Forum gestoßen:" Wenn das Mädchen 14 Jahre alt ist, dann kann.......". Bin nur zu dämlich um das hierher zu verlinken. Denke aber, daß Du dort eine Antwort finden wirst.

Lg
 
@ne djk2k, die Gesetztelage is bei uns anders und wie Robert_M schon schrieb kann er seine 15 jährige Freundin ruhig vögeln wenn die auch will.

Dieser "unter 16" Paragraph ist einer der angezeigt und die Anzeige dann vor Gericht begründet werden muss. (frag mich wie das bei Juristen heißt, keine Ahnung). Aber auf jeden Fall ist es nicht so dass es auf jeden Fall strafbar ist eine unter 16jährige zu vögeln sondern wie im Gesetztestext schon beschrieben nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die/der 16jährige zu unfreif war/ausgenutzt wurde/ usw.

LG Mike

PS: unter 14 is auf jeden Fall strafbar soviel ich weiß.
 
Eine vielleicht etwas unbedarfte Frage: aber bitte, für wen sollte es sonst noch gelten? Für über 80-jährige?

Frizzante
Na vielleicht versteh ich den Text nicht so wie er verstanden sein will.
"unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt..." sollte wohl immer bestraft werden.
 
soweit ich weiß, kann man ab 14, wenn der partner auch 14 ist... ist der partner bereits volljährig, dann ist es - angeblich - ab 15 erlaubt....

bei homosexuellen männern/jungs sieht es allerdings wieder anders aus (aber das steht jetzt eh nicht zur Debatte)
 
Habe mich gerade mal beim lieben "Anwalts-Cousin" schlau gemacht..

In D siehts da so aus:

Du unter 18, Sex theoretisch möglich sobald sie 14 ist, mit Einverständniss beider Eltern.

Du U18, sie 16+ wenn einvernehmlich, alles i.O.

Du 18+, sie 14 -> Du Knast

Du 18+, sie 16+, wenn einvernehmlich alles i.O., Eltern haben jedoch das Recht dies zu unterbinden (-> Verführung Minderjähriger)

Du 18+, sie 18+ -> gib ihr.. .:poppen:

Denke nicht, dass die Rechtslage in Ö da viel anders aussieht....
 
Glaube doch, dass die Rechtslage in Österreich anders ist. Meines Wissens ist das "normale" Schutzalter bei 14.
Diese Paragraphen sind eher neu (2004?) und sollten eigentlich so viel ich mich erinnern kann, Missbrauch und Pornographie von Minderjährigen abwenden.
Aber keine Gewähr!!
 
Also mein Tipp Schlaf mit deiner Freundin die wird e bald 16!

Kontroliert eh keiner!

Sonst hats Sie einen anderen!

Hoffe du hast sehr viel Spaß dabei!:poppen: :daumen:
 
Der § ist natürlich schwammig. Die geistige Reife/Unreife zu beweisen ist total aufwändig und eigentlich quasi unmöglich, es sei denn, derjenige/diejenige hat eine ganz klare Geisteskrankheit...

Wenn beide Minderjährig sind, dann ist Sex ab 14 (beide) rechtlich unbedenklich.

Ist einer der Partner volljährig, dann ist es rechtlich nur dann unbedenklich, wenn der minderjährige Partner 16+ ist. (Ab dann wird die geistige Reife vorrausgesetzt.) Zu beachten ist allerdings, dass die Eltern Einspruchsrecht haben. D.h. nicht, dass man automatisch belangt werden kann wenn man als volljähriger mit einer 16jährigen schläft, aber wenn die Eltern z.b. beim Sex reinplatzen oder sonst wie draufkommen, dann können sie weiteren sexuellen Kontakt verbieten. Erfolgt dann trotzdem sexueller Kontakt => strafbar.

Ist einer der Partner volljährig und der andere 14 oder 15, dann kann Sex u.U. strafbar sein (wie gesagt geistige Reife und so) ist es aber grundsätzlich nicht. Will man auf Nummer sicher gehen, dann fragt man die Eltern des minderjährigen Partners um Erlaubnis. Da rechtlich sonst unrelevant bzw. nicht zu beweisen, müsste man sich die eigentlich sogar schriftlich geben lassen (was natürlich praktisch sicher nie passiert...).

Schwer zu sagen ist, ob eine Duldung (der Eltern) einer Beziehung ihres minderjährigen Kindes mit einem volljährigen Partner konkludent als Erlaubnis anzusehen ist. Würde wohl sagen, dass man da wohl bei einem konservativen Richter ins Gras beisst und nur ein sehr liberaler Richter die Erlaubnis zum sexuellen Verkehr aus der Duldung der sonstigen (mehr als freundschaftlichen) Beziehung zwischen ihrem minderjährigen Kind und dem volljährigen Partner schließen würde.
 
Denke nicht, dass die Rechtslage in Ö da viel anders aussieht....

Genau wie ich sagte :daumen:
Ne, eben nicht,
weil du sagtest: "Du 18+, sie 14 -> Du Knast"

und dem ist in Österreich nicht so!
weil: Ist einer der Partner volljährig und der andere 14 oder 15, dann kann Sex u.U. strafbar sein (wie gesagt geistige Reife und so) ist es aber grundsätzlich nicht

Und Sex kann unter Umständen auch strafbar sein wenn das Mädl oder der Typ älter sind aber z.b. Missbrauch körperlicher oder psychischer Natur vorliegt.

Für mich is ein Gewaltiger unterschied ob es heißt "der is 21 und hat ne 14 jährige gevögelt" und die Gesetzeslage heißt
-> ab in den Knast
oder
-> na und, oder liegen irgend ein Missbrauchsverdacht vor?

Mike

PS: is für mich ungefähr so wie wenn du sagt "mit dem Auto schneller als 30 km/h zu fahren --> Knast",
Na hab ich doch gesagt, wenn du mit dem Auto mit 130 durch eine auf 30km/h beschränkte Spielstrasse fährst -> Knast" :mrgreen:
 
Oh sorry, hatte ich nur überflogen...
Gut, aber letztendlich (vermute ich) wäre ein Richter nicht sehr nachsichtig wenn Eltern in einem solchen Falle rechtliche Schritte erwägen sollten..

Andrerseits würde ich einem 21-jährigen einen Knoten in sein Lümmelchen machen, wenn er tatsächlich meine 14-jährige Tochter vögeln wollte...
Meine Meinung.. (ich glaube ich habe damit soeben eine neue Diskussion eröffnet, hm ?)
 
Ich kann Dir zwar nicht sagen wie es in Österreich ist, in Deutschland jedoch ist Sex mit Minderjährigen (über 16) [theoretisch], nur nach Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gestattet...
In denke, dass die Gesetzeslage bei euch ähnlich sein wird..

Mfg


Stimmt nicht mehr! Die Grünen brachten eine erneuerte Gesetzesvorlage, wo in Deutschland Sex ab 14 nicht mehr strafbar ist. Vorraussetzung der Mann ist über 18 Jahre alt und die Eltern haben nichts dagegen. Die genauen Paragraphen kenn ich nicht und wie.....aber es darf soweit ich weiß keine Abhängigkeit eines Schutzbefohlenen bestehen.

Ach so ja....meine Meinung dazu hab ich ganz vergessen.....ich persönlich finde Sex unter 16 Jahren einfach zu früh, egal ob die heutigen jugendlichen körperlich schon mit 14 so reif sind wie wir vieleicht mit 16-18 dmals. Aber die körperliche Reife liegt huet dafür noch entfernter von der mentalen entfernt. Oder kommt es nur mir so vor?? Damals machten sich die Judendlichen auch schon rel. früh Gedanken was Ausbildung, Karriere oder Häusle bauen, Kinder und etc. anging...heute habe ich das Gefühl das der Spaß einfach mehr zählt und veranwortliches erst einmal weiter nach hinten geschoben wird. Ich will keine Moral festlegen, aber es kommt mir eben so vor dass viel zu früh zu Zigaretten, Alkohol und Sex gefriffen wird.....
 
Es gibt solche und solche 14 jährige, klar ist es bei vielen von ihnen Sex auch kein Thema und obwohl mir immer wieder (unbegreiflicher Weise :mrgreen:) nachgesagt wird dass ich auf junge Mädels steh wären mir Heute vermutlich alle 14 Jährigen deutlich zu jung.

Aber z.B. Moni is 10 Jahre jünger als ich, wir haben uns mit 20/30 kennengelernt, aber hätt ich sie 6 Jahre früher kennen gelernt wir wären genauso in die Kiste gesprungen und mir tuts leid dass ich sie nicht 6 Jahre früher kennengelernt hab.

LG Mike

PS: und du kannst dem 21 jährigen Typen zwar einen Knoten in den Lümmel machen aber du hast dann nicht mehr erreicht als dir den ungeteilten Ärger deiner 14 jährigen Tochter zuzuziehen und aus Trotz wird sie vermutlich erst recht mit jemandem vögeln der noch älter is.

Weil im Endeffekt muß es deine (hypotetische ?) Tochter entscheiden ob sie sich reif fühlt und vögeln will und nicht du.
 
Gerade die ?? Wald-undWiesen-Sex :mrgreen:

Hm, logischer wäre wenn der Partner U18 wäre, oder ? Ansonsten könnte ja wieder Verführung Minderjähriger eintreten.. Da die EInverständnisserklärung der Eltern.. Hm...

@Mike:
Ja, bin weder verheiratet, noch habe ich Kinder. Bin auch vom Alter her noch weit davon entfernt ;-)
Hm, aber wenn ich mir überlege, dass meine 14-jährige Schwester jetzt mit einem ältern Sex haben wollte, wäre das (so denke ich) nur eine Laune ihrer Pubertät im Zuge von "Alle-meine-Freundinnen-haben-schon-einen-Freund-und-jetzt-leg-ich-noch-einen-drauf-und-zeig/erzähl-ihnen-wie-Sex-ist". Meiner Meinung nach ein typisches Zeichen der Unreife...
 
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