Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Sollte ich jemals einen Experten für das oberösterreichische Prostituitionsgesetz brauchen, bist Du sicher meine erste Wahl, lieber Peter ;)

leider hat der hr peter von den entsprechenden gesetzlichen regelungen keinerlei ahnung und vertritt seit jahren hier im forum manisch vehement die irrläufige ansicht, dass die anbahnung ebendieser nur mit einer bordell-lizenz gesetzlich genehmigt sei - bzw kurioserweise in diesem sinne sogar zb die kronenzeitung und das erotik-forum illegal handeln, wenn sie inserate von sw ohne eigene bordellgenehmigung publizieren!

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leider hat der hr peter von den entsprechenden gesetzlichen regelungen keinerlei ahnung und vertritt seit jahren hier im forum manisch vehement die irrläufige ansicht, dass die anbahnung ebendieser nur mit einer bordell-lizenz gesetzlich genehmigt sei - bzw kurioserweise in diesem sinne sogar zb die kronenzeitung und das erotik-forum illegal handeln, wenn sie inserate von sw ohne eigene bordellgenehmigung publizieren!

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Mein Beitrag war eher ironisch gemeint.
Dass Peter tw. unrichtige Dinge verbreitet, wusste ich nicht, so sehr kenne ich mich mit den Feinheiten der oö. Prost-Gesetzgebung nicht aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
So wird bezahlter Sex in all seinen Formen wieder geschlossen. Was sind die Alternativen?
 
Mein Beitrag war eher ironisch gemeint.
Dass Peter tw. unrichtige Dinge verbreitet, wusste ich nicht, so sehr kenne ich mich mit den Feinheiten der oö. Prost-Gesetzgebung nicht aus.
Egal welcher Thread - es wird immer User geben die alles wissen und User die Trottel sind.
Beide vergessen dabei worum es ausschließlich geht um :brueste::domina::titten::quickie: danach 1 :coffee:und zum Abschied ein 😘.
:lol:
 
Nein ist es nicht.
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage dafür.

Es gibt Bundesländer wo es im Gesetz steht, ja.
In Wien gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Ich hatte eine Grüne Karte, dann längere Pause, dann wieder "neue" Grüne Karte.

Beide Male bei Erst/Neuausstellung wurde ich zum Lungenröntgen geschickt.
Wird sicher seinen Grund gehabt haben.
 
Das Prost Gesetz Wien sagt:
Personen, die die gesundheitspolizeilichen Voraussetzungen des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945 in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl. II Nr. 198/2015, und des AIDS-Gesetzes 1993, BGBl. Nr. 728/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, für die Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution nicht erfüllen.
Somit muss man Anforderungen nach Geschlechtskrankheiten und Aidsgesetz erfüllen.
Nichts davon siehe oben, sagt man muss zum Röntgen. Sie schicken dich dorthin, ja.
Gehst du nicht, kriegst du Deckel trotzdem.
Die Sinnhaftigkeit will ich nicht diskutieren.
Es war rein rechtlich betrachtet ;)

Ja ich weiß, dass sie es sagen- bedeutet nicht das es stimmt, und Fakt ist man muss nicht.
Es geht dabei um TBC, beim Röntgen.
Alles was verpflichtend untersucht wird muss im Gesetz stehen. TBC steht nicht drin.
 
rechtzeitig private Telefonnummern der Mädels sammeln
Ja das hab ich heute gemacht. ich war in wienmitte laufhaus und habe von einer dame bei der ich war die private handynummer bekommen. Sie kommt mich gerne in der lockdownzeit zuhause besuchen. :) Ich habs genossen heute im laufhaus. dann hoffentlich im dezember wieder :)
 
Das Prost Gesetz Wien sagt:
Personen, die die gesundheitspolizeilichen Voraussetzungen des Geschlechtskrankheitengesetzes, StGBl. Nr. 152/1945 in der Fassung BGBl. Nr. 98/2001, in Verbindung mit der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen, BGBl. II Nr. 198/2015, und des AIDS-Gesetzes 1993, BGBl. Nr. 728/1993 in der Fassung BGBl. I Nr. 98/2001, für die Zulässigkeit der Ausübung der Prostitution nicht erfüllen.
Somit muss man Anforderungen nach Geschlechtskrankheiten und Aidsgesetz erfüllen.
Nichts davon siehe oben, sagt man muss zum Röntgen. Sie schicken dich dorthin, ja.
Gehst du nicht, kriegst du Deckel trotzdem.
Die Sinnhaftigkeit will ich nicht diskutieren.
Es war rein rechtlich betrachtet ;)

Ja ich weiß, dass sie es sagen- bedeutet nicht das es stimmt, und Fakt ist man muss nicht.
Es geht dabei um TBC, beim Röntgen.
Alles was verpflichtend untersucht wird muss im Gesetz stehen. TBC steht nicht drin.

Und dieses Problem zieht sich quer durch die Behörden in Wien bei so ziemlich jeden Thema womit Prostitution zusammenhängt, zum kotzen ehrlich gesagt.

Wer nicht auf das Recht pocht wird verarscht.
 
In einer Hinsicht ist das OÖ Gesetz zB klarer als das WPG:

Anhang anzeigen 8067252
vs. Wien
Anhang anzeigen 8067269
Andererseits scheint der Plural "Personen" im oö Gesetz Dreier in gemeinsam gemieteten oder im gemeinsamen Eigentum stehenden Wohneinheiten zu erlauben.

Im oö. Gesetz nicht enthalten ist die ausdrückliche Bestimmung im WPG über elektronische Anbahnung - worauf Peter ja immer wieder seine Argumentationslinien aufbaut.
Anhang anzeigen 8067283

Interessant auch die TBC-Untersuchungspflicht in OÖ.

Lieber Archie_deckt!
Liebe EF-Gemeinde!

Noch ein letztes Mal in aller Kürze.
Muss ein behördlich bewilligtes Bordell wie etwa ein Laufhaus geschlossen werden, können auch kein Sexdienstleistungen angeboten werden. Das ist strengsten verboten. Somit kann auch keine Wohnungsprostitution stattfinden. Die Sexanbahnung kann nur in einem behördlich bewilligten Bordell erfolgen. Wenn diese zusperren müssen kann und darf es auch keine Sexdienstleistungen geben. Das behördlich bewilligte Bordell besitzt nur die Konzession für Sexanbahnungen. Die Sexworkerin jedoch nicht.
Streng gesehen dürfe jede Internetseite eines Laufhauses etc. keine Damen anbieten!!! .... ist zumindest nach dem OÖ. SDLG 2012 i.d.g.F. geregelt.

Wo kommen wir den da hin wenn WPG gilt?
Das behördlich bewilligte Bordell würde doppelt kassieren.
1) Die 80%-tige Unterstützung des Staates durch unseres Steuereinnahmen.
2) Die anteiligen Kosten der SexarbeiterInnen durch deren Ausübung.

Liebe Grüße
Peter
 
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