Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
@Horizontalarbeiterin: wozu soll ich mir kopflose Damen ansehn. Wirkt mir zu "guillotiniert". Und lange Haxen an feschen Weibern gibts eh wie Sand am Meer. Da betracht i mi lieber selber im Spiegel - hab ich mehr Freud dabei. Und ausrinnen kann i a ned dabei. Is doch super oder ?lg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Horizontalarbeiterin: wozu soll ich mir kopflose Damen ansehn. Wirkt mir zu "guillotiniert". Und lange Haxen an feschen Weibern gibts eh wie Sand am Meer. Da betracht i mi lieber selber im Spiegel - hab ich mehr Freud dabei. lg

Mach Dir und uns allen eine Freude -
Lass das posten und bewundere dafür lieber Deine männliche Schönheit im Spiegel :up:
 
Können wir bitte einen kollektiven Protestbrief schreiben an den Kurier weil sie völlig falsche Hoffnungen geweckt haben? :mad:
 
Par 1 (2) Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Par 2 (2) Kann auf Grund der Eigenart der Dienstleistung
1. der Mindestabstand von einem Meter zwischen Kunden und Dienstleister und/oder
2. vom Kunden das Tragen von einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung nicht eingehalten werden, ist diese nur zulässig, wenn durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

§ 6. (1) Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt. Mit den Ausnahmen wie bisher.

Da haben wir es:

§
9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt:
...​
3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,

(2) Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs. 1 Z 3 gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen. Das sind:
...

7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,





Na passt eh alles. Meine Freundin kommt am Wochenende zu mir, wir gehen zum Merkur einkaufen, gehen in der Au spazieren und setzen uns danach vor den Fernsehapparat. Läuft auf ZDFinfo wieder eine Sendung über China, schauen wir uns diese gerne gemeinsam an.
 
"...wenn du mit ihr im gleichen haushalt wohnst - ja....."
Gott bewahr na - zu meiner Frau kommt nur da Postla laut der Wanzn. Und der verdient ihr eh zweng. lg
 
Na passt eh alles. Meine Freundin kommt am Wochenende zu mir, wir gehen zum Merkur einkaufen, gehen in der Au spazieren und setzen uns danach vor den Fernsehapparat. Läuft auf ZDFinfo wieder eine Sendung über China, schauen wir uns diese gerne gemeinsam an.

Und wenn ich keinen Mindestabstand wie beim Babyelefant zu meiner Lebensgefährtin einhalten kann... Wen kümmerts?

Für wie deppert halten die die Leute mit dieser Babyelefant-Werbung eigentlich? Sollen sie doch gleich sagen:

1 Meter = 1 Einkaufswagerl bei Aycan, damit es auch in eingefleischtesten Wiener verstehen. :D

Externe Inhalte von YouTube
Dieser Beitrag beinhaltet externe Inhalte von YouTube. YouTube könnte Cookies auf deinem Computer setzen bzw. dein Surfverhalten protokollieren. Mehr Informationen zu Cookies und externen Inhalten findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Möchtest du die externen Inhalte laden?
 
Was sagt Ihr zur Formulierung „Einrichtungen“ zur Ausübung der Prostitution?
Schließt das die Bumsbusse auf der Brunner ein? Der Begriff muss ein allgemeinerer sein, weil ja die (Gebäude-)Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich heißen.
 
Bedeutet das nun bis Anfang Juli oder kommt dann wieder was ? :zensiert:
 
@Mitglied #4975 Ja, glaub ich eher auch.

@Mitglied #43582 Aus dem deutschen ProstituiertenschutzG:
(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
(5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

In Wien Prostitutionslokale (nur Gebäude), zB in der Steiermark generell "Bordelle"
 
Wenn ich den Text richtig verstanden habe - Laufhäuser, Studios usw nein, Escort ja?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben