Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da Escort sich ja selbst nicht als Prostitution sieht und keine Kontrollkarte von den Damen verwendet wird ist davon auszugehen das die ihren Betrieb wieder normal aufnehmen. Wäre halt vorsichtig da die Prostitutionspolizei sicherlich Langeweile hat und nun ja mal schauen könnte ob da wirklich nur für Zeit gezahlt wird. Für Kunden ist aber der Escort jetzt sicher eine relativ ungefährliche Alternative zum Normbetrieb.
 
Begleitservice durch eine freie Dienstleisterin, vermittelt durch eine Agentur - @Mitglied #56922 Michelle, korrigier mich bitte, wenn ich falsch liege.
 
Soweit ich mich erinnern kann wird da teilweise sogar eine Marketing Agentur als Gewerbe Bezeichnung verwendet. Eh net ganz unrichtig. Wird auch nicht wirklich drauf geschaut da eben die Escort Agenturen nicht wirklich von der Prostitutions Polizei beachtet wurden(zumindest bis jetzt, man kann nur raten ob sich das ändert). Das Prostitutionsgesetz sieht sowieso legale Prositution und/oder Escorts nur unter der Bedingung vor, dass ein genehmigtes Bordell vorhanden ist.

Laut zurzeit gültigen Prositutionsgesetz gibt es keine legale Möglichkeit SW selbstständig zu betreiben. Außer man ist so lustig mietet sich ein Geschäftslokal mit Bordellgenehmigung an und arbeitet alleine da drin.

Inwiefern das fördernd für die Selbstbestimmung der SW Damen ist bleibt fraglich.
 
Soweit ich mich erinnern kann wird da teilweise sogar eine Marketing Agentur als Gewerbe Bezeichnung verwendet. …
Das Prostitutionsgesetz sieht sowieso legale Prositution und/oder Escorts nur unter der Bedingung vor, dass ein genehmigtes Bordell vorhanden ist.

Laut zurzeit gültigen Prositutionsgesetz gibt es keine legale Möglichkeit SW selbstständig zu betreiben. Außer man ist so lustig mietet sich ein Geschäftslokal mit Bordellgenehmigung an und arbeitet alleine da drin.


Servus.
  1. Ich hab die „(gewerbe)rechtliche“ (Prost ist kein Gewerbe!) Stellung der Dame gemeint. Bei der gewerberechtlichen Stellung der Agentur hast Recht. „Marketing“ ist ein Beispiel.

  2. Aus welcher Landessicht schreibst Du? Vorarlberg, Tirol, Salzburg … evtl auch Kaernten? Dort sind HHB verboten. OOe weiss ich jetzt nicht. Aber in W, ST, Noe, Bgld ist Prost ausserhalb von Prost-Lokalen/Bordellen erlaubt, in Wien sogar auf dem Strassenstrich in nicht verbotenen Zonen. Disclaimer: Ich hab jetzt nicht alle neun Landesgesetze durchgeschaut.
 
Egal was wir alle jetzt spekulieren werden, der Anschober wird das klären müssen.
Voraussichtlich muss er Prostitution aber für eine sehr lange Zeit verbieten, denn das sagt der Hausverstand.
Eine andere Entscheidung wäre eine ziemlich große Überraschung
 
§9 (5) im Wiener Gesetz grenzt das ganze schon sehr ein. Aber im Endeffekt eh egal weil wo kein Kläger...
 
Egal was wir alle jetzt spekulieren werden, der Anschober wird das klären müssen.
Voraussichtlich muss er Prostitution aber für eine sehr lange Zeit verbieten, denn das sagt der Hausverstand.
Eine andere Entscheidung wäre eine ziemlich große Überraschung

Rudi Anschober sind quasi die Hände gebunden, da die Prostitution einer nicht erwähnenswerten Randerscheinung gleichkommt.

Es schaut schlecht für die Puffmütter (und somit für meine Dame) aus. Kann sie nächstes Jahr ihr Geschäft wieder aufmachen, ist mir leichter.
 
ZB das Referat der Wiener Polizei für Prostitutionsangelegenheiten. Der "berühmte" (naja :verwirrt:) Hofrat Langer.
IMG_20200501_074911.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben